Ausschreibung der Imagekampagne "Naturwald Bayern" des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022G9000007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921820
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stmelf.bayern.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stmelf.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung der Imagekampagne "Naturwald Bayern" des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll ein Auftragnehmer für die Umsetzung der Imagekampagne "Naturwald Bayern" auf Basis eines dem Auftraggeber vorliegenden Kommunikationskonzeptes (inkl. Wort-Bild-Marke) gefunden werden. Hintergrund ist, dass in Folge des Volksbegehrens "Artenvielfalt" die neue Schutzkategorie der Naturwälder eingeführt wurde (ein grünes Netzwerk auf 10% der Staatswaldfläche). Naturwälder werden nicht mehr forstlich bewirtschaftet und dienen der Biodiversität, dem Naturerleben und als Referenzfläche im Klimawandel. Ende des Jahres 2022 wurden über 83.000 Hektar als Naturwälder ausgewiesen.
Der zukünftige Auftragnehmer soll in Rücksprache mit dem Auftraggeber einen Mediastreuplan für geeignete Maßnahmen erstellen und umsetzen, um die Bekanntheit der Naturwälder in der Bevölkerung zu steigern. Auf der Grundlage des vorliegenden Corporate-Design-Manuals sind die notwendigen Medien/Werbemittel/Produkte zu erstellen, auszuspielen und zu überwachen.
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, die für die Dauer von maximal zwei Jahren geschlossen wird (siehe § 3 Vertragsbedingungen).
Weitere Informationen sind den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll ein Auftragnehmer für die Umsetzung der Imagekampagne "Naturwald Bayern" auf Basis eines dem Auftraggeber vorliegenden Kommunikationskonzeptes (inkl. Wort-Bild-Marke) gefunden werden. Hintergrund ist, dass in Folge des Volksbegehrens "Artenvielfalt" die neue Schutzkategorie der Naturwälder eingeführt wurde (ein grünes Netzwerk auf 10% der Staatswaldfläche). Naturwälder werden nicht mehr forstlich bewirtschaftet und dienen der Biodiversität, dem Naturerleben und als Referenzfläche im Klimawandel. Ende des Jahres 2022 wurden über 83.000 Hektar als Naturwälder ausgewiesen.
Der zukünftige Auftragnehmer soll in Rücksprache mit dem Auftraggeber einen Mediastreuplan für geeignete Maßnahmen erstellen und umsetzen, um die Bekanntheit der Naturwälder in der Bevölkerung zu steigern. Auf der Grundlage des vorliegenden Corporate-Design-Manuals sind die notwendigen Medien/Werbemittel/Produkte zu erstellen, auszuspielen und zu überwachen.
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, die für die Dauer von maximal zwei Jahren geschlossen wird (siehe § 3 Vertragsbedingungen).
Weitere Informationen sind den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Vertragsverlängerungsoption um ein weiteres Jahr (siehe Vertragsbedingungen).
Weitere Informationen sind den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung der Imagekampagne "Naturwald Bayern" des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE13 Freiburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gem. §§ 123 und124 GWB sowie ggf. zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2) Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu russischen Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
3) Die Bewerber haben eine Scientology Schutzerklärung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
4) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Bewerber sich zeitnah nach Download mit den Teilnahmeunterlagen zu beschäftigen haben und Fragen unverzüglich zu stellen sind (siehe auch die Anlage "Teilnahmebedingungen" zu den Teilnahmeunterlagen). Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am Telefon beantwortet.
5) Die Vertragsunterlagen und die Leistungsbeschreibung inkl. evtl. Anlagen hierzu sind unter "Anlagen" dem Teilnahmewettbewerb beigefügt. Diese Unterlagen sind zu beachten, jedoch nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
6) Beachten Sie die Frist für Bewerberfragen (siehe Teilnahmebedingungen). Fragen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht gestellt wurden, gelten als nicht rechtzeitig gestellt im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV und werden nicht mehr beantwortet.
7) Teilnahmeanträge, die per E-Mail zugesandt werden, beinhalten keinen Zugriffsschutz. Ein solcher Antrag ist im Sinne des Vergaberechts nicht "verschlossen" und wird zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
8) Es wird jedem Bewerber dringend geraten, die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung beim Abruf der Unterlagen zu nutzen. Nur so erhält der Bewerber alle Informationen z. B. über Änderungen an den Unterlagen, etwaige Bewerberfragen oder Bewerberinformationen. Bei Unterlassen einer freiwilligen Registrierung liegt das Risiko, einen unvollständigen oder fehlerhaften Teilnahmeantrag aufgrund veralteter Unterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom weiteren Verfahren ausgeschlossen zu werden, allein bei dem betreffenden Bewerber.
9) Die Bewerber haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen hinzuweisen. Die Rügeobliegenheit nach § 160 Abs. 3 GWB bleibt davon unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als6Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.