Klärschlammentsorgung für das Gruppenklärwerk der Stadt Memmingen Referenznummer der Bekanntmachung: 02723/54/2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlammentsorgung für das Gruppenklärwerk der Stadt Memmingen
Vergabe der Klärschlammentsorgung (inkl. Übernahme und Transport) für das Gruppenklärwerk der Stadt Memmingen in Heimtertingen vom 01.12.2023-30.11.2025. Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Memmingen beabsichtigt, den in ihrem Gruppenklärwerk anfallenden zentrifugierten Klärschlamm zur thermischen Entsorgung (inkl. Übernahme und Transport) zu vergeben. Jährliche Menge: ca. 9.000 Mg/a bis 11.500 Mg/a stabilisierter, zentrifugierter Klärschlamm (TS-Gehalt 19 % bis 27 %) an. Diese Menge entspricht insgesamt jährlich ca. 2.100 Mg/a bis 2.500 Mg/a Trockensubstanz (TS).
Bei der zu Grunde gelegten Gesamtmenge des Klärschlamms handelt es sich um den geplanten Anfall pro vollem Kalenderjahr. Für Teile eines Jahres ist jeweils eine entsprechend anteilige Menge zu übernehmen.
Die Übernahme des Klärschlamms durch den Auftragnehmer erfolgt an folgendem Standort: Gruppenklärwerk Memmingen, Illerstraße 50, 87751 Heimertingen.
Übernahmezeiten: Dienstag und Donnerstag: 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr.
Bei Feiertagen verschiebt sich die Abholung jeweils um einen Tag oder nach Absprache. Von Seiten des Auftraggebers wird am Donnerstag jeder Woche bis spätestens 10:00 Uhr per Mail die Anzahl der nötigen Abfuhren für die Tage Dienstag und Donnerstag (bzw. ein anderer Tag bei Feiertagen) der darauffolgenden Woche mitgeteilt. Fällt der Feiertag auf einen Donnerstag, erfolgt die Mitteilung bereits am Mittwoch.
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Der Vertrag wird mit der Zuschlagserteilung geschlossen. Leistungsbeginn ist der 01.12.2023. Der für die Leistungserbringung maßgebliche Dienstleistungsvertrag wird für einen Zeitraum von zwei Jahren (Leistungsende: 30.11.2025) ausgeschrieben.
Das Entgelt für die Übernahme- und Transportleistungen unterliegt ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe einer Entgeltanpassung. Zum 01.12.2024 kann das vereinbarte Entgelt durch Anwendung einer indexbasierten Entgeltanpassungsformel angepasst werden.
Der Bieter hat auf gesonderte Anforderung im Rahmen der Angebotswertung bzw. spätestens 14 Kalendertage seine Kalkulation in einem separaten, verschlossenen Umschlag einzureichen.
Weitere Details siehe Leistungsverzeichnis.
Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an die Zentrale Vergabestelle bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
- oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ), ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen. Hinweis: sofern Bieter auf die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise, beispielsweise auf Referenzbescheinigungen, zum Nachweis ihrer Eignung verweisen stellen Bieter eigenverantwortlich sicher, dass diese Nachweise den in der Ausschreibung gestellten Anforderungen genügen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE, ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 6 Kalendertage) zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
• Nichtvorliegen der in § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB genannten Tatbestände,
• Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
• Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft sowie Erklärung zur Insolvenz.
Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240. Auf gesondertes Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Angabe des Jahresumsatzes: Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240.
Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung / Zusicherung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für Personen- und Sachschäden mit einer Regeldeckungssumme von 1,5 Mio. € je Schadensfall betragen sowie für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit haben. Auf gesondertes Verlangen ist innerhalb einer angemessenen Frist eine Versicherungsbestätigung vorzulegen.
Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240.
Referenzen
Nachweis von mindestens einer mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren (gerechnet ab dem Tag der Auftragsbekanntmachung) erbrachten wesentlichen Leistungen durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 1240. Als vergleichbar gilt eine Referenz über die thermische Entsorgung von mindestens 5.000 Mg/a Klärschlamm, die insgesamt innerhalb des vorgegebenen Zeitraums der letzten drei Jahre erbracht wurde. Die als vergleichbar geforderte Gesamtmindestmenge von 5.000 Mg/a Klärschlamm kann dabei bei einem Auftraggeber oder mehreren Auftraggebern erfolgt sein. Der/den angegebenen Referenz(en) ist daher eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Menge und des jeweiligen Beauftragungszeitraumes vorzulegen (es gilt die Gesamtmenge des entsorgten Klärschlamms der angegebenen Referenz(en)).
Nutzungsnachweis für die angebotene thermische Entsorgungsanlage für Klärschlamm für die gesamte Vertragslaufzeit:
Der Nachweis muss die Mindestangaben gemäß „Mustertext zum Nutzungsnachweis der thermischen Entsorgungsanlage“ (separates Dokument in den Vergabeunterlagen) beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine entsprechende Eigenerklärung des Bieters geführt werden. In diesem Fall muss der Bieter darauf hinweisen.
Betriebsbeschreibung (Inhaltliche Beschreibung der angebotenen Leistung)
Benennung und Beschreibung der vorgesehenen thermischen Entsorgungsanlage (inkl. Bestätigung, dass die genutzte Anlage zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für den vorgesehenen Leistungsgegenstand genehmigt ist).
Hinweis zum Umfang der vorzulegenden Unterlagen:
Stichpunktartige Beschreibungen sind ausreichend. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Bedarfsfall detailliertere Beschreibungen nachzufordern.
Gemäß VOL/B (Details siehe Vergabeunterlagen). Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Vertreter.
Vertragserfüllungsbürgschaft:
Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer innerhalb von 14 Werktagen nach Inkrafttreten des Vertrages eine unbefristete selbst-schuldnerische Bürgschaft (Bankbürgschaft) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR vorzulegen.
Vertragsstrafen
Erfüllt der Auftragnehmer die im Vertrag aufgeführten Pflichten schuldhaft nicht ordnungsgemäß oder erfüllt er sie nicht, so hat der Auftraggeber, nach einmaliger schriftlicher Abmahnung, neben der Erfüllung Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Vorgang, bzw. [Betrag gelöscht] EUR je Tag. Vertragsstrafen sind insbesondere im Falle der nicht ordnungsgemäßen oder der Nichterfüllung vertraglicher Nebenpflichten zu entrichten (vgl. § 15 Abs. 3 des Vertrages). Der Höchstbetrag aller Vertragsstrafen wird mit 5 % der Netto-Gesamtauftragssumme festgelegt.
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. EfbV
Die mit der operativen Leistungserbringung beauftragte Niederlassung des Auftragnehmers muss bis spätestens sechs Monate nach Leistungsbeginn als Entsorgungsfachbetrieb/-e nach Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) in Bezug auf die vertragsgegenständlichen Leistungen zertifiziert sein oder über ein gleichwertiges Zertifikat verfügen. Diese Zertifikate sind bis zum Vertragsende aufrechtzuerhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.