Generalsanierung und Erweiterung der Edith-Stein-Schule in Memmingen - Brandmeldeanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 02623/52/3
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung und Erweiterung der Edith-Stein-Schule in Memmingen - Brandmeldeanlage
Ausstattung der Schul- und Sporthallenräume ca. 70 Räume
mit einer flächendeckenden Brandmeldeanlage Kategorie 1 nach DIN 14675:
automatische Melder: ca. 345 Stück
nichtautomatische Melder: ca. 27 Stück
Signalgeber: ca. 31 Stück
FSD-Säule: 1 Stück
FIZ: 1 Stück
verschiedene Dimensionen Kabel: ca. 3427 m
inkl. Wartungsvertrag
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Rahmen einer umfangreichen Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahme soll die Grundschule an den heutigen Flächenbedarf angepasst werden. Zum Hauptgebäude/Turnhalle wurde nachträglich eine Mensa/Aula und Hort errichtet. Während der gesamten Bauzeit wird der Schulbetrieb in den Schulgebäuden eingestellt, der Betrieb im Hort bleibt jedoch zu jeder Zeit aufrechterhalten, dies gilt auch für die Wohnnutzung des Hausmeisterbungalows.
Anschrift/Lage der Baustelle: Edith-Stein-Schule, Kneippstraße 22, 87700 Memmingen.
Der Zugang/die Zufahrt zur Baumaßnahme erfolgt über die Kneippstraße, die nördlich des Schulgeländes von der Benninger Straße abzweigt.
Mit der Ausführung ist zu beginnen in der 33. KW 2023, spätestens am letzten Werktag dieser KW. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) in der 45. KW 2024, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an die Zentrale Vergabestelle bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Hinweis: sofern Bieter auf die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise, beispielsweise auf Referenzbescheinigungen, zum Nachweis ihrer Eignung verweisen stellen Bieter eigenverantwortlich sicher, dass diese Nachweise den in der Ausschreibung gestellten Anforderungen genügen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 6 Kalendertage) zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, auch für diese anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 6 Kalendertage) vorzulegen. Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Nachweis durch Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer des Sitzes oder Wohnsitzes.
Angabe durch Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Nachweis durch Eigenerklärung grundsätzlich ausreichend)
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Nachweis durch Eigenerklärung grundsätzlich ausreichend)
Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung (Nachweis durch Eigenerklärung grundsätzlich ausreichend)
3 Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Gemäß VOB/B (Details siehe Vergabeunterlagen).
Mängelansprüchebürgschaft: Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.