Erbringung von Unterstützungsdienstleistungen bei der An-forderungsdefinition, der Entwicklung und dem Test im Rahmen der agilen Neuentwicklung der Fachanwendung Justizverwaltungsportal Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000242
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8955970
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Unterstützungsdienstleistungen bei der An-forderungsdefinition, der Entwicklung und dem Test im Rahmen der agilen Neuentwicklung der Fachanwendung Justizverwaltungsportal
Der Auftraggeber benötigt Unterstützung bei bei der Anforderungsdefinition, der Entwicklung und dem Test im Rahmen der agilen Neuentwicklung der Fachanwendung Justizverwaltungsportal (JVP)
Räume des Auftragnehmers sowie Räume des Auftraggebers in Bayern und anderen Länder im Rahmen des Entwicklungsverbunds
Bei der seit dem Jahr 2003 bestehenden und von der bayerischen Justiz eigenentwickel-ten Anwendung „Justizverwaltungsportal (JVP-Classic)“ handelt es sich um eine Altan-wendung, die in erster Linie ein Betriebs- und Statistikprogramm darstellt, welches sich aktuell in den nachfolgend aufgelisteten Bundesländern im Einsatz befindet. Die ausgeschriebenen Unterstützungsleistungen bestehen insbesondere aus der Definition und Konzeption der Anforderungen, Entwicklung der User Storys, Test der entwickelten Software, Testautomation und Optimierung des agilen Prozesses.
Der Vertrag kann durch Erklärung des Auftraggebers zweimal jeweils um ein Jahr verlängert werden. Die Verlängerungsoption bedarf der Schriftform und ist jeweils 6 Monate vor dem bis dahin vereinbarten Vertragsende zu erklären.
Sollten im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mehr als vier geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden die Bewerber mit der höchsten Punktzahl bei den B-Kriterien (siehe Eignungskriterien) ausgewählt. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Bewertungspunkten gebildet. Besteht zwischen mehreren geeigneten Bewerbern Punktegleichstand, gelten folgende
Regelungen, die nacheinander angewendet werden, bis die ersten vier Platzierungen eindeutig bestimmbar sind:
i. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium K 5.8 die höhere Punktzahl erreicht hat.
ii. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der die höhere Summe aus den Punktzahlen der Eignungskriterien K 5.9 bis K 5.11 erreicht hat.
iii. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium K 5.10 die höhere Punktzahl erreicht hat.
iv. Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium K 5.7 die höhere Punktzahl erreicht hat.
v. Es entscheidet das Los.
Die abgerufenen Beratertage sind bis zu einer Höchstmenge begrenzt, die sich den Vergabeunterlagen ergibt. Eine Verpflichtung zur Mindestabnahme von Personentagen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Kriterien sind zu beantworten; Formulare müssen unverändert verwendet werden.
- Kriterien mit [A] müssen erfüllt / beantwortet werden,
- Kriterien mit [B] sind zu beantworten und werden einer Bewertung unterzogen,
- Kriterien mit [I] dienen zur Information und werden nicht bewertet; sie sind zwecks Vollständigkeit aber zu beantworten.
1. statistische Angaben
K1.1: Bitte beachten Sie zu den folgenden Positionen das Formular "Informationen zu statistischen Angaben".
K1.2: [I] Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)?
K1.3: [I] Bitte geben Sie hier den NUTS-Code an, der dem Sitz Ihres Unternehmens entspricht.
2. Angaben Wettbewerbsregister
K2.1: Öffentliche Auftraggeber sind nach § 6 Abs. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes ab einer Höhe von 30.000 € verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern.
Daher sind durch den Bieter Angaben zu folgenden Punkten zu machen:
K2.2: [I] Name des Unternehmens
K2.3: [I] Angaben zur Postanschrift
K2.4: [I] Angaben zur Rechtsform
K2.5: [I] Registerangaben (inländische oder ausländische Register bzw. Angaben zu Gesellschaftern; ggf. Umsatzsteueridentifikationsnummer)
3. Eigenerklärungen:
K3.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
- Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
- Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
- Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere
wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet.
werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
- Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
- Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
- Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
K3.2: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland,
b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %,
c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und / oder b zutrifft.
2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
K3.3: [A] Im Falle einer Beteiligung als Bewerber- oder Bietergemeinschaft: Als bevollmächtigter Vertreter bestätige ich, dass auch sämtliche Unternehmen den Inhalt der Eigenerklärungen zur Kenntnis genommen und bestätigt haben.
K3.4: [I]: Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
4. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
4.1: [I] Ein Eintrag zu den folgenden Punkten erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den Bieter zulässig.
5. Projektbezogene Eignungskriterien
K5.1: [A] Der Umsatz aus vergleichbaren Projekten oder Aufträgen in den Bereichen Unterstützung/Beratung bei Anforderungserhebung, agiler Softwareentwicklung und Testing, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist beträgt in Summe mindestens 6 Mio. Euro.
(Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.)
K5.2: [I] Erklärung zum jährlichen Umsatz aus vergleichbaren Projekten oder Aufträgen in den Bereichen Unterstützung/Beratung bei Anforderungserhebung, agiler Softwareentwicklung und Testing, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
(Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.)
K5.3: [I] Erklärung zum jährlichen Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
(Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.)
K5.4: [A] Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist einzureichen.
K3.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
- Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
- Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
- Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere
wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet.
werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
- Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
- Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
- Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
K3.2: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland,
b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %,
c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und / oder b zutrifft.
2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
K3.3: [A] Im Falle einer Beteiligung als Bewerber- oder Bietergemeinschaft: Als bevollmächtigter Vertreter bestätige ich, dass auch sämtliche Unternehmen den Inhalt der Eigenerklärungen zur Kenntnis genommen und bestätigt haben.
K5.1: [A] Der Umsatz aus vergleichbaren Projekten oder Aufträgen in den Bereichen Unterstützung/Beratung bei Anforderungserhebung, agiler Softwareentwicklung und Testing, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist beträgt in Summe mindestens 6 Mio. Euro.
(Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen.)
K5.4: [A] Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers entsprechende Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist einzureichen.
K5.5: [A] Das Unternehmen verfügt über ein einschlägiges Zertifikat zum Qualitätsmanagement (z.B. ISO 9001 oder gleichwertig) im Bereich Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Softwareentwicklung oder ist bereit, eine entsprechende Zertifizierung maximal 24 Monate ab Zuschlag zu erwerben.
K5.6 Allgemeiner Hinweis zu den nachfolgenden Bewertungs- und Ausschlusskriterien im Bereich "Referenzen":
Die nachfolgenden Bewertungs- und Ausschlusskriterien beziehen sich auf einzureichende Referenzen. Hierzu gilt: Vorlage von bis zu drei möglichst aktuellen (siehe K 5.12) Referenzen, aus denen die Erfahrung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft mit der agilen Softwareentwicklung (incl. Anforderungserhebung und Testing) für einen externen Kunden hervorgeht. Interne Softwareprojekte werden nicht gewertet. Von Unterauftragnehmern werden nur Referenzen gewertet, sofern sich der Bieter auf dessen Leistungsfähigkeit beruft (=Eignungsleihe). Es werden maximal 3 vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft benannte Referenzen gewertet. Sofern der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft mehr als 3 Referenzen einreicht, ist zu kennzeichnen, welche der Referenzprojekte jeweils zu werten sind. Diese sind Grundlage für die folgenden Ausschluss- und Bewertungskriterien, die sich auf Referenzen beziehen (= 5.7 bis 5.12).
Beschreiben Sie die vorgelegten Referenzen unter Verwendung der Anlage „Referenzprojekte“. Für jedes zu wertende Referenzprojekt ist dabei eine eigene Anlage auszufüllen.
Die Punktebewertung erfolgt anhand der Kriterien K 5.7 bis K 5.11.
Die in den Kriterien angegebenen Punktewerte (zwischen 0 und 5) gelten pro Referenz. Die in den Bewertungskriterien zu erzielenden Punkte können auch durch Vorlage einer Referenz erreicht werden. Werden mehrere Referenzen vorgelegt, kann angegeben werden, welche der (max. drei) Referenzen für welche der nachfolgenden Bewertungskriterien gewertet werden sollen. Werden mehrere Referenzen für ein Bewertungskriterium benannt oder wird keine Auswahl getroffen, werden in dem jeweiligen Kriterium die Punkte pro Referenz vergeben und im Anschluss ein Mittelwert entsprechend der Anzahl der zu wertenden Referenzen gebildet. Der so ermittelte Mittelwert wird auf vier Dezimalstellen kaufmännisch gerundet und stellt dann die Bewertungspunktezahl für das jeweilige Kriterium dar.
Besteht zwischen mehreren geeigneten Bewerbern Punktegleichstand, gelten folgende Regelungen, die nacheinander angewendet werden, bis die ersten vier Platzierungen eindeutig bestimmbar sind:
i) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium K 5.8 die höhere Punktzahl erreicht hat.
ii) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der die höhere Summe aus den Punktzahlen der Eignungskriterien K 5.9 bis K 5.11 erreicht hat.
iii) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium K 5.10 die höhere Punktzahl erreicht hat.
iv) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Eignungskriterium K 5.7 die höhere Punktzahl erreicht hat.
v) Es entscheidet das Los.
K5.7: [B] Aus welchem Bereich war der Auftraggeber des jeweiligen Referenzprojektes? Keine Angabe: 0 Punkte; Privater/gewerblicher Auftraggeber: 1 Punkt; Öffentlicher Auftraggeber außerhalb des Justizressorts: 3 Punkte; Öffentlicher Auftraggeber aus dem Justizressort: 5 Punkte
Verwenden Sie hierfür die Anlage "Referenzprojekte". Gewichtung: 10%
K5.8: [B] Hat der Referenznehmer in dem jeweiligen Referenzprojekt allein für sich oder gemeinsam mit dem Auftraggeber agil Software in Scrum Teams entwickelt? Nicht nach Scrum entwickelt: 0; allein ohne Auftraggeber: 3; zusammen mit dem Auftraggeber: 5 Punkte
Verwenden Sie hierfür die Anlage "Referenzprojekte". Gewichtung: 45%
K5.9: [B] Wie viele Personentage haben Mitarbeiter des Referenznehmers insgesamt im jeweiligen Referenzprojekt Anforderungen im Rahmen der agilen Softwareentwicklung beschrieben? Keine Personentage oder keine Angabe: 0 Punkte; Bis 375 Personentage: 1 Punkt; Bis 750 Personentage: 2 Punkte; Bis 1125 Personentage: 3 Punkte; Bis 1500 Personentage: 4 Punkte; mehr als 1500 Personentage: 5 Punkte
Verwenden Sie hierfür die Anlage "Referenzprojekte". Gewichtung: 15%
K5.10: [B] Wie viele Personentage haben Mitarbeiter des Referenznehmers insgesamt im jeweiligen Referenzprojekt agil Software entwickelt? Keine Personentage oder keine Angabe: 0 Punkte; Bis 375 Personentage: 1 Punkt; Bis 750 Personentage: 2 Punkte; Bis 1125 Personentage: 3 Punkte; Bis 1500 Personentage: 4 Punkte; mehr als 1500 Personentage: 5 Punkte
Verwenden Sie hierfür die Anlage "Referenzprojekte". Gewichtung: 15%
K5.11: [B] Wie viele Personentage haben Mitarbeiter des Referenznehmers insgesamt im jeweiligen Referenzprojekt im Rahmen der agilen Softwareentwicklung Software getestet? Keine Personentage oder keine Angabe: 0 Punkte; Bis 375 Personentage: 1 Punkt; Bis 750 Personentage: 2 Punkte; Bis 1125 Personentage: 3 Punkte; Bis 1500 Personentage: 4 Punkte; mehr als 1500 Personentage: 5 Punkte
Verwenden Sie hierfür die Anlage "Referenzprojekte". Gewichtung: 15%
K5.12: [A] Sind die in allen zu bewertenden Referenzen aufgeführten Projekte noch laufend bzw. liegt das Projektende nicht länger als 2 Jahre zurück (bezogen auf den Bekanntmachungstermin für den Teilnahmewettbewerb)?
K5.5: [A] Das Unternehmen verfügt über ein einschlägiges Zertifikat zum Qualitätsmanagement (z.B. ISO 9001 oder gleichwertig) im Bereich Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Softwareentwicklung oder ist bereit, eine entsprechende Zertifizierung maximal 24 Monate ab Zuschlag zu erwerben.
K5.12: [A] Sind die in allen zu bewertenden Referenzen aufgeführten Projekte noch laufend bzw. liegt das Projektende nicht länger als 2 Jahre zurück (bezogen auf den Bekanntmachungstermin für den Teilnahmewettbewerb)?
Abschnitt IV: Verfahren
Die Grundvertragslaufzeit des Rahmenvertrags beträgt 4 Jahre und entspricht daher der Regelung des § 21 Abs. 6 VgV. Darüberhinaus wurden zwei Vertragsverlängerungen von je einem Jahr eingeräumt, die einerseits der Komplexität des Auftrags geschuldet ist. Die Notwendigkeit der Modernisierung des Produkts kann es erforderlich machen, noch über die Grundvertragslaufzeit hinaus Leistungen abzurufen und zu erbringen, die in einem derart engen fachlichen Verhältnis zu den Vorarbeiten stehen, dass ein etwaiger Auftragnehmerwechsel fachlich problematisch und wirtschaftlich im Hinblick auf die Amortisation der getätigten Investitionen nicht sinnvoll wäre. Es handelt sich um die umfangreiche Modernisierung und Neugestaltung eines bereits seit Jahrzehnten laufenden Fachverfahrens der Justizverwaltungen mehrerer Verbundländer, bei der im Anschluss wiederum eine möglichst lange, konsistente und fehlerfreie Verwendung angestrebt werden soll.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
- Der Bieter/Bewerber hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
- Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter/Bewerber die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.