Neubau Bildungszentrum Bamberg
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hwk-oberfranken.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Bildungszentrum Bamberg
Die Handwerkskammer für Oberfranken, mit Sitz in Bayreuth, plant die Errichtung eines Bildungszentrums in Bamberg.
Für den Neubau werden Eigenmittel und öffentliche Fördermittel für eine Nutzfläche von ca. 7.497 m² eingesetzt.
Vorgesehen ist eine Umsetzung von folgenden Nutzungsbereichen:
• Werkstätten für: Bau (Fliesenleger/Trockenbau, Tiefbau/Freigelände/Maurer, Maurer, Zimmerer), Elektrotechnik, Metallbauer, Schweißen, Kfz-Technik, Maler und Fahrzeuglackierer,
• Theorieräume
• Verwaltung
• Mensa mit Küche
• Lager-, Archivfläche etc.
• Server-, Reinigungsfläche etc.
Der Wettbewerb ist ausschließlich für Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Freianlagenplanern vorgesehen.
Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen; dies sind:
Objektplanung (Gebäude und Innenräume):
Leistungsphasen 1 bis 5 bei stufenweiser Beauftragung, optional in Stufen die LPH 6 bis 9, nach § 34 HOAI 2021
Objektplanung (Freianlagen):
Leistungsphasen 1 bis 5 bei stufenweiser Beauftragung, optional in Stufen die LPH 6 bis 9, nach § 39 HOAI 2021
Beauftragt werden mindestens die Leistungsphasen 1-5 bei stufenweiser Beauftragung.
voraussichtliche Zeitschiene des WBW:
Versand der Auslobung inkl. Anlagen: KW 27/2023
Schlusstermin für die Einreichung schriftlicher Rückfragen: KW 28/2023
Kolloquium: 21.07.2023
Versand des Kolloquiumprotokolls: KW 31/2023
Abgabe der Pläne: KW 37/2023
Abgabe des Modells und der zwei perspektivischen Darstellungen: KW 39/2023
Preisgerichtssitzung: KW 45/2023
Vergabeverhandlung: Dez. 2023 / Jan. 2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften
2. Angaben u Erklärungen, die mit der Bewerbung (Bew.) vom Objektplaner Gebäude u Innenräume und im Teilnahmeantrag (TNA) abgegeben werden müssen (gemäß W_3.1 Bewertungsmatrix Eignungskriterien):
a) Name, ausführende Niederlassung (NL), bevollmächtigter Vertreter, Ansprechpartner, Anschrift, Kontaktdaten und Rechtsform
b) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister;
d) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG;
e) Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden u über 5 000 000 EUR für Sachschäden
f) Erklärung Bezug Russland;
g) Es ist 1 Referenz für Objektplanung Gebäude anzugeben. Hierbei sind folgende Angaben zur Einhaltung der Mindestanforderungen erforderlich:
— Projektbez., Name des beauftragten Büros, ggf. Angaben zur Aufgabenverteilung mit ARGE-Partnern und Unterauftragnehmern,
— Ref.zeitraum 01.03.2013 - 28.02.2023 (Beginn LPH 2, Abschluss LPH 5),
— Erläuterung zur Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen: mind. Honorazone IV,
— erbrachte Leistungsbilder nach HOAI,
— LPH 2-5 beauftragt und vollständig selbst erbracht,
— Bauvolumen von ≥ 15,0 Mio. € brutto (KG 300+400),
— Neubau oder Umbau,
— Name, Ansprechpartner, Anschrift und Kontaktdaten des AG,
— Projektdarstellung (4 DIN A4 oder 2 DIN A3 Seiten),
3. Erklärungen, die zum Zeitpunkt des Kolloquiums vom ARGE-Partner für Objektplanung Freianlagen abgegeben werden müssen (gemäß W_3.1 Bewertungsmatrix Eignungskriterien):
a) analog 2.a)
b) analog 2.b)
c) analog 2.c)
d) analog 2.d)
e) Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden u über [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden
f) analog 2.f)
g) Es ist 1 Referenz für Objektplanung Freianlagen anzugeben. Hierbei sind folgende Angaben zur Einhaltung
der Mindestanforderungen erforderlich:
— Projektbezeichnung, Name d. beauftragten Büros, ggf. Angaben zur Aufgabenverteilung mit ARGE-Partnern u UnterAN,
— Ref.zeitraum 01.03.2013 - 28.02.2023 (Beginn LPH 2, Abschluss LPH 5),
— Erläuterung zur Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen: mind. Honorazone IV,
— erbrachte Leistungsbilder nach HOAI,
— LPH 2-5 beauftragt und vollständig selbst erbracht,
— Bauvolumen von ≥ 1,1 Mio. € brutto (KG 500),
— Name, Ansprechpartner, Anschrift, Kontaktdaten d. AG,
— Projektdarstellung (4 DIN A4 oder 2 DIN A3 Seiten).
Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten AG über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen. Für die Bewertung der Referenzprojekte im Teilnahmewettbewerb gelten die o. g. Mindestanforderungen.
Erfüllen beide Referenzen (Referenz 1 Objektplanung Gebäude und Referenz 2 Objektplanung Freianlagen)
die dort und in der „W_3.2 Bewertungsmatrix Auswahlkritierien" dargelegten Kriterien, so erfüllt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Voraussetzungen zur Teilnahme am Wettbewerb. Unabhängig davon müssen aber auch die Eignungskritierien, wie oben und in der „W_3.2 Bewertungsmatrix Eignungskriterien" genannt, erfüllt sein.
1. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation im Projektteam des Objektplaners Gebäude und Innenräume gem. § 75 VgV. Mindestanforderung: Berufsqualifikation im Projektteam mind. 1 Architekt Nachweis: Vorlage eines Eintragungsnachweises in einer Architektenkammer. 2. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation im Projektteam des Objektplaners Freianlagen gem. § 75 VgV. Mindestanforderung: Berufsqualifikation im Projektteam mind. 1 Landschaftsarchitekt Nachweis: Vorlage eines Eintragungsnachweises in einer Architektenkammer. (gemäß W_3.1 Bewertungsmatrix Eignungskriterien)
Abschnitt IV: Verfahren
Für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge gelten die Bewertungskriterien der „W_3.3 Bewertungsmatrix Beurteilungskriterien" (Die Beurteilungsskriterien werden vom Preisgericht festgelegt und gelten wie hier darsgestellt vorbehaltlich der Preisrichtervorbesprechung):
— Städtebau: stadträumliche Einbindung
— Architektur: architektonische Qualität
— Erfüllung und Qualität der Umsetzung des Raumprogramms
— Funktionalität: innere Funktion und Innenraumqualität
— Freiflächen: Erschließung und Freiflächenqualität
— Flächen-Kennwerte (BGF/NUF, BRI/NUF,...)
— Nachhaltigkeit und Energie (Funktionalität, Umwelteigenschaften, Lebenszyklus etc. auf Grundlage der SNAP-Methode)
Für die Bewertung der Verhandlungsgespräche gelten die Bewertungskriterien der „W_3.4 Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien":
— Wettbewerbsergebnis: 50 % Gewichtung,
— Kostenanalyse (Invest-, Nutzungskosten): 20% Gewichtung,
— Projektteam: 10 % Gewichtung,
— Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe: 10 % Gewichtung,
— Honorar: 10 % Gewichtung.
1.Preis: 121.000,00 € netto,
2.Preis: 53.700,00 € netto,
3.Preis: 40.300,00 € netto,
4.Preis: 24.000,00 € netto,
5.Preis: 16.000,00 € netto,
Anerkennung/-en: 13.400,00 € netto (gesamt)
Das Preisgeld gilt für Architekten und Freianlagenplaner zusammen. Sofern mit Preisen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer die Mehrwertsteuer abführen, wird diese ihnen anteilig zusätzlich vergütet. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Die teilnehmenden Architekten erarbeiten als Bietergemeinschaft (BIEGE) mit einem Freianlagenplaner einen Wettbewerbsbeitrag. Im Preisgeld ist das Preisgeld der Freianlagenplaner bereits enthalten. Die Ausloberin wird zwar eine Bietergemeinschaft aus Architekten und Freianlagerplaner beauftragen, aber getrennte Verträge mit dem Architekten und dem Freianlagenplaner schließen. Eine gesamtschuldnerische Haftung des Architekten
und des Freianlagenplaners wird es daher nicht gegeben. Im Anschluss an den Planungswettbewerb wird eine Vergabeverhandlung für den Objektplaner Gebäude und Objektplaner Freianlagen gemäß VgV mit den Preisträgern durchgeführt. Auf das Honorar des beauftragten
Verfahrenssiegers wird sein Preisgeld des Wettbewerbs in voller Höhe auf die spätere Vergütung in den Leistungsphasen 1-3 angerechnet. Die Anrechenbarkeit des Preisgeldes ist nur möglich, wenn und so weit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Es werden weder Bearbeitungshonorare bezahlt noch Kosten erstattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erklärungen, die zur Vergabeverhandlung vom Bieter abgegeben werden müssen (ggf. durch Eignungsleihe):
für a) bis g): gemäß Eignungskrit. W_3.1 Abschn. "Fortsetzung", hier nur Stichpunkte:
a) wirtschaftl. Verknüpf.
b) im Falle einer jur. Person: PL + stv. PL müssen Anf. an natürl. Person erfüllen
c) Benennung UA (mit Verpfl.erkl.)
d) Erkl. gem. § 1 Verpfl.gesetz
e) Gesamtumsatz: 1.000.000€ (Arch.) / 170.000 € (Freianl.)
f) Anzahl festangest. Vollzeit-Mitarbeiter: 10 (Arch.) / 2 (Freianl.)
g) Benennung PL + stv. PL, Nachw. Berufsqualif. u. -erfahrung (jeweils 5 Jahre)
h) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (TA) - u. später im Verf. entspr. auch die Angebotsunterl. - sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachw., Erklärungen und Anlagen zwingend innerh. der BEWfrist (Bewerbungsfrist) ausschl. über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektr. Vergabeplattform (VP) einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose BEW werden im weiteren Verf. nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
i) Während der BEWsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen-/mitteilungen unverschlüsselt über die VP bis spätestens 5 Kalendertage (KT) vor Ablauf der Teilnahmefrist (TF) an den AG zu richten. Verbindl. Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis spätestens 3 KT vor Ablauf der TF veröffentlicht.
j) BEWsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG.
k) Geforderte Nachw. sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachw. in einer beglaubigten Übersetzung, der BEW beizulegen.
l) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 3 KT vor Ablauf der TF auf der zuvor genannten VP zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den VergUnt vorgenommen wurden. Weiter werden die Bew. ausdrückl. darauf hingewiesen, dass sich in bes. Fällen die Notwendigk. ergeben kann, die TF auch noch innerh. der zuvor genannten 3 KT abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen o. Änderungen werden unverzügl. auf zuvor genannter VP veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentl. Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der VergUnt. sind. Sollten sich die veröffentl. Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den TA auswirken, gelten folg. Regelungen:
Ist der TA bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem AG bis zum Ende der TF über die VP mitzuteilen, sofern:
— Der alte TA für ungültig erklärt u. kein neuer TA abgegeben wird,
— der alte TA für ungültig erklärt u. ein neuer TA abgegeben wird. Der neue TA muss vor Ende der TF elektronisch vorliegen,
— der alte TA – ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom spez. Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der TF dem AG elektronisch vorliegen muss,
— der alte TA unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter TA, wenn erforderl., an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte TA unverändert aufrechtgehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: k.A.
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren
ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenübe dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.
3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland