Archäologische Geländefreimachung in Freiham Referenznummer der Bekanntmachung: KR-Subm-2023-0008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Archäologische Geländefreimachung in Freiham
Im Rahmen der städtbaulichen Entwicklung in Freiham sollen ca. 35.000m² Fläche gemäß den Vorgaben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege archäologisch freigemacht werden.
München
Deutschland
ca. 35.000m² Fläche, möglicher Grabungsbeginn Sommer 2023; Humusüberdeckung (Planum 1) 0,35m-0,6m; Rotlage (Planum 2) ca. 0,20m-0,45m
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Unterlagen a) bis f) sind, soweit nicht
anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei
Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Für Leistungen, für
die sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmen
beruft (Eignungsleihe), sind die Unterlagen auf gesonderte
Anforderung des Auftraggebers auch für diese Unternehmen
vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Leistungen durch
Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind diese Leistungen
mit dem Angebot anzugeben und auf gesonderte Anforderung
des Auftraggebers die Unternehmen zu benennen und die
Unterlagen auch für diese einzureichen.
a) Eigenerklärung, ob einer der in § 123 oder 124 GWB
aufgeführten Ausschlusstatbestände vorliegt; für den Fall des
Vorliegens eines Ausschlusstatbestandes zudem
Erläuterungen, mit denen Umstände geltend gemacht werden,
nach denen von einem Ausschluss abgesehen werden kann.
b) Angaben (Eigenerklärung) zur (oder Nachweis der)
Eintragung des Bieters in einem Berufs- oder Handelsregister
nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er
niedergelassen ist, oder Angaben zum anderweitigen Nachweis
(oder anderweitiger Nachweis) einer erforderlichen Erlaubnis
der Berufsausübung.
c) Kopie der Handwerkskarte oder Kopie des Nachweises der
zuständigen Handwerkskammer über die Eintragung in das
Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke bzw.
gleichwertige Nachweise bei Bieter_innen außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe des jeweiligen
Herkunftslandes.
d) Nachweis, dass alle zum Einsatz kommenden
Mitarbeiter_innen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
angemeldet sind. Auf Verlangen des AG ist auch während der
Vertragslaufzeit ein entsprechender Nachweis zu führen.
e) Sofern es sich bei dem Bieter oder dem Mitglied der
Bietergemeinschaft um eine natürliche Person handelt, sind auf
gesonderte Anforderung des Auftraggebers für die Anforderung
eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a
GewO bei dem Bundesamt für Justiz durch den Auftraggeber
vor Zuschlagserteilung außerdem anzugeben: Vorname(n),
Geburtsname, Familienname (falls abweichend vom
Geburtsnamen), Geburtsdatum, Geburtsort,
Staatsangehörigkeit.
f) Im Fall von Bietergemeinschaften zusätzlich ein Verzeichnis
der Mitglieder mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters
und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass
der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber vertritt, er berechtigt ist, mit uneingeschränkter
Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, und dass
alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche der Landeshauptstadt München
gesamtschuldnerisch haften.
Empfohlen wird, für die vorstehenden Angaben und Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Die nachstehenden Unterlagen sind, soweit nicht anders
angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei
Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Für Leistungen, für
die sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmen
beruft (Eignungsleihe), sind die Unterlagen auf gesonderte
Anforderung des Auftraggebers auch für diese Unternehmen
vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Leistungen durch
Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sind diese Leistungen
mit dem Angebot anzugeben und auf gesonderte Anforderung
des Auftraggebers die Unternehmen zu benennen und die
Angaben auch für diese einzureichen.
a) Angabe des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei
Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Angabe
getrennt pro Geschäftsjahr und soweit in dem jeweiligen
Geschäftsjahr ein Umsatz erzielt worden ist)
b) Sofern der Bieter beabsichtigt, Leistungen durch
Unterauftragnehmer erbringen zu lassen oder hinsichtlich
vorstehend a) die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in
Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe):
Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers Nachweis des
Bieters, dass ihm die erforderlichen Leistungen/Kapazitäten
tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch eine
Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens), im Fall
der Eignungsleihe außerdem Erklärung des anderen
Unternehmens, dass es für den Auftragsfall eine gemeinsame
Haftung mit dem Bieter für die Auftragsdurchführung
entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gegenüber dem
Auftraggeber übernimmt.
Empfohlen wird, für die vorstehenden Angaben und
Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu
verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Die nachstehenden Unterlagen a) bis c) sind, soweit nicht
anders angegeben, mit dem Angebot einzureichen, bei
Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Für
(Teil-)Leistungen, für die sich der Bieter auf die Kapazitäten
anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe), sind die
entsprechenden Unterlagen, soweit nicht anders angegeben,
auch für diese Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der
Bieter, Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu
lassen, sind diese Leistungen mit dem Angebot anzugeben
und
auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die
Unternehmen zu benennen und die Unterlagen auch für diese
einzureichen. Empfohlen wird, für die Angaben und
Erklärungen die hierfür vorgesehenen Formblätter zu
verwenden, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Für in
ausländischer Sprache abgefasste Nachweise ist eine
Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
a) Referenzen (Eigenerklärungen) in Form einer Liste über die
in den letzten 3 Jahren vom Bieter erbrachten wesentlichen
Leistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts
sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
(einschließlich Kontaktdaten der dortigen Ansprechperson). Angegeben
werden können auch Referenzen über zeitlich davor erbrachte
wesentliche Leistungen, sofern diese ab dem Kalenderjahr
2000 oder später erbracht worden sind. Im Übrigen siehe
nachfolgend unter Möglicherweise geforderte
Mindeststandards;
b) Angabe der durchschnittlichen jährlichen
Beschäftigtenanzahl und die Zahl der Führungskräfte, jeweils
inden letzten 3 Jahren;
c) Sofern der Bieter die Kapazitäten eines anderen
Unternehmens in Anspruch nehmen wird (Eignungsleihe):
Nachweis des Bieters, dass ihm die erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch eine
Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://vergabe.muenchen.de/