Betonwerksteinarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 65-23-012
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betonwerksteinarbeiten
- Baustelleneinrichtung und Vorarbeiten
- Betonwerkstein, Winkeltreppenstufen, l= 150 cm ca. 93,0 Stück
- Betonwerkstein, Winkeltreppenstufen, l= 200 cm ca. 162,0 Stück
- Betonwerkstein, Winkeltreppenstufen, l= 260 cm ca. 31,0 Stück
- Betonwerkstein, Plattenbeläge für Podeste ca. 40,0 m2
- Erstpflege
85354 Freising
- Baustelleneinrichtung und Vorarbeiten
- Betonwerkstein, Winkeltreppenstufen, l= 150 cm ca. 93,0 Stück
- Betonwerkstein, Winkeltreppenstufen, l= 200 cm ca. 162,0 Stück
- Betonwerkstein, Winkeltreppenstufen, l= 260 cm ca. 31,0 Stück
- Betonwerkstein, Plattenbeläge für Podeste ca. 40,0 m2
- Erstpflege
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betonwerksteinarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wendelstein
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 90530
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1