Augustenstr. 30, B1, Generalsanierung Werkhallen und Werkstätten, VgV, Ingenieurleistungen Elektrotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 2023002238
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuernberg.de/internet/hochbauamt/
Abschnitt II: Gegenstand
Augustenstr. 30, B1, Generalsanierung Werkhallen und Werkstätten, VgV, Ingenieurleistungen Elektrotechnik
Planungsleistungen zur Elektrotechnik für die Generalsanierung der Werkhallen und Werkstätten, sowie Neuausstattung der Fachunterrichtsräume
Anlass der Planung und Aufgabenstellung
Im Werkhallen- und Werkstättengebäude der B1 sind die Räume für den praktischen Unterricht der verschiedenen Fachrichtungen der Berufsschule untergebracht. Beide Gebäude wurden Ende der 50 er-Jahre in Ziegelbauweise errichtet und sind heute Einzeldenkmäler. Der bauliche und technische Zustand entspricht größtenteils noch dem der Bauzeit und wird den heutigen Anforderungen in keinster Weise mehr gerecht. Es liegt ein von der Regierung genehmigtes Raumprogramm vor, das im Werkhallen- und Werkstättengebäude umzusetzen ist. Dabei ergibt sich zwangsläufig auch eine Neubelegung der Räume.
Bevor die Räume neu belegt werden können, ist eine Generalsanierung der Gebäude notwendig. Sowohl die zu sanierenden Werkhallen (BGF = ca. 1.700 m²) als auch das Werkstättengebäude (BGF = ca. 3.750 m²) stehen unter Denkmalschutz.
Die Freifläche vor den Werkhallen soll weiterhin als Sportfläche für den Schulbetrieb dienen.
Die Umsetzung der Maßnahme muss im laufenden Betrieb erfolgen. So muss in allen Bauphasen ein gefahrloses Betreten aller genutzten Gebäude/Schulgebäude gewährleistet sein. Das Überkreuzen von Benutzerwegen und der Baustellenzufahrt ist zu vermeiden. Während der gesamten Bauzeit müssen ausreichend Pausenflächen im Freien zur Verfügung stehen. Die Feuerwehrzufahrtswege müssen jederzeit frei zugänglich sein.
Die Planung von mehreren Bauabschnitten unter Berücksichtigung von internen Umzügen wird von besonderer Bedeutung sein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einige Räume aufgrund ihrer technischen Ausstattung nicht mehrfach umgezogen werden können.
Die elektrischen Anlagen müssen nach den aktuellen Anforderungen an Unterrichtsstätten an beruflichen Schulen erstellt werden. Die geplanten Schulungsräume und Schulungswerkstätten werden für den Bereich Maschinenbau und andere Metallberufe verwendet.
Zum Planungsumfang gehören sicherheitstechnische Anlagen in Werkstätten und Experimentierstände für Berufsschulen, u.a. mit einer Sicherheitsbeleuchtung und einer flächendeckenden Brandmeldeanlage. Bei der Brandmeldeanlage ist zu beachten, dass hier Schleif-, Schweiß- und Schmiedearbeiten unterrichtet werden.
Die bestehenden Zuleitungen aus dem Hauptgebäude sind sicherheitstechnisch und leistungs-technisch auf ihre Eignung zu überprüfen.
Die veralteten 5 Niederspannungsverteilungen müssen neu errichtet werden, es werden mehrere Werkzeugmaschinen mit Leistungen bis 15 kW betrieben, wie z.B. CNC-Fräs- und Drehmaschinen.
Die alten Verteileranlagen bleiben dabei in Betrieb, da der Unterricht in den bestehenden Räumen weiter läuft bis die jeweiligen Bereiche umziehen können. Es ist deshalb auch erforderlich, dass die Gebäude in mehreren Bauabschnitten generalsaniert werden.
Ziel ist es, ein Nullenergiegebäude zu schaffen. Insbesondere sollen daher Photovoltaikanlagen installiert werden, um eine nachhaltige Energieversorgung sicherzustellen.
Für die Auswahl eines geeigneten Bewerbers werden Referenzprojekte bewertet.
Es werden max. drei Referenzen mit folgenden Angaben bewertet:
- Neubau und/oder Sanierung einer Berufsschule mit Werkstätten bzw. Fachunterrichtsräumen oder vergleichbarer Objekte.
Als vergleichbare Objekte werden u.a. Referenzen für folgende Bereiche gewertet:
+ Neubau und/oder Sanierung von Schulen
+ Neubau und/oder Sanierung von Werkstätten oder Fachunterrichtsräumen
+ Sanierungen mit Vorgaben aus dem Denkmalschutz
- Inbetriebnahme innerhalb der letzten 7 Jahre
- Abgeschlossene Ausführung mindestens der Leistungsphasen 2 bis 8
Erstellen Sie bitte je Referenzobjekt eine aussagekräftige Zusammenfassung auf maximal zwei DIN A4 Seiten. Geben Sie darin eine kurze Beschreibung der Maßnahme und nachfolgende Angaben an:
- Bearbeitete und abgeschlossene Leistungsphasen inkl. Datum der Inbetriebnahme
- Bearbeitete Anlagengruppen
- Gesamtbausumme der bearbeiteten Anlagengruppen (netto)
- Bausumme Starkstromanlagen (440, netto)
- Bausumme Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen (450, 470, netto)
- Auftraggeber mit Adresse und Telefonnummer
- Ggf. Referenzschreiben des Auftraggebers
Bei fehlenden bzw. nicht vollständigen Angaben wird die jeweilige Referenz nicht gewertet.
Referenzschreiben sind nicht verpflichtend. Sollten Referenzschreiben eingereicht werden, können sie nur gewertet werden, wenn sie die Einhaltung der Kosten und die Termintreue bescheinigen.
Bei den Referenzen kann durch den Bieter nur der Name der Referenz eingetragen werden. Die Bewertung und Erfüllung der aufgeführten Anforderungen wird durch die Vergabestelle anhand der eingereichten Unterlagen vorgenommen.
Neben den Referenzen weitere Angaben abgefragt und bewertet:
- allgemeinen Bürostruktur (Organigramm)
- Qualifikationen der Führungskräfte und Mitarbeiter sowie deren Berufserfahrung
- Standards hinsichtlich Arbeitsqualität (Darstellung und Erläuterung der Prozesse).
- Kommunikation mit den Planungsbeteiligten
- Kommunikation mit der Auftraggeberin
- technische Büroausstattung
- Organisation der erforderlichen Präsenz während der Planungs- und Ausführungszeit
- Kostenkontrolle
- Qualitätskontrolle
- Einhaltung der vorgegebenen Termine für Planungsabläufe
Die genaue Punktewertung ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufszulassung als Ingenieur oder Ingenieurin oder vergleichbarer Nachweis. Im Auftragsfall ist eine Erklärung nach §1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
Gefordert werden Nachweise und Angaben nach §46 VgV wie der Nachweis der Zertifizierung nach DIN 14675 in Verbindung mit DIN EN 54 und VDE 0833 als Fachfirma und als verantwortliche Person.
a) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind diese Nachweise und Angaben für jedes Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen.
Der Bewerber muss aufzeigen, dass er im Auftragsfall über eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden verfügt, oder bereit ist diese abzuschließen.
Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragsdauer und bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist unterhalten und spätestens vier Wochen nach Vertragsschluss durch Vorlage eines Versicherungsscheins nachweisen. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz mindestens in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht und dieser Betrag in jedem Versicherungsjahr mindestens 2-fach zur Verfügung steht.
Der Auftragnehmer hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf Leistungen der Auftraggeberin. Die Auftraggeberin kann Zahlungen vom Nachweis des Fortbestehens des Versicherungsschutzes abhängig machen.
b) Angaben zum Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre in EUR.
Wenn der Bewerber beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) dieser Unternehmen nachweisen, dass diese gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
a) Wenn die geforderte Versicherung nicht den o.g. Anforderungen entspricht, führt dies zum Ausschluss
b) Die Höhe des Umsatzes wird im Wertungssystem nicht bepunktet; bei berechtigten Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kann dies jedoch zum Ausschluss führen.
- Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Führungskräfte für die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Beschäftigten (ohne Führungskräfte, einschließlich der Ingenieure) für die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Ingenieure, die in der Zahl der Beschäftigten (ohne Führungskräfte) enthalten sind, für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft ist die Summe der Mitarbeiter der Gemeinschaft anzugeben.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (oder vergleichbarer Zusammenschluss) im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wenn der Bewerber beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) dieser Unternehmen nachweisen, dass diese gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Die Zahl der Führungskräfte, Beschäftigten und Ingenieure werden im Wertungssystem nicht bepunktet; bei berechtigten Zweifeln an der personellen Leistungsfähigkeit kann dies jedoch zum Ausschluss führen.
Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber oder die Bewerberin zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" oder mindestens der Berufsbezeichnung "Bachelor" berechtigt ist. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so werden die fachlichen Anforderungen erfüllt, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis der geforderten Fachrichtung verfügt, die der Aufgabenstellung entspricht. Die Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG ist dabei Grundlage. Die Anerkennung ist mit einer beglaubigten Übersetzung nachzuweisen und zusammen mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Juristische Personen sind zugelassen, wenn der Projektverantwortliche die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Gefordert werden Nachweise und Angaben nach §46 VgV wie der Nachweis der Zertifizierung nach DIN 14675 in Verbindung mit DIN EN 54 und VDE 0833 als Fachfirma und als verantwortliche Person.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Die Bewerber haben mittels Eigenerklärung anzugeben, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen.
- Die Bewerber haben anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
- Die Bewerber haben anzugeben, ob sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten. Diese Abfrage dient der Überprüfung von etwaiger (unzulässiger) Mehrfachbewerbungen.
- Die Bewerber haben anzugeben, ob wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen. Diese Abfrage dient der Überprüfung von etwaiger (unzulässiger) Mehrfachbewerbungen.
- Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind diese Angaben für jedes Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen.
- Bei der durch den Auftraggeber durchzuführenden Prüfung wird zunächst die Erfüllung der formalen Kriterien (Ausschlusskriterien) der Bewerbung abgeprüft (Auswahlschritt I). Im Anschluss werden die Bewerbungen, welche die formalen Bedingungen erfüllen, qualitativ mittels Punkten bewertet (Auswahlschritt II).
- Es ist nur die digitale Bearbeitung und Abgabe des Teilnahmeantrages möglich.
- Die Stadt Nürnberg als nicht oberste Bundesbehörde behält sich vor, die Angebotsfrist auf nicht weniger als 10 Tage (voraussichtlich 15 Tage), gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu verkürzen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages wird hierüber das gegenseitige Einvernehmen hergestellt (§17 Abs. 7 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]