Dienstleistung im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://beg.bahnland-bayern.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Gesucht wird eine PR-Agentur, die die komplette Unternehmenskommunikation der BEG betreuen sowie PR-Maßnahmen für die BEG und deren Themen entwickeln soll. Zielgruppen sind vorwiegend Presse, Partner, Politik und breite Öffentlichkeit. Schwerpunkt ist die B2B-Kommunikation, dennoch ist neben der Unternehmensmarke BEG und den BEG-Themen in geeigneten Fällen auch die B2C-Dachmarke der BEG „Bahnland Bayern“ miteinzubeziehen.
Für Werbemaßnahmen und B2C-Kommunikation arbeitet die BEG mit unterschiedlichen Werbeagenturen zusammen. Die BEG erwartet eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Auftragnehmer und Werbeagenturen, um eine integrierte Kommunikation zu gewährleisten.
Gesucht wird eine PR-Agentur, die die komplette Unternehmenskommunikation der BEG betreuen sowie PR-Maßnahmen für die BEG und deren Themen entwickeln soll. Zielgruppen sind vorwiegend Presse, Partner, Politik und breite Öffentlichkeit. Schwerpunkt ist die B2B-Kommunikation, dennoch ist neben der Unternehmensmarke BEG und den BEG-Themen in geeigneten Fällen auch die B2C-Dachmarke der BEG „Bahnland Bayern“ miteinzubeziehen.
Für Werbemaßnahmen und B2C-Kommunikation arbeitet die BEG mit unterschiedlichen Werbeagenturen zusammen. Die BEG erwartet eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Auftragnehmer und Werbeagenturen, um eine integrierte Kommunikation zu gewährleisten.
Einzelheiten sind den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Monaten zum ggfs. verlängerten Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2028.
Falls mehr als fünf Bewerber die Teilnahmebedingungen gemäß Abschnitt III.1) und Abschnitt VI.3) erfüllen, werden diejenigen fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die anhand der im jeweiligen Teilnahmeantrag beschriebenen Referenzen zur Durchführung des hier zu vergebenden Auftrags am besten geeignet erscheinen. Dabei wird bewertet, ob die Bewerber integrierte PR-Kampagnen und Maßnahmen über alle Kanäle hinweg umsetzen können (insbesondere im ÖPNV/SPNV sowie möglichst auch im politischen Umfeld) (25 Punkte), komplizierte Sachverhalte einfach und verständlich darstellen können (Qualität der Texte) (25 Punkte), Erfahrung im Bereich Pressearbeit haben (15 Punkte), Erfahrung im Bereich Corporate Publishing haben (15 Punkte), Erfahrung im Bereich Eventmanagement haben (vorwiegend inhaltliche Ausgestaltung) (10 Punkte), Erfahrung im Online-Bereich haben (5 Punkte) und die Unterlagen übersichtlich aufbereitet haben (5 Punkte). Die fünf Bewerber mit der sich so ergebenden höchsten Punktezahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Verlängerung der Vertragslaufzeit gemäß Ziffer II.2.7.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister – sofern eine Registerpflicht besteht – nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, vorzulegen, der nicht älter als 3 Monate zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der "aktuelle Ausdruck" (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der "chronologische Ausdruck" (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Ausländische Teilnehmer haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes in amtlich beglaubigter Form vorzulegen.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften ist der vorgenannte Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bewerbers ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber nach Einschätzung des Auftraggebers für die ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistung über ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Mittel verfügt.
Bewerber haben für die Leistungen die folgenden Mindestanforderungen zu erfüllen:
Als Mindestanforderung für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr ein Umsatz in Höhe von mindestens 300.000,- € ohne USt. gefordert.
Zum Nachweis der Erfüllung der vorstehenden Anforderung hat der Bewerber im Rahmen einer Eigenerklärung seinen Gesamtumsatz im letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahr anzugeben und mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 2, das unter der unter Ziffer VI.3) Nr. 2) genannten Internetseite (https://www.subreport-elvis.de/E66837142) erhältlich ist, zu verwenden.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn der vorgenannte Mindestumsatz in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Dies muss aus den vorgelegten Unterlagen hervorgehen.
Der Bewerber verfügt über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, wenn anzunehmen ist, dass er über die spezifischen Kenntnisse verfügt, die erforderlich sind, um die zu beauftragenden Dienstleistungen zu erbringen.
Der Bewerber muss über mindestens drei geeignete Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren verfügen, zwei davon müssen aus dem Bereich ÖPNV/SPNV stammen.
Die Referenzen sind im Rahmen einer Eigenerklärung zu beschreiben und wo möglich zu bebildern. Anzugeben sind darin mindestens:
- der jeweilige Auftraggeber
- die jeweils erbrachten PR-Leistungen (zum Beispiel: PR-Kampagnen, Publikationen, Online-Kommunikation, Pressemitteilungen, Veranstaltungen, etc.)
- pro Referenz jeweils mindestens zwei lesbare Beispieltexte (zum Beispiel für die jeweilige Referenz geschriebene Pressemitteilungen, Fachartikel, Broschürentexte)
Die Vorlage von Referenzschreiben anderer Auftraggeber ist nicht erforderlich.
In der Eigenerklärung können über die geforderte Mindestanzahl an Referenzen hinaus weitere Referenzen angegeben und beschrieben werden.
Bei der Ausführung des Auftrags ist das im Angebot des jeweiligen Bieters genannte Personal in ihren jeweils im Angebot beschriebenen Funktionen einzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bewerberinformationen über die in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
2) Die Angabe unter Abschnitt IV.2.2) betrifft den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote wird den ausgewählten Bewerbern mit Übersendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
3) Angaben zur Ausgestaltung der Teilnahmeanträge sowie zur Prüfung der Eignung der Bewerber sind im Internet unter https://www.subreport-elvis.de/E66837142 erhältlich.
4) Die nicht erfolgreichen Bewerber werden hierüber und über die Gründe für die Ablehnung ihres Teilnahmeantrags informiert.
5) Im Teilnahmeantrag hat jeder Bewerber eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für ihn Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes, nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 22 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, nach § 98c Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes oder nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen. Bewerber, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bewerber ergriffen hat. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 1, das unter der unter Ziffer VI.3) Nr. 2) genannten Internetseite (https://www.subreport-elvis.de/E66837142) erhältlich ist, zu verwenden.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt zu den Fragen 2 und 3 (und ggf. 4 und 5) auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
6) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Ausführung des Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere
- den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für verbindlich erklärten Tarifvertrag, einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, und
- gemäß § 7 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, § 3 Abs. 1 des Entgelttransparenzgesetzes und § 2 Nr. 7 AEntG gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu zahlen.
Gemäß Zif. 1.7 VVöA Bayern ist im Teilnahmeantrag verbindlich zu erklären, dass der Bewerber alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere die vorgenannten Verpflichtungen einhält. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
7) Gemäß Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Art. 1 Zif. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 darf der Zuschlag nicht an Personen oder Unternehmen erteilt werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen, soweit diese unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder mittelbar mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises beteiligt sind.
Einzelheiten sind der Anlage „Eigenerklärung zu Russlandsanktionen“ zu entnehmen, die unter der unter Ziffer VI.3) Nr. 2) genannten Internetseite (https://www.subreport-elvis.de/E66837142) erhältlich ist und das dem Teilnahmeantrag ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen ist. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
8) Der Bieter hat mit dem Erstangebot eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung abzugeben, die auch über die Beendigung der Vertragslaufzeit hinaus ihre Gültigkeit behält und deren Verpflichtungen der Bieter auch seinen mit der Erstellung und Vorbereitung des Angebots sowie Erbringung der Leistungen beschäftigten Mitarbeitern und/oder Subunternehmern auferlegen muss.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“