RemoteIdent 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2204.0102.00-01.0303_08/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
RemoteIdent 2023
Full-Service-Leistungen für die Identifikation von Personen anhand eines Ausweisdokuments sowie zur Qualifizierten Elektronischen Signatur mit einer vorgelagerten Identifikation
Generalverwaltung der MPG, München bzw. remote
Der Zuschlag über das Gesamtvolumen der ausgeschriebenen Software und Leistung wird an einen Auftragnehmer vergeben. Anlage zur VU ist ein EVB-IT Cloudvertrag (Vertrag über Cloudleistungen) mit EVB-IT Cloud AGB und EVB-IT Cloud Kriterienkatalog. ACHTUNG: Vertragsanlage 4 muss vom Bieter mit dem Angebot entspr. ausgefüllt eingereicht werden! Vertragszeichnung erfolgt nach Zuschlag. Gegenstand des Vergabeverfahrens: • Bereitstellung von Identifikations-Verfahren und Prozessen mittels einer Software-as-a-Service Anwendung zur Identifikation natürlicher Personen gemäß Geldwäschegesetz (GwG) und der Ver-trauensdienste-Verordnung eIDAS. - "VideoIdent" per Smartphone oder PC, Identifikation erfolgt durch AgentInnen in einem Call-center. - "eID" als elektronische Identifikation mit dem neuen Personalausweis (nPA). - autoIdent: Ausweisdaten werden per Texterkennungssoftware per Smartphone ausgelesen und übertragen. Die Identifikationsmethode mit biometrischem Abgleich, wie Gesichtser-kennung findet, automatisiert statt (zumindest eIDAS-konform). • Erzeugung von eIDAS konformen Kurzzeitzertifikaten und Durchführung von Qualifizierten Elektronischen Signaturen bei einem übermittelten PDF-Dokument. • Bereitstellung einer Online-Schnittstelle mit zugehöriger API, um eine Identifikation und ggf. eine nachgelagerte QES durchführen zu können und die Zwischenergebnisse sowie das Endergebnis mit den ermittelten Ausweisdaten und ggf. signiertem Dokument abrufen zu können. • Möglichkeit erfolgreiche Identifikationen wiederzuverwenden, um bei erneuter QES den Identifikati-onsvorgang überspringen zu können (muss von API unterstützt werden); Sicherer Austausch dieser wiederverwendeten Identifikationsdaten und/oder Ablagemöglichkeit, z.B. in einer persönlichen Wallet. • Der Auftragnehmer ist selbst Vertrauensdiensteanbieter oder arbeitet standardmäßig mit einem Vertrauensdiensteanbieter zusammen, so dass die Beauftragung und Steuerung von Identifikation und QES über eine API erfolgt. • Die digitalen Verfahren "Video", "eID" und "autoIdent" müssen von Windows-, Mac- und Linux-PCs durchführbar sein, für iOS und Android müssen zudem im Standard über den jeweiligen Hersteller-App-Shop kostenfreie Apps zur Verfügung gestellt werden, die alle drei Verfahren "Video", "eID" und "autoIdent" ggf. mit einer nachgelagerten QES unterstützen. Designanpassungen für die MPG sind nicht erforderlich.
Dem Leistungsbeginn vorgelagert ist eine Überleitungsphase (Transition-In) von ca. einem (1) Monat. Beginn der Überleitungsphase ist der 01.07.2023. Die Überleitungsphase (Transition-In) endet am 31.07.2023.
Die Transitionleistung ist vertragliche Hauptleistungspflicht. Diese Leistung des Auftragnehmers sind mit der Pauschale einmalige Setup- und Integrationskosten für Identifikation und QES vollständig abgegolten.
Während der Überleitungsphase im Juli 2023 wird die Leistung der Identifikatio-nen und der Qualifizierten Elektronischen Signatur noch vom vorherigen Dienst-leister erbracht, so dass hier keine Vergütung oder Mindestabnahme anfällt.
Es sind folgende Aktivitäten in dieser Phase vorgesehen:
• Bereitstellung der API inkl. der Dokumentation durch den Auftragnehmer
• Setup und Konfiguration auf Seiten des Auftragnehmers
• Abstimmung des Gesprächsleitfaden
• Bereitstellung eines Testaccounts, um die Aufträge über die API inkl. Negativ-Fälle testen zu können
Zum Leistungsbeginn am 01.08.2023 wird auf den Produktiv-Account umgeschwenkt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aus folgendem Grund aufgehoben: es ist kein Angebot eingegangen, das den Bedingungen entspricht.
Gem. § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV ist beabsichtigt, ein neues Vergabeverfahren einzuleiten (Oktober 2023).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber den Auftraggebern (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabe-vorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen An-trag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.