Nachrüstung Technische Ausrüstung Josef-Deimer-Tunnel Referenznummer der Bekanntmachung: TBA/2022-012-O - Stadt Landshut - Josef-Deimer-Tunnel - Sanierung Technische Ausrüstung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nachrüstung Technische Ausrüstung Josef-Deimer-Tunnel
Sanierung der technischen Ausrüstung im Josef-Deimer-Tunnel in der Stadt Landshut mit Erneuerung der 23 Jahre alten Anlagen zur Erlangung einer bedarfsangepassten, richtlinienkonformen Ausstattung nach Stand der Technik.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Sanierung der technischen Ausrüstung im Josef-Deimer-Tunnel in der Stadt Landshut mit Erneuerung der 23 Jahre alten Anlagen zur Erlangung einer bedarfsangepassten, richtlinienkonformen Ausstattung nach Stand der Technik. Es ist unter anderem geplant, die Videoüberwachungsanlage, die Lautsprecheranlage, die Anlagenleit- und Automatisierungstechnik mit den Bedien- und Beobachtungsplätzen, die Beleuchtung, Teile der Tunnellüftungsanlagen (insbesondere Messtechnik), die zentralen Anlagen der Energieversorgung mit insbesondere Mittel- und Niederspannungsschaltanlagen sowie die Ersatzstromversorgung (USV) zu erneuern. Die Sanierung ist im laufenden Betrieb erforderlich.
stufenweise Beauftragung:
Stufe 1 - LPH 1-2
Stufe 2 - LPH 3-4
Stufe 3 - LPH 5-7
Stufe 4 - LPH 8-9
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-4 besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70435
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
(Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.