Offenes Verfahren HLS-Planung LPH 6-9 - Alten- und Pflegeheim der Hospitalstiftung Referenznummer der Bekanntmachung: 51_2023_1-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren HLS-Planung LPH 6-9 - Alten- und Pflegeheim der Hospitalstiftung
Erweiterung und Brandschutzsanierung des Alten- und Pflegeheims der Hospitalstiftung in Kaufbeuren.
Stadt Kaufbeuren
Gegenstand d. Auftrags sind Planungsleistungen der techn. Ausrüstung ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) gem. § 53 ff
HOAI 2021, LPH 6-9, bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf. werden auch versch. besondere Leistungen beauftragt werden, z.B.:
- in LPH 6: Einarbeitung in die Unterlagen der bisherigen LPHs,
- in LPH 6: Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation,
- in LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (auf Stundenbasis),
- in LPH 9: Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase, Mitwirkung bei den jährlichen
Verbrauchsmessungen aller Medien (auf Stundenbasis),
- in LPH 9: Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauchs (auf Stundenbasis).
Bestandteile des Verfahrens sind:
1) Erweiterung und Umbau Bauteil B mit Einbau Wäscherei im Keller und Umbau Bäder
2) Brandschutzsanierung Gesamtgebäudekomplex (Bauteile A, B, C, D)
3) Neue Heizzentrale (im Bauteil D)
Das Bauteil E wird abgerissen. Im bestehenden Gebäudeverbund wird eine Umgestaltung und Überarbeitung des westl. Bereichs d. besteh. Bauteils B erforderlich, um diesen m. einem Neubau nach Westen zu erweitern.
Das neue Gebäude wird dreigeschossig plus Keller ausgeführt. Auf allen drei Geschossen befinden sich Bewohnerzimmer, welche nach der DIN 18040 rollstuhlgerecht ausgestattet werden.
Im UG wird die Wäscherei der Einrichtung untergebracht. Zusätzlich werden im Untergeschoss Sozialräume wie Umkleiden und Toiletten für das Personal der Wäscherei errichtet.
In den Bauteilen Nordhaus C sowie Südhaus B werden aufgrund einer Fluchtwegsänderung jeweils im 1. und 2. OG Bewohnerzimmer umgenutzt, um weitere Flucht- und Rettungswege zu schaffen. Dabei müssen Bäder zurückgebaut bzw. verändert werden. In diesem Zug soll erreicht werden, jedes Bewohnerzimmer mit einem eigenen Bad auszustatten.
Die Küchenlüftung im Bauteil D soll umgebaut werden.
Die bestehende Heizzentrale im Bauteil D (UG Verbindungsbau) ist altersbedingt nicht mehr betriebssicher und aufgrund der Art der Wärmeerzeugung nicht in der Lage, den für den Neubau geforderten regenerativen Anteil an Wärmeenergie zu liefern. Die Zentrale soll erneuert werden. Dabei soll eine regenerative Wärmeerzeugung eingesetzt werden. Aufgrund der geforderten hohen Temperaturen kann keine Wärmepumpe eingesetzt werden, deshalb wird eine Pelletanlage geplant. Für die Abdeckung der Grundlast an Strom und Wärme wird als Grundlasterzeuger ein Gas-Blockheizkraftwerk eingesetzt. Zur Sicherung der Redundanz und zur Abdeckung der Spitzenlasten wird der aktuell installierte Gaskessel erneuert, da diese altersbedingt stark verschlissen und nicht mehr betriebssicher ist.
In den Gebäudeteilen Südhaus B, Nordhaus C, Verbindungsbau D, sowie dem Moosmanghaus A muss der Brandschutz der gesamten HLS-Installation überprüft und ertüchtigt werden. Hierzu wurden Bauteilöffnungen hergestellt und der aktuelle Zustand und die daraus resultierenden Maßnahmen gutachterlich ermittelt.
Das Büro, welches die Leistungen der LPH 1-5 bereits erbracht hat bzw. derzeit erbringt, gilt als vorbefasster Bewerber und kann sich am Verfahren als Bieter beteiligen.
Die Unterlagen bisheriger LPHs werden daher vom Auftraggeber allen Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen und den Wissensvorsprung auszugleichen.
Zeitschiene:
Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Juli 2023, abhängig von den Sitzungsterminen des Auftraggebers.
Der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Die Fertigstellung soll im Frühjahr 2026 erfolgen
Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 (inkl. Nachlaufzeiten für Rechnungsprüfungen u. ä.). Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrages kann insbesondere dann eintreten, wenn Projektverzögerungen entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 6-7, gem. § 55 f HOAI 2021;
Stufe 2: LPH 8-9, gem. § 55 f HOAI 2021.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB,
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister;
c) Erklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG,
d) Erklärung des Bieters, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen,
e) Ist der Bieter eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt
entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung
des Bieters gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche
Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt,
f) Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat
er diese zu benennen. Der Bieter muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV
angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende
Verpflichtungserklärung gem. § 47 Abs. 1 VgV dieser Unternehmen ist abzugeben,
g) Der Bieter muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben,
h) Erklärung des Bieters über die Bildung von Bietergemeinschaften. Bietergemeinschaften haften
gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Eignungsnachweis eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter genannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbeteiligungen sind auch Teilnahmen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieterbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
i) Erklärung Bezug Russland
j) Erklärung Masernschutz
a) Erklärung d. Bieters bzw. d Bietergemeinschaft über d. Gesamtumsatz d. Bieters bzw. d. Bietergemeinschaft in d. letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) v. [Betrag gelöscht] EUR brutto im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 1-3 (HLS);
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 4 VgV. Nachweis einer
Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR
für Sachschäden b. einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat d. EU od. eines
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten
Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss dem Eignungsnachweis beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
a) Erklärung d. Bieters bzw. d. Bietergem. über d. Anzahl d. techn. festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (MA) u. d. Führungskräfte (FK) im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 1-3 in d. letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2020-2022) gem. §46 Abs. 3 Nr.8 VgV. Die Mind.anforderung ist ein jährl. Mittel v. 2 techn. festangestellte Vollzeit-MA inkl. Geschäftsführung (GF) im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 1-3. Freie MA sind wie UnterAN im Eignungsnachweis aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. § 47 Abs. 1 VgV im Eignungsnachweis unter Anl. 1 ist von d. freien MA auszufüllen.
b) Angabe d. Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bieters über d. Berufsqualifikation 1 GF oder 1 FK gem. § 75 VgV: Der Bieter erfüllt d. fachlichen Anforderungen, wenn in d. GF bzw. unter den FK mind. 1 Person berechtigt ist, d. Berufsbezeichn. „Ingenieur" od. „staatl. geprüfter Techniker" od. „Meister" d. Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Klima-, Versorgungstechnik o.vgl. gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat d. Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis d. Vorlage einer Abschlussurkunde/-zeugnis m. Angabe d. Fachrichtung u. d. Abschlussdatums. Falls im jew. Herkunftsstaat d. Berufsbezeichnung „Ingenieur" od. „staat. geprüfter Techniker" od. „Meister" nicht gesetzl. geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachli. Qualifik. nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung n. d. Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung d. GF od. d. FK [hierbei muss es sich um dieselbe Person handeln wie unter b)]
im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 1-3 (HLS) ist jew. d. Vorlage eines aussagekräftig. Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anford. sind 10 Jahre Berufserf. f. d. o.g. GF od. die o.g. FK im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 1-3 (HLS). Nachweis d. Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs
d) Angabe v. 2 Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Für die Ref.projekte gelten folg. Mindestanforderungen:
- Ref1+2: Der Ref.zeitraum muss zw. 01.01.2013-31.12.2022 liegen, d. LPH 6 darf nicht vor diesem Zeitraum
begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein
- Ref1+2: TA-Leistung b. ein. Hochbauprojekt
- Ref1: Bauvol. mind. 1,3 Mio € brutto (KG 400, ALG 1-3 (HLS))
- Ref2: Bauvol. mind. 700.000 € brutto (KG 400, ALG 1-3 (HLS))
- Ref1+2: LPH 6-8 d. Bieter beauftr. bzw. vollst. v. ihm erbracht
- Ref1+2: mind. 2 d. ALG 1-3 d. Bieter beauftragt bzw. vollständig v. ihm erbracht
- Ref1: Neubau/Erweiterung (≥ 50% der Baukosten)
- Ref2: Umbau/Sanierung (≥ 50% der Baukosten)
- Ref1 od.2: Maßnahme im lauf. Betrieb m. Publikumsverkehr
- Ref1 od.2: Einhaltung d. Vorgaben DIN 18040 Teil 1
- Ref1 od.2: Zusammenarbeit m. öff. AG bzw. Einhaltung d. einschläg. Vergaberichl. (Anl.3 zu Art.44 BayHO (ANBest-K))
- Ref1 od.2: Teil d. Auftrags waren brandschutztechn. Anlagen
Die Nichteinhaltung d. Mind.anforderungen führt zum Ausschluss.
Folg. weitere Angaben, über d. Mind.kriterien hinaus, sind bei d. Ref.proj. erforderlich:
— Bezeichnung d. beauftragt. Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung UnterAN,
— ggf. Aufgabenverteilung in d. ARGE/mit d. UnterAN,
— Proj.bezeichn./-beschreibung,
— AG m. Ansprechpartner, Anschrift, Tel.nr.
Sonstiges: Alle Ref.projekte sind aussagekräftig auf je höchst. 2 DIN A4- od. 1 DIN A3-Seite darzustellen u. zu beschreiben. Die graph. Darstellung (z.B. m. Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. eine kurze Beschreibung in Textform sollen Ihr Vorgehen b. d. Ref.proj. so erläutern, dass d. Kriterien überprüft u. nachvollzogen werden können.
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über d. Ausführung d. angegebenen
Ref.projekte anzufordern. Bieter b. denen im Zuge d. Ref.prüfung festgestellt wird, dass d. gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von d. weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3. b) und c) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Bewerber müssen das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formblatt 127 (Erklärung zu Bezug Russland) ausfüllen und dem Eignungsnachweis als Anlage beilegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der ausgefüllte Eignungsnachweis und auch die Angebote sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss.
Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Angebots-/Teilnahmephase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen-/
mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10
Kalendertage vor Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen
werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor
genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Teilnahmeunterlagen (Angebote mit Eignungsnachweisen) können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Teilnahmeunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten
Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden.
Weiter werden die Teilnehmer/Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen
die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.
Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Eignungsnachweis auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Eignungsnachweis bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Eignungsnachweis für ungültig erklärt und kein neuer Eignungsnachweis abgegeben wird,
— der alte Eignungsnachweis für ungültig erklärt und ein neuer Eignungsnachweis abgegeben wird. Der neue Eignungsnachweis muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Eignungsnachweis -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben
aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Eignungsnachweis unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf
hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Eignungsnachweis, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung
eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Eignungsnachweis unverändert aufrecht gehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB).
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Teilnehmer/Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Teilnahme bzw. zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Teilnahme bzw. zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland