Lieferung und Verteilung von Papiertonnen Referenznummer der Bekanntmachung: EV33
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingenried
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 86980
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eva-abfallentsorgung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Verteilung von Papiertonnen
Lieferung und Verteilung von Behältern zur Altpapiererfassung (Papiertonne) im Landkreis Weilheim-Schongau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Lieferung von 240-l- sowie 1.100-l-MGB als Papiertonnen
• Verteilung der Papiertonnen an die Anschlussnehmer im Landkreis Weilheim-Schongau
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre
Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsbeschreibung etc.
Liste der Referenzprojekte mit ausgeführten vergleichbaren Leistungen (Lieferung und Verteilung von 240-l- und / oder 1.100-l-Behältern) aus den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner
Benennung und Beschreibung der für die Ausführung des Auftrags verfügbaren Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstungen zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
• Eigenerklärung zur Behälterqualität gem. RAL-GZ 951/1 oder gleichwertig
• Beschreibung der Vorgehensweise bei der Verteilung mit Nennung der Anzahl und Ausstattung der Verteilteams
Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
Erklärung zu Sanktionspaket 5 EU
Erklärung zu Auftragsdatenverarbeitung
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.