BBSR _ VE 152 Dachabdichtung, Spengler 4 Referenznummer der Bekanntmachung: BBSR_VE152
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
BBSR _ VE 152 Dachabdichtung, Spengler 4
BBSR _ VE 152 Dachabdichtung, Spengler 4
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Untergrundvorbereitung und Dampfsperrlagen aus Elastomer-Dachdichtungsbahnen ca. 300 m²Wärmedämmlagen Schaumglas 120 mm 100 m²Wärmedämmung Steinwolle 120 – 280 mm ca. 200 m²Abdichtungslagen Elastomerbitumen-Schweißbahnen 2-lagig, teilweise Heißbitumen ca. 300 m²Attikaabdeckung Leichtmetall, d = 3 mm, B 600 – 1000 mm ca. 60 mDachaufbauten Kiesschüttung Rollkiese 16/32 bzw. Gehwegbeläge: ca. 300 m²Herstellung Wandanschlüsse mit UV-Schutzblechen Edelstahl ca. 50 mDiverse Anschlageinrichtungen, Sicherungsgeländer
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Mainleus
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Postleitzahl: 95336
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.