VE 4.051 Elektroinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: 2021HBA005_3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE 4.051 Elektroinstallation
Der dreigeschossige Neubau des Kinderhauses am Freibad Neugablonz, Gewerbestraße 81, 87600 Kaufbeuren entsteht auf dem
südlichen Areal des bestehenden Parkplatzes des Freibads. Der Neubau kann zukünftig max. 150 Kinder aufnehmen, dies entspricht
3 Kindergartengruppen (75 Kinder), 2 Hortgruppen (30 Kinder) und 3 Krippengruppen (45 Kinder).
Zusätzlich entsteht für 50 Kinder des Waldkindergartens die Möglichkeit ihr Mittagessen einzunehmen.
Elektroinstallationstechnik nach DIN 18382
Neue Zähleranlage
Anzahl Unterverteilungen: ca. 8 Stück
KNX-Bussystem
Niederspannungsleitungen: ca. 22 km
Informationsleitungen: ca. 6 km
diverse Verlegesysteme
Anzahl Allgemeinleuchten ca. 420 Stück
Anzahl Rettungszeichenleuchten ca. 30 Stück
Steuerung für Beschattungsanlage ca. 45 Motoren
Video-Sprechanlage mit ca. 9 Teilnehmern
EDV Netz mit ca. 180 Anschlüssen
Anzahl EDV Wand/Standschränke 19" 2 Stück
Brandschutz, Kernbohrungen, Potentialausgleich
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VE 4.051 Elektroinstallation
Ort: Merching
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,
soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;
- gemäß § 134 Abs. 2 GWB mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Absagen in Briefform,
beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland