Persönliche Schutzausrüstung (PSA) - Rahmenvereinbarung - Referenznummer der Bekanntmachung: 2023RF000001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84030
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fueak.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) - Rahmenvereinbarung -
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Auftraggeber), beabsichtigt auf der Basis dieser Vertragsunterlagen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Arbeitsschutzbekleidung und sonstigem Zubehör für das Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und seinen nachgelagerten Behörden sowie der bayerischen Vermessungsverwaltung mit einem Lieferanten (Auftragnehmer). Der Auftrag wird in Fachlose (Fachlos Forst, Fachlos Hand-Kopf- und Körperschutz und Fachlos Warn -und Wetterschutzjacken) aufgeteilt. Weiterer Bedarf wurde durch die gesonderte Ausschreibung 2023RF000003 veröffentlicht. Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von 1 Jahr und 4 Monaten zuzüglich einer Verlängerungsoption a) von 8 Monaten und einer Verlängerungsoption b) von 2 Jahren (somit mögliche Gesamtlaufzeit 4 Jahre) geschlossen werden.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach der Freien Verhältniswahl Preis/Leistung (30% Preis; 70%) Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Bewertung einer Teststellung an der Waldbauernschule Kelheim und das Amt für ländliche Entwicklung Oberpfalz in Tirschenreuth. Die Teststellung findet voraussichtlich vom 17.07. - 28.07.2023 statt.
Arbeitsschutzbekleidung - Forst -
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Auftraggeber), beabsichtigt auf der Basis dieser Vertragsunterlagen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Arbeitsschutzbekleidung und sonstigem Zubehör für verschiedene Dienststellen in Bayern mit einem Lieferanten (Auftragnehmer).
Das Fachlos Arbeitsschutzbekleidung Forst bedient die notwendige persönliche Schutzausrüstung vor allem für die Beschäftigten im Bereich der Bayerischen Forstverwaltung.
Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von 1 Jahr und 4 Monaten zuzüglich einer Verlängerungsoption a) von 8 Monaten und einer Verlängerungsoption b) von 2 Jahren (somit mögliche Gesamtlaufzeit 4 Jahre) geschlossen werden.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach der Freien Verhältniswahl Preis/Leistung (30% Preis; 70% Leistung). Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Bewertung einer Teststellung an der WBS in Kelheim. Die Teststellung findet voraussichtlich vom 17.07. - 28.07.2023 statt.
Der Vertrag beinhaltet zwei Verlängerungsoptionen.
a) bis 31.08.2025 und b) bis 31.08.2027
Kopf-, Hand- und Körperschutz
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Auftraggeber), beabsichtigt auf der Basis dieser Vertragsunterlagen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Arbeitsschutzbekleidung und sonstigem Zubehör für verschiedene Dienststellen in Bayern mit einem Lieferanten (Auftragnehmer).
Das Fachlos Kopf- Hand- und Körperschutz bedient die notwendige persönliche Schutzausrüstung vor allem für die Beschäftigten im Bereich der Bayerischen Forstverwaltung.
Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von 1 Jahr und 4 Monaten zuzüglich einer Verlängerungsoption a) von 8 Monaten und einer Verlängerungsoption b) von 2 Jahren (somit mögliche Gesamtlaufzeit 4 Jahre) geschlossen werden.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach der Freien Verhältniswahl Preis/Leistung (30% Preis; 70% Leistung). Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Bewertung einer Teststellung an der WBS in Kelheim. Die Teststellung findet voraussichtlich vom 17.07. - 28.07.2023 statt.
Der Vertrag beinhaltet zwei Verlängerungsoptionen bis:
a) bis 31.08.2025 und b) bis 31.08.2027
Warn- und Wetterschutzjacken
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Auftraggeber), beabsichtigt auf der Basis dieser Vertragsunterlagen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Arbeitsschutzbekleidung und sonstigem Zubehör für verschiedene Dienststellen in Bayern mit einem Lieferanten (Auftragnehmer).
Das Fachlos Warn- und Wetterschutzjacken bedient die notwendige persönliche Schutzausrüstung vor allem für die Beschäftigten im Bereich der Ämter für ländliche Entwicklung und den Beschäftigten der Bayerischen Vermessungsverwaltung.
Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von 1 Jahr und 4 Monaten zuzüglich einer Verlängerungsoption a) von 8 Monaten und einer Verlängerungsoption b) von 2 Jahren (somit mögliche Gesamtlaufzeit 4 Jahre) geschlossen werden.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach der Freien Verhältniswahl Preis/Leistung (30% Preis; 70% Leistung). Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Bewertung einer Teststellung am ALE Oberpfalz in Tirschenreuth. Die Teststellung findet voraussichtlich vom 17.07. - 28.07.2023 statt.
Der Vertrag beinhaltet zwei Verlängerungsoptionen bis:
a) bis 31.08.2025 und b) bis 31.08.2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vorlage einer bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens:
- [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden
- [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Umweltschäden
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen
Dabei muss die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine EIGENERKLÄRUNG einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird. Diese Eigenerklärung ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten
hochzuladen.
- Angaben zum Gesamtumsatz:
Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sofern entsprechende Angaben zum Nettogesamtumsatz nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null anzugeben und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen.
- Angaben zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags
Erklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Umsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben.
Sofern entsprechende Angaben zum Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null einzutragen und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen.
- Vorlage einer bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens:
- [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden
- [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Umweltschäden
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen
Dabei muss die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen.
- Mitarbeiterprofil
Bitte erstellen Sie eine Datei „Mitarbeiterprofil“, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften ist je Jahr die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche jährliche Zahl der Führungskräfte.
Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
- Referenzen
Zum Nachweis der für die Auftragsausführung erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaften über wesentliche Lieferleistungen "Persönliche Schutz ausrüstung - Arbeitsschutzbekleidung " aus den letzten drei Jahren (ausgehend vom Ende der Angebotsfrist), mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail Adresse), anzugeben.
Mindestanforderung an die Referenzen sind mindestens drei geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist.
Es werden nur die vom Bieter/der Bietergemeinschaft an vorgegebener Stelle (Referenzliste) jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z.B. in allgemeinen Bürobroschüren o.ä.) werden diese nicht berücksichtigt.
- Unterauftragnehmer
Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ und Formblatt "Eigenerklärung" aus den Vertragsbedingungen/Formularen vorzulegen.
Mindestanforderung an die Referenzen sind mindestens drei geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frühjahr 2027
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§21 Abs. 3 VgV)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, §160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union