Rahmenwerkvertrag Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen der Mainfranken Netze GmbH
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenwerkvertrag Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen der Mainfranken Netze GmbH
Tiefbauarbeiten für Reparatur-, Umbau- und Netzerweiterungsmaßnahmen am Leitungsnetz in den
Sparten Strom, Gas/Wasser und Fernwärme zu den im Vertrag festgelegten Bedingungen.
Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten sämtliche, die bei Reparatur-, Umbau- und
Netzerweiterungsmaßnahmen am Leitungsnetz anfallenden Tiefbauarbeiten.
Bei den Bauvorhaben handelt es sich um eine Vielzahl kleinerer Einzelmaßnahmen der Sparten Strom einschl.
Straßenbeleuchtung und Fernmeldeleitungen, Gas,Wasser und Fernwärme. Es sind Störungen zu beseitigen
und Netzanschlüsse herzustellen. Im Einzelfall werden Aufträge bis [Betrag gelöscht] EUR Auftragswert ohne weitere
Ausschreibung über den zustande kommenden Rahmenwerkvertrag abgewickelt.
Das Einsatzgebiet umfasst den gesamten Bereich in dem das Leitungsnetz der Mainfranken Netze GmbH
betrieben wird, d.h. das Stadtgebiet Würzburg und Randgemeinden. Die Leitungen liegen überwiegend im
Bereich öffentlicher Verkehrsflächen.
Die Durchführung der Einzelmaßnahmen ist aufgrund der Abhängigkeit vom Leitungsbau intensiv mit dem
Auftraggeber abzustimmen. Arbeitsunterbrechungen, bedingt durch Arbeiten des Auftraggebers bzw. dessen
Beauftragten, sind zu berücksichtigen.
Die Arbeiten sind größtenteils in der Nähe von in Betrieb befindlichen Leitungen oder Anlagenteilen
durchzuführen und müssen daher mit größter Sorgfalt vorgenommen werden.
Die Baustelleneinrichtung und die Verkehrssicherung sind stets dem Bauablauf anzupassen.
Weiter muss für eine ordnungsgemäße Entsorgung des Aushubmaterials gesorgt werden.
optionale Verlängerung bis 31.12.2027
Baureferenzen werden wie folgt bewertet:
Voraussetzung sind mindestens 30 abgewickelte Tiefbaumaßnahmen für die betreffenden Sparten mit einem Mindestauftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto in den letzten 3 Kalenderjahren. Es müssen mindestens 50% der Einzelaufträge in einem Strom-/Wasser-/Gas-/Fernwärmenetz getätigt worden sein. Für die Mindestanzahl erhält der Bewerber 20 Punkte.
Für jeden weiteren ausgeführten Einzelauftrag dieser Art, gibt es jeweils 1 Punkt. Im Segment Baureferenzen können insgesamt maximal 50 Punkte erreicht werden.
Anzahl der Kolonnen werden wie folgt bewertet:
Voraussetzung sind mindestens 3 Kolonnen. Eine Kolonne ist dabei mindestens mit einem Bagger, einem LKW und einem Schneidgerät ausgestattet und befindet sich im Anlagevermögen, im Leasing oder in einer Langzeitmiete des Bewerbers. Kurzfristig angemietete Maschinen werden nicht bewertet, da es hierbei zu Konflikten mit Reaktionszeiten und der Rufbereitschaft kommen kann. Können 3 Kolonnen vorgewiesen werden, erhält der Bewerber 20 Punkte. Für jede weitere Kolonne gibt es weitere 10 Punkte. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Handelsregisterauszugs (nicht älter als August 2021);
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat
Ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte
Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
1) Umsätze des Unternehmens in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des
Auftrags in Euro (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft),
2) Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft),
3) Vorlage einer Kopie bestehender Versicherungsnachweise (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied
der Bewerbergemeinschaft) bzw. Eigenerklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall
bereit und in der Lage ist, auf eigene Kosten Versicherungen im nachstehenden Umfang abzuschließen und
den Abschluss gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen:
Der AN hat eine ausreichende Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens
a. Personenschaden: [Betrag gelöscht] EUR,
b. Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
c. Vermögensschaden: [Betrag gelöscht] EUR.
Die Versicherungsdeckung der Betriebs-, Produkt,- und Umwelthaftpflicht muss ab Vertragsabschluss bis zum
Ablauf der Gewährleistungsfrist aufrechterhalten werden.
Sie muss die Haftung des Auftragnehmers für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die Bestätigung einer
entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall durch im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassene
Versicherungsunternehmen zu verlangen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Folgende Anforderungen sind zu erfüllen:
— Leitungstiefbau (innerstädtische, beengte Verhältnisse),
— Gas, Wasser, Fernwärme Rohrleitungstiefbau
DN 25-100
DN 100-300
DN >300
— Strom-/Kabelleitungsbau.
20 kV- und 1kV-Kabel und Schutzrohrverlegung inkl. Kabelschächte und Stelle der Beleuchtungsmaste
— Leitungstiefbau Gas, Wasser Fernwärme, Strom Netzanschlüsse, ca. 10 m Leitungslänge,
— Erstellung nicht begehbarer Schächte (Gas, Wasser, Fernwärme),
Dies sind alles Mindestanforderungen, welche erfüllt werden müssen.
Die Eignungskriterien gem. II.2.9 sind zu erfüllen
Bedingung für die Teilnahme ist, die Abgabe einer Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§123,
124 GWB vorliegen und die Auftragsausführung nach § 128 Abs. 1 und 2 GWB erfolgt (siehe Formblatt
Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer).
Weitere Voraussetzung ist die Befähigung zur Berufsausübung nach III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der nach III.1.2) geforderten Angaben sowie die technische
und berufliche Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der nach III.1.3) geforderten Angaben und
Mindestanforderungen.
Unter den Bewerbern, die diese Anforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl nach den unter II.2.9) genannten
Auswahlkriterien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.1) Als Teilnahmeantrag ist das Formular „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“, nebst den darin
genannten Anlagen einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese Eigenerklärung von jedem Mitglied
einer Bewerbergemeinschaft auszufüllen. Bewerbergemeinschaften müssen zusätzlich die „Erklärung
der Bewerbergemeinschaft“ ausgefüllt und unterschrieben einreichen. Alle mit dem Teilnahmeantrag
einzureichenden Unterlagen sind ausschließlich in deutscher Sprache einzureichen. Für vorzulegende
Bescheinigungen bzw. Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, muss eine beglaubigte
Übersetzung in deutscher Sprache beigelegt werden.
1.2) Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform
zu stellen.
1.3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftraggeber im Rahmen der Vergabe des
öffentlichen Auftrages erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die
Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt hierbei auf den Rechtsgrundlagen des Art. 6 Abs. 1 lit. b), c),
e) und f) DSGVO. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere am Verfahren für den Auftraggeber tätige
Behörden oder Unternehmen verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese
nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens
und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum
Datenschutz und die Betreffenenrechte sind unter dem Link: https://www.mainfrankennetze.de/media/
mfn_inhalte/footer/datenschutz/DatenschutzinformationMFN.pdf einsehbar.
Der Bieter ist verpflichtet die vorstehenden Hinweise denjenigen betroffenen Personen in Textform (§ 126b
BGB) zur Verfügung zu stellen, deren personenbezogene Daten er im Rahmen des Vergabeverfahrens an
den Auftraggeber übermittelt oder in sonstiger Weise zur Verfügung stellt. Dies hat innerhalb eines Monats ab
Übermittlung oder sonstiger Zurverfügungstellung der personenbezogenen Daten zu erfolgen.
1.4) Eventuelle Rückfragen sind unverzüglich ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Die
Beantwortung erfolgt dort innerhalb von 4 Arbeitstagen an alle Bewerber gleichermaßen. Mündliche Rückfragen
werden nicht beantwortet.
Die Beantwortung erfolgt in anonymisierter Form und ist über die Vergabeplattform frei zugänglich. Bieter die
bei der Ausschreibungsplattform „aumass“ nicht registriert sind, erhalten die Bewerberfragen und Antworten
nicht automatisch. Diese Informationen sind selbständig von den Bietern in Form von zusätzlich eingestellten
Unterlagen abrufbar.
1.5) Aufgrund des Volumens des Gesamtvertrages und der Aufteilung der gesamten Abrechnungssumme.
Auf noch nicht bekannte Baumaßnahmen und deren Einzelleistungen, kann keine konkrete Massenvorgabe
angeben werden.
Diese bewegen sich jeweils in den für die jeweiligen Maßnahmen typischen Massenverhältnissen.
Die Bewertung des Kriteriums Preis wird über den Gesamtpreis der gesamten Massen gemäß dem
Leistungsverzeichnis vorgenommen
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).