Erweiterung Grundschule Reuth - Spezialtiefbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 161.23-6.63.1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Grundschule Reuth - Spezialtiefbauarbeiten
Spezialtiefbau- und Erdarbeiten nach DIN 18300, 18303
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Erweiterung der Grundschule Reuth, Forchheim um einen
zweigeschossigen Erweiterungsbau im Westen sowie eine
eingeschossige, im Süden auskragende Aufstockung auf dem
bestehenden Umkleidetrakt der Sporthalle im Osten
- Umbauarbeiten in Teilbereichen der bestehenden Schule durch
bauliche Anbindung der Neubauten und der Haustechnik an den
Bestand, Änderungen der Raumnutzung sowie statisch
erforderliche Anpassungen der Tragstruktur im Geschoss unter
der Aufstockung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzbescheinigung, mind. 3 Referenzen
bei vorliegender Präqualifikation ist die Präqualifikationsnummer im Formblatt 213H einzutragen. Bei nicht vorliegender Präqualifikation ist die Eigenerklärung auszufüllen (Formblatt 124)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vertragserfüllungsbürgschaft 5%, Sicherheitsleistung für Mängelansprüche 3%
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.