Patientendatenmanagementsystem (PDMS) Referenznummer der Bekanntmachung: O017-23-002
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bb-krankenhausverbund.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Patientendatenmanagementsystem (PDMS)
Beschaffung eines digitalen Patientendatenmanagementsystems (PDMS) für die Barmherzige Brüder gemeinnützige Krankenhaus GmbH für seine Standorte Krankenhaus Barmherzige Brüder Regensburg und Barmherzige Brüder Klinik St. Hedwig Regensburg
Barmherzige Brüder Krankenhaus Regensburg Prüfeninger Straße 86 93049 Regensburg, Barmherzige Brüder Klinik St. Hedwig Regensburg Steinmetzstraße 1-3 93049 Regensburg
Mit der vorliegenden Ausschreibung beabsichtigt der Auftraggeber, ein digitales Patientendatenmanagementsystem (PDMS) sowie ein darin enthaltenes Anästhesie-Informationsmanagementsystem (AIMS) zur Anästhesiedokumentation zu beschaffen.
Eine detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands ist der Vergabeunterlage "Leistungsbeschreibung" (Anlage A04a) sowie dem "Kriterienkatalog" (Anlage A05) und dem Entwurf des EVB-IT-Systemvertrages (Anlage A04c nebst Anlagen A04d, A04e, A04f) zu entnehmen.
Der Auftraggeber wird nach pflichtgemäßem Ermessen mindestens die drei am besten geeigneten Bewerber als Bieter für die Angebotsphase auswählen.
Sollten nach der Eignungsprüfung weniger als drei Bewerber vorhanden sein, so kann der Auftraggeber auch weniger als drei Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern.
Sollten mehr als drei Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber, die am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die bei Anwendung der Bewertungsmatrix für die Eignung (Anlage 03, dort im Reiter "Bewertungsmatrix Auswahlstufe 2") die meisten Bewertungspunkte unter den Bewerbern erhalten.
Eine Höchstzahl an Bietern wird nicht vorab festgelegt; die Gesamtzahl der am Verhandlungsverfahren teilnehmenden Bieter wird bei Abschluss des Teilnahmewettbewerbs vom Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt.
Als optionale Leistung sind zusätzliche 70 Lizenzen, zusätzliche 85 Datenkonzentratoren, Support- und Wartungsleistungen für optionale Lizenzen und optionale Datenkonzentratoren sowie nachträgliche Konfiguration-/ Customizingleistungen anzubieten (gemäß Preisblatt). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf den Abruf der optionalen Leistungen besteht nicht.
Es handelt sich um das Programm "Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)".
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB
Der Bewerber hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB vorzulegen.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB ist eine Mindestanforderung.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezugs
Der Bewerber hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezugs vorzulegen.
Das Nichtvorliegen eines Russlandbezugs ist eine Mindestanforderung.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
1. Unternehmensreferenzen
Der Bewerber hat mindestens eine Unternehmensreferenz über vergleichbare Leistungen nachzuweisen (Mindestreferenz).
Anforderungen an die Unternehmensreferenz (Mindestreferenz) sind hierbei:
a) Klinikum im DSGVO-Anwendungsbereich (VO EU 2016/679)
b) Installation, Konfiguration und Anbindung des PDMS an die Systeme und Server des Auftraggebers, insbesondere an das Krankenhausinformationssystem
c) PDMS für mindestens 50 Therapieplätze (z.B. Intensivbetten, Anästhesiearbeitsplätze, Aufwachraumbetten etc.)
d) PDMS befindet sich bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist noch im operativen Einsatz
Der Nachweis über eine Unternehmenreferenz, die die genannten Anforderungen erfüllt, ist eine Mindestanforderung.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
In der Auswahlstufe 2 werden die Mindestreferenz und bis zu drei weitere Unternehmensreferenzen bewertet und hierauf Bewertungspunkte vergeben (siehe hierzu den Reiter "Bewertungsmatrix Auswahlstufe 2").
2. Nachweis über MPDG-Zertifizierung
Das angebotene Produkt muss nach dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) als Medizinprodukt der Risikoklasse IIa zertifiziert sein, unter Berücksichtigung einschlägiger Übergangsbestimmungen gemäß Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) Artikel 120.
Der Bewerber hat hierzu den Nachweis der Zertifizierung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend.
Der Nachweis über eine MPDG-Zertifizierung ist eine Mindestanforderung.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
3. Nachweis über Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 KHSFV
Der Bewerber muss nachweisen, dass mindestens ein Mitarbeiter im Unternehmen über eine vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ausgestellte Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) verfügt. Der Bewerber hat hierzu den Namen seines Mitarbeiters anzugeben und den Nachweis mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend.
Der Nachweis über die Berechtigung eines Mitarbeiters nach § 21 Absatz 5 Satz 1 KHSFV ist eine Mindestanforderung.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
zu 1. Unternehmensreferenzen
Die Erfüllung der unter 1. genannten Anforderungen an die Unternehmensreferenzen ist eine Mindestanforderung.
zu 2. Nachweis über MPDG-Zertifizierung
Die Erfüllung der unter 2. genannte Anforderung an die MPDG-Zertifizierung ist eine Mindestanforderung.
zu 3. Nachweis über Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 KHSFV
Die Erfüllung der unter 3. genannten Anforderungen an den Nachweis über Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 KHSFV ist eine Mindestanforderung.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russlandbezugs
Zum Nachweis, dass der Bieter, jedes Mitglieder einer Bietergemeinschaft und jedes andere Unternehmen nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, wird von den Bietern, jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und jedem anderen Unternehmen eine Erklärung zu Russland-Sanktionen verlangt (Mindestanforderung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Informationen zur Durchführung des Vergabeverfahrens sind der Vergabeunterlage "01_Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYWTMR1F6A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
Der Auftraggeber ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des GWB und führt dieses Vergabeverfahren aufgrund von zuwendungsrechtlichen Bestimmungen als europaweites Verfahren aus.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass ein Rechtsschutz vor der Vergabekammer damit nicht statthaft ist, gibt aber aus Gründen der Vollständigkeit vorsorglich die etwaig örtlich zuständige Vergabekammer an:
Rechtsschutz gegen Entscheidungen des Auftraggebers können bei der Vergabekammer Nordbayern erlangt werden. Auf die Kontaktdaten der Vergabekammer Nordbayern in der EU-Auftragsbekanntmachung wird Bezug genommen.
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB.
Insbesondere bestimmt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html