Reutersbrunnenstraße 34, Neubau und Generalsanierung, VgV, Ingenieurleistungen Elektrotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 2023002870
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuernberg.de/internet/hochbauamt/
Abschnitt II: Gegenstand
Reutersbrunnenstraße 34, Neubau und Generalsanierung, VgV, Ingenieurleistungen Elektrotechnik
Planungsleistungen zur Elektrotechnik für den Neubau und die Generalsanierung des Kinder- und Jugendhilfezentrum (KJHZ) und des Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) im laufenden Betrieb. Auf dem Gelände sollen nach der Baumaßnahme insgesamt sechs Nutzer Platz finden.
Auf dem Areal der Reutersbrunnenstraße 34 befinden sich derzeit mehrere Gebäude aus unterschiedlichen Errichterzeiten, welche von mehreren sozialen Einrichtungen genutzt werden. Hauptnutzer der Bestandsgebäude ist das Kinder- und Jugendhilfezentrum (KJHZ) und der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) mit ihren Angeboten an stationären Hilfen zur Erziehung in heilpädagogischen Wohngruppen und den stationären Inobhutnahmegruppen.
Die baulichen Anlagen entsprechen sowohl in baulicher als auch in pädagogischer Hinsicht veralteten Vorgaben und sind nicht mehr zeitgemäß. Vor fünf Jahren wurde eine Brandschutzsanierung des Bestandsgebäudes vorgenommen, um die Betriebserlaubnis weiterhin zu erhalten. Um den Kindern und Jugendlichen eine Wohnsituation nach moderner Pädagogik und dem vorgegebenen Raumprogramm zu bieten, ist eine Neubeplanung des Geländes mit Neubauten und Generalsanierung des Bestandsgebäudes unumgänglich. Für die Entwicklung des Areals sollen neben den bestehenden auch weitere Institutionen auf dem Gelände Platz finden: Kinder- und Jugendnotdienst (KJND), Kinder- und Jugendhilfezentrum (KJHZ), Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi), NOA Gärtnerei, Noris Inklusion und ambulant betreute WG-Behindertenhilfe, sodass insgesamt sechs Nutzer auf dem Areal Platz finden.
Da in Nürnberg keine zweite, ähnliche Einrichtung vorhanden ist, ist es nicht möglich, die Wohngruppen an einer anderen Stelle für die Bauzeit anzusiedeln. Eine Nutzung in schützenswerter Umgebung ist besonders wichtig und der einzige Umzug sollte nur in die finalen Räumlichkeiten stattfinden, um die Belastungen für die Bewohner und Bewohnerinnen möglichst gering zu halten. Für die Verwaltung und die Fachdienste ist eine Interimmaßnahme auf dem Grundstück vorzusehen. Die Baumaßnahme wird sich daher während der Ausführung in zwei Abschnitte teilen: erster Abschnitt: Errichtung der beiden Neubauten (Wohngruppen KJHZ & KJND) sowie der Interimsmaßnahme und zweiter Abschnitt: Teilabriss des Gebäudeteils auf der Ostseite und Generalsanierung des Bestandsgebäudes. Die NOA Gärtnerei inklusive dazu gehöriger Verwaltung wird in verkleinerter Form auf dem Grundstück ihren Platz finden, die bestehenden Schuppen sowie das Gewächshaus werden demontiert. Für die Einrichtung der Noris Inklusion, mit ihren Wohngruppen und Verwaltung sind Flächen im Bestandsgebäude vorgesehen.
Kriterien/ Anforderungen an die Elektroplanung im Bereich der elektrischen Anlagen:
- Mess- und Verbrauchswerteerfassung
Zusammen mit dem Betreiber soll festgelegt werden, welche Messdaten und Verbrauchswerte der technischen Anlagen über welche Zeiträume erfasst werden und wo diese angezeigt bzw. ausgewertet werden sollen. Abhängig vom bestehenden Gebäudeautomationssystem sind geeignete Zähl- und Messeinrichtungen zu wählen. Zudem soll die Datenübertragung an zentrale Stellen ohne größere Nachrüstung möglich sein.
- Beleuchtungsanlage
Für die Projektierung der Beleuchtungsanlagen und Auswahl der Beleuchtungskörper sind u.a. folgende Normen jeweils in der neusten Fassung zu beachten: DIN VDE 0100-559, DIN VDE 0100-714, DIN VDE 0100-715, DIN 57100-724 (VDE 0100-724), DIN EN 12464.
In diesem Zusammenhang sind die Qualitätsmerkmale wie Leuchtdichteverteilung, Beleuchtungsstärke, Blendungsbegrenzung, Lichtfarbe, Farbwiedergabe, Flimmern zu berücksichtigen. Dementsprechend sind vor der Bauausführung Beleuchtungsberechnungen für jeden Raum durchzuführen. Ebenso sind die Wirtschaftlichkeit, ein geringer Instandhaltungsaufwand und der sparsame Umgang mit Energie in Absprache mit dem Nachhaltigkeitskoordinator wichtige Kriterien. Die gestalterischen Aspekte werden in enger Zusammenarbeit mit den Architekten erfüllt.
Je nach Anforderung der einzelnen Nutzungseinheiten sind die nötigen Voraussetzungen für die Lichtsteuerung und -regelung zu schaffen.
- Blitzschutz- und Erdungsanlagen
Für alle Neubauten sowie den Umbauten wird ein Blitzschutzsystem mit der Mindestanforderung der Blitzschutzklasse III gefordert. Zur Festlegung abweichender Schutzklassen kann die VDS-Richtlinie 2010 oder eine Risikoanalyse gemäß der DIN VDE 0185-305 Teil 2 herangezogen werden.
Die Trennungsabstände sind gemäß DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) zu berechnen und einzuhalten. Können diese nicht eingehalten werden, müssen Ersatzmaßnahmen geprüft und entsprechend eingesetzt werden.
Je nach Nutzungseinheit müssen geeignete Konzepte für den Inneren Blitzschutz erstellt werden. Für die Objekte, in welchen schwerpunktmäßig die informationstechnischen Anlagen verortet sind, ist ein Blitz-Schutzzonen-Konzept gemäß DIN EN 62305-4 (VDE 0185-305-4) umzusetzen.
- EMV und Netzqualität
Bezüglich der Optimierung der EMV, der Netzqualität und dem Schutz von elektrischen, elektronischen und informationstechnischen Anlagen vor elektromagnetischen Strahlungseinflüssen sind geeignete Maßnahmen zu prüfen und anzuwenden, wie beispielsweise der Einsatz von Netzfiltern und Differenzstromüberwachung. Ebenso können die Voraussetzung zur Durchführung eines permanenten Energie Monitorings geschaffen werden. Dies gilt auch im Zusammenhang mit der Datenerfassung, Analyse und den Optimierungsprozessen im Bestand.
Kriterien/ Anforderungen an die Elektroplanung im Bereich der Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen:
- Datenübertragungsnetze
Für die Datenübertragungsnetze sind ausreichende Redundanzen, Schutz gegen Manipulation und unbefugten Zugriff, Störungsüberwachung und Beseitigung wichtige Parameter. Daneben sind auch die rechtzeitige Branderkennung sowie Bekämpfung zu berücksichtigen.
Alle Server sind an unabhängige Stromversorgungen anzubinden. Die Stromversorgungen müssen jeweils über eine separate USV verfügen. Dabei kann es sich um Kombinationen aus Gebäude-USV und lokaler USV in direkter Umgebung der einzelnen Räume handeln. Nach Möglichkeit sollen die einzelnen Stromversorgungen aus unterschiedlichen Mittelspannungs-analgen gespeist werden. Auch an die damit verbundene Leitungsverlegung werden spezielle Anforderungen gestellt. Darüber hinaus müssen alle USVs über ein stationäres Notstromaggregat gespeist werden können. Gegebenenfalls wird es erforderlich sein, Anschlüsse für mobile Aggregate vorzusehen und deren Dimensionierung zu planen. Die Planung erfolgt in diesem Zusammenhang in enger Abstimmung mit dem zuständigen Amt.
Die einzelnen Server sollen über eine geeignete Regulierung von Temperatur und Luftfeuchtigkeit verfügen. Das Kühlungssystem muss redundant ausgelegt und ausreichend dimensioniert werden. Unter Berücksichtigung der Ausfallsicherheit, Störungsanfälligkeit und
Energieeffizienz muss im Zuge der Planung entschieden werden, ob für die jeweiligen Standorte ganze Räume oder lediglich die Serverschränke direkt gekühlt werden.
- Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
Voraussichtlich sind alle zu planenden Objekte mit einer Brandmeldeanlage der Kategorie 1 nach DIN 14675 auszustatten. Mit allen Planungsbeteiligten sind hierfür die Brandmelde- und Alarmierungskonzepte zu erarbeiten. Auch hinsichtlich der Vernetzung der Brandmeldeanlagen untereinander und der Festlegungen der zentralen Anlaufstelle für die Feuerwehr. Die Gebäude müssen teilweise mit einer elektronischen Zugangskontrolle im Innen- und Außenbereich gesichert werden. Auch der Einsatz von Überwachungskameras muss mit berücksichtig werden.
Kriterien/ Anforderungen an die Elektroplanung im Bereich der Außenanlagen:
- Beleuchtungsanlagen im Außenbereich
Anteilig zu den einzelnen Objekten ist es notwendig die Beleuchtungsanlagen der Arbeitsstätten im Außenbereich unter Berücksichtigung der Norm DIN EN 12464-2 zu konzipieren. Um die Anlagen über einen möglichst langen Zeitraum betreiben zu können, muss während der Planung entschieden werden, ob dimmbare oder in Stufen schaltbare Leuchten zum Einsatz kommen sollen. Eine Gegenüberstellung zu einer konventionellen Lösung dient hierbei als Entscheidungshilfe. Für das Regelungskonzept bzw. die Ausarbeitung eines Wartungsplans für den Betreiber sind entsprechende Leistungen zu erbringen.
- Ladeinfrastruktur Elektromobilität
Bei der Errichtung der Parkflächen und Stellplätze ist das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) zu berücksichtigen und anzuwenden, um die Voraussetzung für Ladepunkte und eine Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (auch E-Fahrräder) zu schaffen.
Für die Auswahl eines geeigneten Bewerbers werden Referenzprojekte bewertet.
Es werden max. drei Referenzen mit folgenden Angaben bewertet:
- Neubau und/oder Sanierung eines Kinder- und Jugendhilfezentrums oder vergleichbarer Objekte.
Als vergleichbare Objekte werden u.a. Referenzen für folgende Bereiche gewertet:
+ Neubau und/oder Sanierung von Schulen
+ Neubau und/oder Sanierung von heilpädagogischen Wohngruppen oder stationären Inobhutnahmegruppen
+ Neubau und/oder Sanierung von Einrichtungen für ambulante WG-Behindertenhilfe oder Einrichtungen für Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigung
+ Neubau und/oder Sanierung von Einrichtungen für den (Jugend-) Strafvollzug
- Inbetriebnahme innerhalb der letzten 7 Jahre
- Abgeschlossene Ausführung mindestens der Leistungsphasen 2 bis 8
Erstellen Sie bitte je Referenzobjekt eine aussagekräftige Zusammenfassung auf maximal zwei DIN A4 Seiten. Geben Sie darin eine kurze Beschreibung der Maßnahme und nachfolgende Angaben an:
- Bearbeitete und abgeschlossene Leistungsphasen inkl. Datum der Inbetriebnahme
- Bearbeitete Anlagengruppen
- Gesamtbausumme der bearbeiteten Anlagengruppen (netto)
- Bausumme Starkstromanlagen (440, netto)
- Bausumme Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen (450, 470, netto)
- Auftraggeber mit Adresse und Telefonnummer
- Ggf. Referenzschreiben des Auftraggebers
Bei fehlenden bzw. nicht vollständigen Angaben wird die jeweilige Referenz nicht gewertet.
Referenzschreiben sind nicht verpflichtend. Sollten Referenzschreiben eingereicht werden, können sie nur gewertet werden, wenn sie die Einhaltung der Kosten und die Termintreue bescheinigen.
Bei den Referenzen kann durch den Bieter nur der Name der Referenz eingetragen werden. Die Bewertung und Erfüllung der aufgeführten Anforderungen wird durch die Vergabestelle anhand der eingereichten Unterlagen vorgenommen.
Neben den Referenzen weitere Angaben abgefragt und bewertet:
- allgemeinen Bürostruktur (Organigramm)
- Qualifikationen der Führungskräfte und Mitarbeiter sowie deren Berufserfahrung
- Standards hinsichtlich Arbeitsqualität (Darstellung und Erläuterung der Prozesse).
- Kommunikation mit den Planungsbeteiligten
- Kommunikation mit der Auftraggeberin
- technische Büroausstattung
- Organisation der erforderlichen Präsenz während der Planungs- und Ausführungszeit
- Kostenkontrolle
- Qualitätskontrolle
- Einhaltung der vorgegebenen Termine für Planungsabläufe
Die genaue Punktewertung ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufszulassung als Ingenieur oder Ingenieurin oder vergleichbarer Nachweis. Im Auftragsfall ist eine Erklärung nach §1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
Gefordert werden Nachweise und Angaben nach §46 VgV wie der Nachweis der Zertifizierung nach DIN 14675 in Verbindung mit DIN EN 54 und VDE 0833 als Fachfirma und als verantwortliche Person.
a) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind diese Nachweise und Angaben für jedes Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen.
Der Bewerber muss aufzeigen, dass er im Auftragsfall über eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden verfügt, oder bereit ist diese abzuschließen.
Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragsdauer und bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist unterhalten und spätestens vier Wochen nach Vertragsschluss durch Vorlage eines Versicherungsscheins nachweisen. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz mindestens in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht und dieser Betrag in jedem Versicherungsjahr mindestens 2-fach zur Verfügung steht.
Der Auftragnehmer hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf Leistungen der Auftraggeberin. Die Auftraggeberin kann Zahlungen vom Nachweis des Fortbestehens des Versicherungsschutzes abhängig machen.
b) Angaben zum Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre in EUR.
Wenn der Bewerber beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) dieser Unternehmen nachweisen, dass diese gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
a) Wenn die geforderte Versicherung nicht den o.g. Anforderungen entspricht, führt dies zum Ausschluss
b) Die Höhe des Umsatzes wird im Wertungssystem nicht bepunktet; bei berechtigten Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kann dies jedoch zum Ausschluss führen.
- Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Führungskräfte für die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Beschäftigten (ohne Führungskräfte, einschließlich der Ingenieure) für die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Ingenieure, die in der Zahl der Beschäftigten (ohne Führungskräfte) enthalten sind, für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft ist die Summe der Mitarbeiter der Gemeinschaft anzugeben.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (oder vergleichbarer Zusammenschluss) im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wenn der Bewerber beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) dieser Unternehmen nachweisen, dass diese gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Die Zahl der Führungskräfte, Beschäftigten und Ingenieure werden im Wertungssystem nicht bepunktet; bei berechtigten Zweifeln an der personellen Leistungsfähigkeit kann dies jedoch zum Ausschluss führen.
Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber oder die Bewerberin zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" oder mindestens der Berufsbezeichnung "Bachelor" berechtigt ist. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so werden die fachlichen Anforderungen erfüllt, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis der geforderten Fachrichtung verfügt, die der Aufgabenstellung entspricht. Die Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG ist dabei Grundlage. Die Anerkennung ist mit einer beglaubigten Übersetzung nachzuweisen und zusammen mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Juristische Personen sind zugelassen, wenn der Projektverantwortliche die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Gefordert werden Nachweise und Angaben nach §46 VgV wie der Nachweis der Zertifizierung nach DIN 14675 in Verbindung mit DIN EN 54 und VDE 0833 als Fachfirma und als verantwortliche Person.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Die Bewerber haben mittels Eigenerklärung anzugeben, ob entsprechende Ausschlussgründe vorliegen.
- Die Bewerber haben anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
- Die Bewerber haben anzugeben, ob sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten. Diese Abfrage dient der Überprüfung von etwaiger (unzulässiger) Mehrfachbewerbungen.
- Die Bewerber haben anzugeben, ob wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen. Diese Abfrage dient der Überprüfung von etwaiger (unzulässiger) Mehrfachbewerbungen.
- Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind diese Angaben für jedes Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen.
- Bei der durch den Auftraggeber durchzuführenden Prüfung wird zunächst die Erfüllung der formalen Kriterien (Ausschlusskriterien) der Bewerbung abgeprüft (Auswahlschritt I). Im Anschluss werden die Bewerbungen, welche die formalen Bedingungen erfüllen, qualitativ mittels Punkten bewertet (Auswahlschritt II).
- Es ist nur die digitale Bearbeitung und Abgabe des Teilnahmeantrages möglich.
- Die Stadt Nürnberg als nicht oberste Bundesbehörde behält sich vor, die Angebotsfrist auf nicht weniger als 10 Tage (voraussichtlich 15 Tage), gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu verkürzen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages wird hierüber das gegenseitige Einvernehmen hergestellt (§17 Abs. 7 VgV).
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Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
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