Bewachungs-, Empfangs- und Sicherheitsdienst Referenznummer der Bekanntmachung: L_D-2023-0014
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drv-bayernsued.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungs-, Empfangs- und Sicherheitsdienst
Bewachungs-, Empfangs- und Sicherheitsdienst
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Thomas-Dehler-Str. 3, 81737 München
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Holbeinstr. 9, 81679 München
Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd beabsichtigt, den Bewachungs-, Empfangs- und Sicherheitsdienst für die Dienststelle in München/Neuperlach sowie der Bewachungsdienst für die Dienststelle in München/Bogenhausenn zu vergeben. Es handelt es sich um folgende Tätigkeiten (Auszug*): ============================================== Objekt Neuperlach (Thomas-Dehler-Str. 3, 81737 München): Bewachungs-, Empfangs- und Sicherheitsdienst -Bedienung und Überwachung des Empfangspultes -Betreuung des Kunden- und Besucherverkehrs -Kontrollgang im Gebäude mit Verschlussprüfung aller Fenster -Führen eines Wachbuches des Auftraggebers Objekt Bogenhausen (Holbeinstr. 9, inkl. dazugehöriger Kantinenbereich an der Cuvilliésstr., 81679 München): Bewachungsdienst -Revierstreife -Versperren der Gebäudeaußentüren *Da es sich um eine sicherheitsrelevante Dienstleistung handelt, werden die detaillierten Tätigkeiten des Bewachungs-, Empfangs- und Sicherheitsdienstes erst mit den Vergabeunterlagen mitgeteilt und sind dort aus den Anlagen 1 "Empfangs- und Bewachungsdienst" und Anlage 2 "Sicherheitsdienst" enthalten im Dokument "Vertragsbedingungen" zu entnehmen.
VERTRAULICHKEITSERKLÄRUNG
Die Maßnahme wurde als sicherheitsrelevant eingestuft. Um die Vergabeunterlagen zu erhalten, ist daher vorab eine ausgefüllte und unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung vorzulegen. Diese wird Ihnen durch die Vergabestelle zugesandt, wenn Sie sich als Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren registrieren.
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HINWEIS ZU ZUSCHLAGSKRITERIEN
-90% Preis
-10% Zertifikat DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) oder gleichwertig
Zudem müssen die Anforderungen im Leistungsverzeichnis unter dem "Standard-Wertungsschema", Ziffer 2.1 bis 2.9 erfüllt werden (Ausschlusskritierium)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.