Beratungsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: THA_Beratung_2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thuega.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsdienstleistungen
Die Thüga Aktiengesellschaft schreibt für die Unternehmen der Thüga-Gruppe den gebündelten Bedarf der Beteiligungsunternehmen an Beratungsdienstleistungen mit den Schwerpunkten der Management-, Organisations- und Strategieberatung im Wesentlichen in den Themenfeldern aus:
1. Digitalisierung
2. Geschäftsfeldentwicklung
3. M&A Beratung
4. Prozessberatung
5. Security/Datenschutz
6. Outsourcing
7. Changemanagement
8. Nachhaltigkeit
Die Thüga-Gruppe ist deutschlandweit das größte Netzwerk kommunaler Energieversorger und arbeitet im Bereich der Beschaffung eng zusammen, um Synergieeffekte sinnvoll zu nutzen.
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach SektVO durchgeführt.
Die Ausschreibung strebt den Abschluss von Rahmenvereinbarungen an, aus der alle bezugsberechtigten Thüga Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die benötigten Leistungen abrufen können.
Die abzuschließenden Rahmenvereinbarungen werden mit der Thüga AG geschlossen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden die Bewerber ausgewählt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen werden.
Deutschlandweit bei den Beteiligungsgesellschaften der Thüga AG
Abschluss von Rahmenvereinbarungen über:
1. Digitalisierung
2. Geschäftsfeldentwicklung
3. M&A Beratung
4. Prozessberatung
5. Security/Datenschutz
6. Outsourcing
7. Changemanagement
8. Nachhaltigkeit
Vertraglich behalten wir uns die einseitige Option offen, den Vertrag dreimalig um 12 Monate zu verlängern.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise geprüft und entsprechend der nachstehenden Kriterien bewertet.
Verfahrenshinweis: Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich das Recht vor auf Grundlage der Erstangebote die Aufträge zu vergeben (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO). Die Durchführung von Verhandlungen
über den Vertragsgegenstand ist nach dem aktuellen Stand nicht vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
B-Kriterium:
- Anschrift des Unternehmen
- Ansprechpartner der Unternehmen
- Form der Gesellschaft
- DUNS-Nummer
- Steuernummer
- Unternehmenspräsentation (Anlage 1)
- Handelsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis als Anlage (Anlage 2)
- Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 6)
- Formblatt zur Angabe von Unterauftragnehmern (Anlage 7)
- Formblatt zur Verpflichtungserklärung von Unterauftragnehmern (Anlage 8)
A-Kriterium:
Der Gesamtumsatz in Deutschland in den ausgeschriebenen Themenfeldern des Bewerbers in den letzten drei Kalenderjahren betrug:
drei Jahre fallend = 0 Punkte
gleichbleibender Umsatz +-10% = 1 Punkt
zwei Jahre steigend = 2 Punkte
alle drei Jahre steigend = 5 Punkte
A-Kriterium:
Das Gesamtpersonal des Bewerbers in der DACH-Region in den letzten drei Kalenderjahren betrug
<20 = 0 Punkte
>20 = 1 Punkt
>50 = 2 Punkte
>100 = 3 Punkte
>250 = 5 Punkte
>500 = 7 Punkte
A-Kriterium:
Das Personal des Bewerbers in der DACH-Region in Bezug auf die ausgeschriebenen Themenfelder in den letzten drei Kalenderjahren betrug:
< 30 % = 0 Punkte
>= 30 % bis < 50 % = 1 Punkt
>= 50 % = 2 Punkte
B-Kriterium:
Wirtschaftsauskunft / Bonitätsauskunft der Creditreform oder alternativ eines vergleichbaren Dokuments (Anlage 5)
Herstellung der Vergleichbarkeit zum Rating der Creditreform besser als 333 Punkte
B-Kriterium Eigenerklärungen:
- Eigenerklärung Russlandsanktionen (Anlage 3)
- Grundsätze für eine verantwortungsvolle Beschaffung (Anlage 4)
- Einhaltung § 123 und 124 GWB mit Abgabe des Teilnahmeantrags bestätigt
- Einhaltung Mindestlohngesetz mit Abgabe des Teilnahmeantrags bestätigt
- Sprechkenntnisse mit Abgabe des Teilnahmeantrags bestätigt
A-Kriterium:
Bitte weisen Sie nach, dass Sie Inhaber eines Rahmenvertrages mit einer Bezugsberechtigung von mindestens 25 Unternehmen (Mehr- oder Minderheitsbeteiligungen) sind. Der Vertrag sollte nicht älter als 4 Jahre sein. Der Nachweis erfolgt in Referenzliste (Anlage 9)
0 Referenzen = 0 Punkte
1 Referenz = 2 Punkt
2 Referenzen = 4 Punkte
>=3 Referenzen = 6 Punkte
A-Kriterium:
Bitte weisen Sie Ihre Kenntnisse der letzten 2 Jahre in der Energiewirtschaft nach (Referenz >= [Betrag gelöscht]EUR und Projektdauer > 3 Monate). Der Nachweis erfolgt in Referenzliste (Anlage 10)
0 Referenzen = 0 Punkte
< 5 Referenzen = 3 Punkte
> 5 Referenzen = 10 Punkte
A-Kriterium:
Stellen Sie uns in eigen erstellter Anlage max. 2 DinA4 Seiten dar, warum wir Ihnen einen Thüga Rahmenvertrag geben sollten (Anlage 11)
Erwartungen nicht erfüllt 0 Punkte
Erwartungen teilweise erfüllt 5 Punkte
Erwartungen voll erfüllt 10 Punkte
A-Kriterien:
Wertung - wesentliche Fragen, die zur Herstellung eines Anbieterrankings dienen (alle Punkte werden in Abhängikeit zu den Wettbewerbern vergeben; insg. max. 39 Punkte möglich)
B-Kriterien:
K.O. Kriterien - wenn mindestens 1 Teilbereich / Kriterium nicht erfüllt wird, ist der Qualifikationsprozess abzubrechen und der Teilnahmeantrag auszuschließen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine
wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Die Abwicklung des Verfahrens sowie die Vergabe des Auftrags erfolgt unter Ausschluss des UN Kaufrechtsabkommens.
Die gesamte Abwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt. Die Projektsprache ist deutsch. Sämtliche Unterlagen, Protokolle, Dokumentationen und Korrespondenzen sind in deutscher Sprache zu erstellen bzw. durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verfahrenshinweis: Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich das Recht vor auf Grundlage der Erstangebote die Aufträge zu vergeben (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO), die Durchführung von Verhandlungen über den Vertragsgegenstand ist nach dem aktuellen Stand nicht vorgesehen (Ziffer VI.3 der Bekanntmachung).
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung. Der unter IV.2.2) genannte Abgabetermin bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden. Diese stehen unter dem unter v. g. Ziffer I.3) genannten Link zum Download zur Verfügung.
Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrag einschließlich ggfs. dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3) gestellt werden.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCN6ZTZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§
168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt
ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind -bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.