Bewachungs-, Empfangs- und Sicherheitsdienst Referenznummer der Bekanntmachung: L_D-2023-0041
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drv-bayernsued.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungs-, Empfangs- und Sicherheitsdienst
Bewachungs-, Empfangs- und Sicherheitsdienst
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Thomas-Dehler-Str. 3, 81737 München
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Holbeinstr. 9, 81679 München
Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd beabsichtigt, den Bewachungs-, Empfangs- und Sicherheitsdienst für die Dienststelle in München/Neuperlach sowie der Bewachungsdienst für die Dienststelle in München/Bogenhausen zu vergeben.
Es handelt es sich um folgende Tätigkeiten (Auszug*):
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Objekt Neuperlach (Thomas-Dehler-Str. 3, 81737 München):
Bewachungs-, Empfangs- und Sicherheitsdienst
-Bedienung und Überwachung des Empfangspultes
-Betreuung des Kunden- und Besucherverkehrs
-Kontrollgang im Gebäude mit Verschlussprüfung aller Fenster
-Führen eines Wachbuches des Auftraggebers
Objekt Bogenhausen (Holbeinstr. 9, inkl. dazugehöriger Kantinenbereich an der Cuvilliésstr., 81679 München):
Bewachungsdienst
-Revierstreife
-Versperren der Gebäudeaußentüren
*Da es sich um eine sicherheitsrelevante Dienstleistung handelt, werden die detaillierten Tätigkeiten des Bewachungs-, Empfangs- und Sicherheitsdienstes erst mit den Vergabeunterlagen mitgeteilt und sind dort aus den Anlagen 1 "Empfangs- und Bewachungsdienst" und Anlage 2 "Sicherheitsdienst" enthalten im Dokument "Vertragsbedingungen" zu entnehmen.
HINWEIS ZU ZUSCHLAGSKRITERIEN
-90% Preis
-10% Zertifikat DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) oder gleichwertig
Zudem müssen die Anforderungen im Leistungsverzeichnis unter dem "Standard-Wertungsschema", Ziffer 2.1 bis 2.9 erfüllt werden (Ausschlusskritierium)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.
Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):
Bewerber oder Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" und "Eigenerklärung zu EU-Sanktionen gegen Russland", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden Angaben vorzulegen:
- Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die "Eigenerklärung zur Eignung - NU" auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
innerhalb der gesetzten angemessenen Frist durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.
Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):
Bewerber oder Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden Angaben vorzulegen:
o Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliche geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
o Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
o Erklärung, dass keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden,
o Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, aufgrund derer das Unternehmen nach § 123 GWB zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss,
o Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
o Erklärung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlichrechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen.
o Angabe, dass sich das Unternehmen bei Berufsgenossenschaft angemeldet hat
o Verpflichtungserklärung, dass alle Änderungen, die sich zu den Inhalten der abgegebenen Erklärungen während der Vertragslaufzeit ergeben, unverzüglich dem Auftraggeber angezeigt werden.
Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.
Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):
Bewerber oder Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden Angaben vorzulegen:
o mindestens 2 Referenzen über in den letzten drei Jahren durch den Bieter erbrachte vergleichbare Leistungen mit folgenden Angaben:
- Bezeichnung, Auftragsgegenstand
- Auftraggeber (der Referenz)
- Angabe, ob es sich um einen öffentlichen Auftraggeber handelt
- Anschrift (des Referenzgebers)
- Ansprechpartner (des Referenzgebers)
- Telefonnummer des Ansprechpartners
- Angabe, welche vertragliche Bindung besteht
- Angabe des Vertragszeitraums
- Angabe, ob Leistung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mindestens 2 Jahre
erbracht wurde, ohne Kündigung seitens des Auftraggebers
- Angabe, ob die Leistungsart Bewachungs-, Empfangs- und Sicherheitsdienst ist
- Angabe, dass vom Auftragnehmer mindestens 8.000m² Gebäudefläche bewacht,
werden
• Eigenerklärung zu EU Sanktionen gegen Russland
• Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern zutreffend)
• Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (sofern zutreffend)
• Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bewachung von Leben und Eigentum fremder Personen (Nachweis des § 34a GewO)
• DIN 77200 Zertifikat oder gleichwertig
• DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig
• DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig (sofern zutreffend)
Folgende Sonstige Nachweise/Angaben bzw. Unterlagen brauchen nicht mit dem Angebot eingereicht zu werden, sind jedoch auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
•Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die "Eigenerklärungen zur Eignung - NU" auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
• Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (falls zutreffend)
• Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen
• Unterlagen zur Preisermittlung (Kalkulation)
• Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit mindestens einer Deckungssumme von
-Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR
-Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR
-Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR
Folgende Sonstige Nachweise/Angaben bzw. Unterlagen sind nach Zuschlagserteilung vorzulegen:
• Nachweis über die Sachkundeprüfung § 34a GewO des eingesetzten Personals
• Nachweis über eine Ersthelfer-Ausbildung sowie einen Brandschutzlehrgang
(2-jährige Auffrischungslehrgänge) des eingesetzten Personals
• Nachweis über eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung im Bereich der kritischen
Infrastruktur für das eingesetzte Personal im Objekt Neuperlach.
• Nachweis über die Meldung und Freigabe des eingesetzten Personals im Bewacher
Register
Mit der zu vergebenen Leistung sind nur solche Leistungen vergleichbar, welche die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllen:
•Auftragsgegenstand: vom Auftragnehmer wurden mindestens 8.000 m² Gebäudefläche bewacht.
•Leistungsart: Bewachungs-, Empfangs- und Sicherheitsdienst
•Vertragslaufzeit: Die Leistung wurde über eine Laufzeit von mindestens 2 Jahren erbracht, ohne dass der Vertrag durch den Auftraggeber gekündigt wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
WETTBEWERBSREGISTER/GEWERBEZENTRALREGISTER
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro (netto) wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind. In Einzelfällen wird der Auftraggeber zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
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VERTRAULICHKEITSERKLÄRUNG
Die Maßnahme wurde als sicherheitsrelevant eingestuft. Um die Vergabeunterlagen zu erhalten, ist daher vorab eine ausgefüllte und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung vorzulegen. Diese wird Ihnen durch die Vergabestelle zugesandt, wenn Sie sich als Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren registrieren.
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ORTSBESICHTIGUNG
Um sich über die Örtlichkeiten zu informieren, wird dem Bieter vor Angebotsabgabe empfohlen, die Liegenschaften zu besichtigen. Eine Verpflichtung zur Besichtigung oder Anspruch auf Besichtigung besteht nicht. Dementsprechend muss kein Nachweis über die Objektbesichtigung erbracht werden. Etwaige Unklarheiten sind vorab mit der Vergabestelle abzuklären.
Für Anfragen bzw. Anmeldungen zur Besichtigung, die bis spätestens 07.06.2023, 09:30 Uhr per Mail bei der Vergabestelle ([gelöscht]) eingehen, können voraussichtlich Termine für die Besichtigung zugewiesen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.