TNW_Klinikum St. Marien Amberg_Entwässerungsanlagen am Klinikumsgelände_Planungsleistungen Ingenieurbauwerke und TA, TWP (soweit erforderlich) Referenznummer der Bekanntmachung: 69/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-amberg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Klinikum St. Marien Amberg_Entwässerungsanlagen am Klinikumsgelände_Planungsleistungen Ingenieurbauwerke und TA, TWP (soweit erforderlich)
Das Klinikum Amberg beabsichtigt Planungsleistungen für Entwässerungsanlagen am Gelände des Klinikums zu vergeben. Hintergrund ist, dass durch das Tiefbauamt der Stadt Amberg die Anforderung einer Drosselung der Entwässerungsmengen für das Gesamtareal des Klinikums von derzeit rechnerisch 709 l/s auf 70 l/(s*ha), d.h. ca. 350 l/s gefordert wurde. Zur Erfüllung dieser Anforderungen wurde ein Lösungskonzept erarbeitet, das aus 2 Rückhaltevorrichtungen besteht; einer Mischwasserrückhaltung beim Ambulanten OP-Zentrum (AOZ) und einer Niederschlagswasserrückhaltung am Besucherparkplatz. Die Entwässerungsrückhaltung soll dementsprechend an 2 Stellen errichtet werden:
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- als unterirdisches Rückstaubauwerk an der Marienstraße (Bauabschnitt 1) für die Mischwasserrückhaltung beim AOZ
- als unterirdische Rückstauröhre am Besucherparkplatz, Mariahilfbergweg (Bauabschnitt 2) als eine Niederschlagswasserrückhaltung
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Vergeben werden im Rahmen einer stufenweisen Beauftragung für:
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BA 1:
Die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 - 9 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 1, S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3, sowie die Besonderen Leistung der Örtlichen Bauüberwachung und die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Darüber hinaus werden die, für eine entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik funktionierende Entwässerungsanlage, unter Umständen erforderlichen Leistungen der Lph. 5 - 9 im Leistungsbild Fachplanung technische Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 1, S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 der Anlagengruppen 1, 4 und 7, 8 vergeben. Auch hier, soweit erforderlich, die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist als Besondere Leistung.
Gegebenenfalls auch, soweit erforderlich, die Zuarbeit für Tragwerksplanung/Bewehrungsabnahme.
Da das Klinikum unter Umständen Fördermittel in Anspruch nehmen kann, wird vom Planer auch die Beratung und Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung (inklusive Verwendungsnachweis) von Fördermitteln erwartet und als Besondere Leistung (pauschal) vergütet.
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BA 2:
Die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 9 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 1, S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3 sowie die Besonderen Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung und der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Zudem werden auch hier die, für eine entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik ordnungsgemäß funktionierende Entwässerungsanlage, erforderlichen Leistungen, Lph. 1 - 9 im Leistungsbild Fachplanung, technische Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 1, S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 der Anlagengruppen 1, 4 und 7, 8, vergeben. Als Besondere Leistung die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist, sofern erforderlich.
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Im Rahmen, bzw. nach Beendigung dieser Maßnahme soll der Besucherparkplatz am Mariahilfbergweg" ertüchtig" werden. Dies ist derzeit (noch nicht) Gegenstand der Ausschreibung
Auch für diesen 2. Bauabschnitt wird vom Planer die Beratung und Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung (auf inklusive Verwendungsnachweis) von Fördermitteln erwartet und als Besondere Leistung (pauschal) vergütet.
Seitens der Stadt Amberg soll eine zeitnahe Umsetzung der bereits genehmigten Entwässerungsplanung (bis Ende 2023) erfolgen.
Klinikum St. Marien Amberg Mariahilfbergweg 7 92224 Amberg Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
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Besucherparkplatz am Mariahilfbergweg 7 (BA 2) in 92224 Amberg
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Marienstraße (BA 1) in 92224 Amberg
Das Klinikum Amberg beabsichtigt Planungsleistungen für Entwässerungsanlagen am Gelände des Klinikums zu vergeben. Hintergrund ist, dass durch das Tiefbauamt der Stadt Amberg die Anforderung einer Drosselung der Entwässerungsmengen für das Gesamtareal des Klinikums von derzeit rechnerisch 709 l/s auf 70 l/(s*ha), d.h. ca. 350 l/s gefordert wurde. Zur Erfüllung dieser Anforderungen wurde ein Lösungskonzept erarbeitet, das aus 2 Rückhaltevorrichtungen besteht; einer Mischwasserrückhaltung beim Ambulanten OP-Zentrum (AOZ) und einer Niederschlagswasserrückhaltung am Besucherparkplatz. Die Entwässerungsrückhaltung soll dementsprechend an 2 Stellen errichtet werden:
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- als unterirdisches Rückstaubauwerk an der Marienstraße (Bauabschnitt 1) für die Mischwasserrückhaltung beim AOZ
- als unterirdische Rückstauröhre am Besucherparkplatz, Mariahilfbergweg (Bauabschnitt 2) als eine Niederschlagswasserrückhaltung
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Für die MWR (BA1), Marienstraße, fanden bereits intensive Vorplanungen und Abstimmungen mit dem Tiefbauamt statt, die in einer genehmigten Entwässerungsplanung, Stand Dezember 2022 mündeten. Gemäß einer früheren Kostenberechnung, Stand September 2021, belaufen sich die anrechenbaren Kosten, KG 300,400, und 700 auf gesamt [Betrag gelöscht] EUR (nicht mehr aktuell). Ebenfalls liegen die Berechnungen zur Dimensionierung der Rückhaltung Marienstraße vor.
Für die Eingabeplanung 12/2022 wurden die Technischen Anlagen zulasten des erforderlichen personellen Wartungsaufwands reduziert (Verzicht auf Kippwannen zur Sedimentbeseitigung); eine Überarbeitung der Kostenberechnung von 09/2021 erfolgte jedoch nicht. Für die Angebotseinholung werden aus diesem Grund die anrechenbaren Kosten (KG 300, 400) derzeit mit [Betrag gelöscht] EUR netto angegeben.
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Hier sollen die weiterführenden Planungen Teil der zu beauftragenden Planungsleistungen werden.
Für die geplante Maßnahme am Mariahilfbergweg (BA2) sind die Planungsleistungen nicht soweit gediehen, es existiert hier ein Lageplan für den Rückstaukanal, skizziert im Bestandsplan des Besucherparkplatzes sowie eine Übersicht der aktuellen Bestandsleitungen mit zukünftiger - seit 2017 geplanter, jedoch zurückgestellter - Parkplatzumgestaltung. Hier werden Planungsleistungen für die in der bisherigen Parkplatzplanung nicht vorgesehene Niederschlagswasserrückhaltung ab der Leistungsphase 2 (inkl. 2) benötigt. Es liegt zwar keine Kostenschätzung vor, man geht jedoch davon aus, dass hier die bauliche Komplexität geringer ist, der Umfang der Tiefbauarbeiten im Vergleich zu BA 1, unter Umständen größer sein wird und von daher die Kosten ähnlich sein dürften.
Auch hier werden für die Angebotseinholung die anrechenbaren Kosten mit netto [Betrag gelöscht] EUR (KG 300, 400) genannt.
Unter Optimierungsansätzen ist jedoch immer die Gesamtabflussmenge zu berücksichtigen, sodass z.B. eine Reduzierung der Einleitmenge an BA 1 zu einer Erhöhung an BA 2 führen würde, mit direkter Auswirkung auf die Rückstauvolumina und die damit anrechenbaren Kosten des jeweiligen Bauabschnitts.
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Vergeben werden im Rahmen einer stufenweisen Beauftragung für:
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BA 1:
Die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 - 9 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 1, S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3, sowie die Besonderen Leistung der Örtlichen Bauüberwachung und die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Darüber hinaus werden die, für eine entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik funktionierende Entwässerungsanlage, unter Umständen erforderlichen Leistungen der Lph. 5 - 9 im Leistungsbild Fachplanung technische Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 1, S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 der Anlagengruppen 1, 4 und 7, 8 vergeben. Auch hier, soweit erforderlich, die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist als Besondere Leistung.
Gegebenenfalls auch, soweit erforderlich, die Zuarbeit für Tragwerksplanung/Bewehrungsabnahme.
Da das Klinikum unter Umständen Fördermittel in Anspruch nehmen kann, wird vom Planer auch die Beratung und Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung (inklusive Verwendungsnachweis) von Fördermitteln erwartet und als Besondere Leistung (pauschal) vergütet.
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BA 2:
Die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 9 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 1, S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3 sowie die Besonderen Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung und der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Zudem werden auch hier die, für eine entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik ordnungsgemäß funktionierende Entwässerungsanlage, erforderlichen Leistungen, Lph. 1 - 9 im Leistungsbild Fachplanung, technische Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 1, S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 der Anlagengruppen 1, 4 und 7, 8, vergeben. Als Besondere Leistung die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist, sofern erforderlich.
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Im Rahmen, bzw. nach Beendigung dieser Maßnahme soll der Besucherparkplatz am Mariahilfbergweg" ertüchtig" werden. Dies ist derzeit (noch nicht) Gegenstand der Ausschreibung
Auch für diesen 2. Bauabschnitt wird vom Planer die Beratung und Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung (auf inklusive Verwendungsnachweis) von Fördermitteln erwartet und als Besondere Leistung (pauschal) vergütet.
Seitens der Stadt Amberg soll eine zeitnahe Umsetzung der bereits genehmigten Entwässerungsplanung (bis Ende 2023) erfolgen.
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
50 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
20 Punkte: ab[Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
50 Punkte: ab 3 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen
30 Punkte: ab 2 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen
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Mindestkriterium: Der Bewerber muss aktuell über mindestens 2 Ingenieur/-innen verfügen.
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung, Entwässerungsanlagen § 41 Nr. 2 HOAI 2021, wie z.B. Rückstaubauwerke, Niederschlagswasserrückhaltung, Rückhaltebecken (Neubau, Sanierung)
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
Die vier besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.)
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Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung
- 20 Punkte: Entwässerungsanlagen (Rückhaltebecken)
- 10 Punkte: Sonstige Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung
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Kriterium 2: Art der Durchführung
- 20 Punkte: Neubau
- 10 Punkte: Sanierung / Umbau
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Kriterium 3: Erfahrung mit Bauen im laufenden Betrieb
- 15 Punkte: Erfahrung vorhanden
- 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden
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Kriterium 4: techn. Ausrüstung (z.B. Versorgungs-/Verfahrenstechnik) ebenfalls geplant und deren Ausführung überwacht
- 15 Punkte: Erfahrungen vorhanden
- 0 Punkte: keine Erfahrungen vorhanden
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Kriterium 5: Leistungen der Tragwerksplanung ebenfalls geplant und ingenieurtechnische Kontrolle erbracht
- 10 Punkte: Erfahrungen vorhanden
- 0 Punkte: keine Erfahrungen vorhanden
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Kriterium 6: Leistungsumfang
- 20 Punkte: mind. 90 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8
des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke erbracht
- 10 Punkte: mind. 50 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8
des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke erbracht
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung:
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BA 1:
Stufe 1: Leistungsphasen 5 bis 7
Stufe 2: Leistungsphasen 8 und 9
nebst den jeweils zu erbringenden Besonderen Leistungen
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BA 2:
Stufe 1: Leistungsphasen 2 bis 4
Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7
Stufe 3: Leistungsphasen 8 und 9
nebst den jeweils zu erbringenden Besonderen Leistungen
Die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV soll von 25 Tagen auf 15 Tage verkürzt werden, nachdem die Beauftragung bereits im August 2023 erfolgen muss.
Bei BA 1 zeitnahe Umsetzung in 2023 zumindest Beginn und wenn möglich bis Ende 2023 Fertigstellung.
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Mit den Vergabeunterlagen wird den Bewerbern folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
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- BA I Berechnung Mischwasserableitung Marienstraße
- BA I Kostenberechnung Stand Sept. 2021 (nicht aktueller Planstand)
-BA I Rückhaltung bei AOZ Marienstraße - genehmigte Entwässerungsplanung -
- BA II Lageplan für Rückstaukanal Besucherparkplatz
- BA II Übersicht Bestandsleitungen mit der zukünftigen Parkplatzumgestaltung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Ingenieuren/-innen, Techniker/-innen, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt [Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung, Entwässerungsanlagen § 41 Nr. 2 HOAI 2021, wie z.B. Rückstaubauwerke, Niederschlagswasserrückhaltung, Rückhaltebecken (Neubau, Sanierung)] der letzten 10 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
- Auftraggeber
- Art der Aufgabenstellung
- Art der Durchführung
- Erfahrung mit Bauen im laufenden Betrieb
- technische Ausrüstung (z.B. Versorgungs-/Verfahrenstechnik) ebenfalls geplant und deren Ausführung überwacht
- Leistungen der Tragwerksplanung ebenfalls geplant und ingenieurtechnische Kontrolle erbracht
- erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 2 - 8 im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
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Mindestkriterium: Der Bewerber muss aktuell über mindestens 2 Ingenieur/-innen verfügen.
Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6XKY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.