BTZ-Hof-0023 Vordach
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hwk-oberfranken.de
Abschnitt II: Gegenstand
BTZ-Hof-0023 Vordach
Der Standort des BTZ in Hof hat sich in mehreren Bauabschnitten entwickelt.
1976- 1977 wurde der Flachbau für Kfz und Metallbau errichtet. Die erste Erweiterung erfolgte mit dem Mittelbau 1981-1983 gefolgt von einer Erweiterung der Kfz-Werkstätten 1988- 1989. Als letzte große Baumaßnahme wurde 1992-1994 der Hauptbau errichtet.
Insgesamt stehen derzeit ca. 3.500 m2 Hauptnutzfläche zur Verfügung. Im Zuge der Neustrukturierung der Handwerkskammer in Oberfranken ist auch der Standort Hof Gegenstand der Betrachtung. Der Schulungsstandort soll modernisiert und zukunftsfähig gemacht werden.
Über eine vorgeschaltete Machbarkeitsstudie wurde folgende Variante gewählt: der Hauptbau bleibt bestehen, sämtliche anderen Gebäude werden rückgebaut. Ein Ersatzbau, der sich strukturell und funktional in den Bestand einbindet schafft die optimalen Voraussetzungen für die benötigten
Schulungsräume und Werkstätten.
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind:
- Stahlkonstruktionen aus Profilstählen, einschl. deren Befestigungen.
- freistehendes Vordach vor dem Haupteingang
Stadt Hof
Freistehendes Vordach vor dem Haupteingang herstellen, liefern und fachgerecht montieren, inkl. aller Unterkonstruktionen aus Stahlprofilen und
Holzwerkstoffplatten,
inkl. Befestigungs- und Anschlussmaterialien,
inkl. Trapezblecheindeckung der Oberseite,
inkl. Ausbildung einer Aluminiumblech-Rinne im Gefälle,
inkl. Verkleidung aus Aluminium, pulverbeschichtet.
Das Vordach ist freistehend vor dem Haupteingang zu errichten, Abstand zur Fassade ca. 250 mm. Streifen- und Köcher-Fundamente sowie Fundamentplatte
sind bauseits vorhanden. Das Vergießen der Stützen in die Köcherfundamente ist Teil der Leistung und in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren.
L-Winkel-Form des Vordachs:
das Vordach hat eine Gesamtlänge von ca. 12,00 m und ist an der vordersten Spitze ca. 3,70 m hoch.
Es wird von 3 auf die Länge verteilten Rundstützen getragen. Auf der linken Seite werden die statisch notwendigen HEB-Stützen in einem geschlossenen, schräg zulaufenden Seitenteil mit Aluminiumblech verkleidet. Die rechte Seite des Vordachs ist offen. Somit entsteht eine L-Winkel-Form des kompletten
Vordachs.
Das Dach sowie das linke Seitenteil sind in einer schrägen, spitz zulaufenden Dreiecksform auszubilden.
Die Neigung der Dachkonstruktion beträgt 10°, das linke Seitenteil verläuft ebenfalls um 10° schräg nach außen.
Abmessungen gesamt:
Gesamtlänge: ca. 12,20 m
Gesamttiefe inkl. Verkleidung: ca. 2,44 m
Höhe an der auskragenden Dachspitze: ca. 3,75 m ab OK Gelände,
Höhe am niedrigsten Punkt: ca. 3,10 m.
Konstruktion: Stahlkonstruktion bestehend aus Profilen und Blechen
nach Statik, z.B.: HEB 140 HEB 120
L Winkel 140x13
Rundstützen RO 193,7x16
Stahlbleche BL 15 und BL 20 in unterschiedlichen Größen und Formaten.
Dach:
Trapezblech 34 mm
Ausbildung einer Rinne aus Aluminiumblech
Verkleidung:
Aluminiumblech, pulverbeschichtet auf Holzwerkstoffplatten geklebt,
Oberfläche: pulverbeschichtet nach RAL,
Farbe: nach Wahl des AG, z.B. RAL 3020 verkehrsrot.
Bildmaterial sowie Detail- und Konstruktionszeichnungen in den LV-Anlagen sind zu beachten!
Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marklkofen
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 84163
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hiermer.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Ein öffentlicher Auftrag ist gem. § 135 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
Nr. 1 gegen § 134 verstoßen hat oder
Nr. 2 den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Unwirksamkeit nach § 135 GWB Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
- der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
- der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
- der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach § 135 GWB Abs. 3 S. 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.