Messestadt Riem, Öffentliches Grün am Sportpark - Schlosser-/Zaunbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 486.05.530.01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mrg-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Messestadt Riem, Öffentliches Grün am Sportpark - Schlosser-/Zaunbauarbeiten
Schlosser- und Zaunbauarbeiten:
- ca. 570 m Geländer inkl. Geländerpfosten, -fußpunkte und -fundamente, Geländerhöhe ca. 1,50 m, Material Edelstahl
- ca. 660 m² Seilnetzfüllung, Material Edelstahl
- 2 Toranlagen, Material Edelstahl
Messestadt Riem
siehe II.1.4)
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme, für Mängelansprüche in Höhe von 3% der Brutto-Abrechnungssumme (im Anwendungsbereich des § 13b UStG jeweils der Netto-Summe)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
siehe II.1.4)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marklkofen
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 84163
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften,
- durch die sich ein am Auftrag interessierter Bewerber oder Bieter in seinen Rechten verletzt sind, sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
- die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
- die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (Frist zur Bewerbung) oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden in Textform informiert (§ 134 GWB). Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Bei Absendung der Information auf elektronischem Weg oder per Fax verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer