Lorenz-Zierl-Straße - Straßen-, Gewässer- und Landschaftsbau
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Furth im Wald
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9973 / 805330
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.furth2025.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lorenz-Zierl-Straße - Straßen-, Gewässer- und Landschaftsbau
Die hier ausgeschriebenen Baumaßnahmen finden im Rahmen zur Umsetzung des Bauvorhabens Bayerische Landesgartenschau Furth im Wald 2025 statt. Mit der Durchführung ergreift die Stadt Furth im Wald die Chance, wichtige Grün- und Erholungsstrukturen in der Stadt zu stärken und das alltägliche Leben in der Stadt attraktiver zu gestalten. Das Planungsgebiet der Gartenschau umfasst die zwei Teilräume Nord und Süd. Die hier beschriebenen Leistungen sind nur im Teilraum Nord auszuführen.
Im Nördlichen Bereich orientiert sich die Gestaltung an dem vorhandenen Charakter der Innenstadt. Der Verkehrsraum wird, wo möglich zu Gunsten großzügiger Bewegungs- und Aufenthaltsflächen für Fußgänger reduziert. Nischen und größere Stadträume werden zu Plätzen herausgearbeitet. Die Kalte Pastritz ist mit seiner Nutzungsgeschichte für Mühlen, Triebwerke und der Speisung von Fischteichen ein wichtiger Baustein des Stadtgefüges. Im Rahmen der Planungen für die Landesgartenschau wird sie naturnaher gestaltet und damit ökologisch und vielfältiger entwickelt werden.
Furth im Wald
Abbrucharbeiten:
- Befestigte Flächen = ca. 4.460 m2
- Brückenbauwerke und Betonufermauern
- Geländer/ Handläufe = ca. 300 lfm
Erd- und Bodenarbeiten:
- Bodenabtrag = ca. 1.000 m3
- Abtrag Trag- und Frostschutzschichten = ca. 2.900 m3
- Erdarbeiten/ Geländemodellierung = ca. 570 m3
Leitungsarbeiten:
- Wasserleitungsarbeiten
- Straßenbeleuchtung und Stromversorgung
- Kanalbauarbeiten
Betonwerkstein- und Stahlbetonarbeiten zur Errichtung von Ufermauern:
- Mauer M2 = Länge ca. 50 m
- Mauer M5 = Länge ca. 81 m
- Mauer M6 = Länge ca. 62 m
Betonwerkstein-, Stahlbeton- und Stahlbauarbeiten zur Errichtung von Brücken:
- Brücke 11: Länge = 4,85m, Lichte Breite = 3,00m; Befahrung mit PKW und LKW (bis 7,5t)
- Brücke 14: Länge = 8,45 m, Lichte Breite = 2,00m; nur Fussgänger
- Brücke 15: Länge = 2,90 m, Lichte Breite = 1,50m; nur Fussgänger
- Brücke 20: Länge = 4,35 m, Lichte Breite = 3,0m; Grundstückszufahrt und öffentlicher Gehweg
Naturwerksteinarbeiten zur Verblendung von Ufermauern und Brücken
Straßenbauarbeiten und Stellplätze:
- Asphalt- und Pflasterflächen aus Naturstein = ca. 1.750 m2
Wegebauarbeiten:
- Pflasterflächen aus Naturstein = ca. 2.550 m2
Renaturierung eines Bauabschnitts der Kalten Pastritz:
- Gewässerausbau, Landschaftsbauarbeiten = ca. 420 m2
- Ansaat Uferböschung: ca. 350 m2
Pflanzarbeiten:
- Baumpflanzung Fahrbahnbegleitend = 9St.
- Gehölzpflanzung Beete = 4 St.
- Staudenpflanzung = ca. 60 m2
Ausstattung:
- Einbau Poller, Abfallbehälter und Fahrradbügel
noch nicht zugeteilt
Die Abrechnung der ausgeschriebenen Leistungen muss aus förderbedingten Gründen getrennt wie folgt erfolgen, für die auch zwingend getrennte Aufmaße und Rechnungen erstellt werden müssen:
TB01: Lorenz-Zierl-Straße (getrennt nach Städtebauförderung und Gartenschauförderung)
TB02.01: Wasserleitungsarbeiten (Stadt Furth im Wald)
TB02.02: Straßenbeleuchtung + Stromversorgung (Stadt Furth im Wald)
TB02.03: Kanalbauarbeiten (Stadtwerke Furth im Wald GmbH & Co.KG)
TB02.04: Stundenlohnarbeiten für Dritte (Stadt Furth im Wald bzw. Stadtwerke Furth im Wald GmbH & Co.KG)
Möglicher dadurch verbundener zusätzlicher Aufwand für die Rechnungserstellung und -legung ist vom Auftragnehmer in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Stoffpreisgleitklausel:
Mehr- oder Minderaufwendungen des Auftragnehmers durch Stoffpreisänderungen werden gemäß der Stoffpreisgleitklausel im Formblatt 225a berücksichtigt.
Fehlende Angaben zum Stoffpreis im Formblatt 225a werden von der Vergabestelle nicht nachgefordert! Versäumt der Bieter die Angabe der geforderten Stoffpreise, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen! Das Formblatt 225a ist mit Angebotsabgabe abzugeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=270553
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=270553
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Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.1)
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei allen europaweiten Vergabeverfahren ist das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln.
Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform des Bayerischen Staatsanzeigers (https://www.staatsanzeiger-eservices.de) eingereicht werden.
Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine Registrierung über die Vergabeplattform des Bayerischen Staatsanzeigers erforderlich.
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bayerischen Staatsanzeigers geführt.
Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/