PL2000 Generalsanierung der Mittelschule Plattling PL2000_11 Putz- und WDVS-Arbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plattling
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94447
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.plattling.de/
Abschnitt II: Gegenstand
PL2000 Generalsanierung der Mittelschule Plattling PL2000_11 Putz- und WDVS-Arbeiten
Putz- und WDVS-Arbeiten im Rahmen der Sanierung der Mittelschule Plattling, umfassend:
- Ergänzung WDVS mit Putz der Außenfassade im Bereich Fensteröffnungen
- Innenwandputz renovieren, überarbeiten und neu verputzen
Plattling
Putz- und WDVS-Arbeiten im Rahmen der Sanierung der Mittelschule Plattling, umfassend:
1. Ergänzung WDVS mit Putz der Außenfassade im Bereich Fensteröffnungen in 1 Bauabschnitt mit
- ca. 380 m² Laibungs-, Pfeiler- und Sturzdämmung mit Mineralfaserdämmstoff
- ca. 380 m² armierter Silikatputz
- Anarbeiten an bestehendes WDVS-System
2. Innenwandputz renovieren, überarbeiten und neu verputzen in 3 Bauabschnitten mit
- ca. 1.500 m² Altputz-Überarbeitung
- ca. 400 m" Neuputz als Kalk-Zement/Gips- Innenwandputz
Ausführung in 3 Bauabschnitten bis 2024
Gebäudenutzung bleibt während der Bauzeit bestehen.
Das Gebäude wird in Bearbeitungszonen aufgeteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PL2000_11: Generalsanierung Mittelschule Plattling: Putz- und WDVS-Arbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: kein Eintrag
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plattling
Postleitzahl: 94447
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.plattling.de/