Generalsanierung der Mittelschule Wenzenbach, Neubau Zweifachsporthalle sowie Zusammenlegung mit der Grundschule Wenzenbach - FREIANLAGENPLANUNG
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wenzenbach
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wenzenbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der Mittelschule Wenzenbach, Neubau Zweifachsporthalle sowie Zusammenlegung mit der Grundschule Wenzenbach - FREIANLAGENPLANUNG
Die Gemeinde Wenzenbach beabsichtigt die Generalsanierung der Mittelschule Wenzenbach am Standort Roither Weg 15 in 93173 Wenzenbach.
Ausgeschrieben werden die Planungsleistungen zu den Freianlagen.
Gesucht wird daher ein Planungsbüro für das Leistungsbild Freianlagen gem. § 40 HOAI, welches in enger Abstimmung mit weiteren beteiligten Fachplanern und externen Experten ein Gestaltungskonzept für die Außenanlagen ausarbeitet, dessen Umsetzung vorbereitet und während der Bauausführung überwacht. Die Ergebnisse der bereits erfolgten Vorplanungen des Gebäudeplaners sollen dabei als Grundlage bewertet und entsprechend überarbeitet oder verändert werden.
Ausgeschrieben werden als Optionen zahlreiche Besondere Leistungen.
Wenzenbach
Die Gemeinde Wenzenbach beabsichtigt die Generalsanierung der Mittelschule Wenzenbach am Standort Roither Weg 15 in 93173 Wenzenbach.
Ausgeschrieben werden die Planungsleistungen zu den Freianlagen.
Beschreibung der beabsichtigten Maßnahmen:
Die Gemeinde Wenzenbach beabsichtigt die Generalsanierung der Mittelschule Wenzenbach am Standort Roither Weg 15 in 93173 Wenzenbach. Nach derzeitigem Stand der Planungen werden im Zuge der Sanierung die bestehende Mittelschule und die Grundschule Wenzenbach am Standort Roither Weg 15 in Wenzenbach zusammengelegt. Vorgesehen ist, den bestehenden Schulkomplex durch Teilabbrüche und –neubauten an den künftigen Platzbedarf einer gemeinsamen Grund- und Mittelschule anzupassen und eine moderne Lernlandschaft und Außenanlagen zu schaffen.
Nach schulischer Bedarfsplanung hat die Gemeinde Wenzenbach bei der Zusammenlegung von Grund- und Mittelschule zu einem Schulkomplex Anspruch auf eine 2-Feld- Sporthalle. Diese soll im Zuge der Baumaßnahmen der Schule neu errichtet werden. Zu klären ist, ob die Gemeinde den Bedarf einer 3-Feld-Halle sieht und diese ohne die Förderung für das dritte Hallenfeld umsetzt. Die Vorplanung (Anlage zu den Vergabeunterlagen) geht von der Schaffung von 3 Pausenbereichen auf dem Gelände aus. Weitere Bestandteile der Freianlagenplanung werden unter anderem die Hol- und Bringzone für die ankommenden Schüler, eine Busumkehr, Freisportanlagen, diverse Verkehrsflächen und die Gestaltung des übrigen Geländes im unmittelbaren Schulumfeld darstellen.
Bei der Gestaltung sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:
• Pausenflächen im Freien an die Altersstruktur der jeweiligen Nutzer angepasst (Grund- und Mittelschüler)
• Öffnung der Pausenflächen nach Süden zur Wenzenbach-Aue hin
• Verkehrsflächen für ankommende PKW mit ausreichenden Parkmöglichkeiten in Abstimmung mit Architekturbüro und Tiefbauingenieur
• Gestaltung von Bereichen zum Lernen im Freien („Grünes Klassenzimmer“)
• Bewertung und gegebenenfalls Aufwertung des bestehenden Schulgartens
• Freisportanlagen auf dem Schulgelände mit entsprechender Nutzbarkeit für Grund- und Mittelschüler
Für die Themen Regenwassermanagement und Ingenieurbauwerke im Bereich Tiefbau wird ein separater Fachplaner beauftragt.
Gesucht wird daher ein Planungsbüro für das Leistungsbild Freianlagen gem. § 40 HOAI, welches in enger Abstimmung mit weiteren beteiligten Fachplanern und externen Experten ein Gestaltungskonzept für die Außenanlagen ausarbeitet, dessen Umsetzung vorbereitet und während der Bauausführung überwacht. Die Ergebnisse der bereits erfolgten Vorplanungen des Gebäudeplaners sollen dabei als Grundlage bewertet und entsprechend überarbeitet oder verändert werden.
Der Auftrag wird stufenweise vergeben.
Es werden Bauabschnitte gebildet.
Ausgeschrieben werden als Optionen zahlreiche Besondere Leistungen.
Mit der Planung ist UNVERZÜGLICH nach Zuschlag (Mitte August) zu beginnen, damit der FAG-Antrag noch im frühen Herbst 2023 gestellt werden kann. Architekt, TWP, Technische Ausrüstung sind bereits beauftragt.
Die Anzahl der Bewerber, die zur weiteren Teilnahme zugelassen und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, wird gem. § 51 Abs. 2 VgV auf 3 begrenzt.
— stufenweise Beauftragung.
— Stufe 1: Lph. 1+2;
— Stufe 2: Lph. 3+4;
— Stufe 3: Lph. 5, 6, 7;
— Stufe 4: Lph. 8+9
Ein Anspruch auf Beauftragung mit einer weiteren Stufe besteht nicht.
— bauabschnittsweise Planung
— optional: zahlreiche Besondere Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Bekanntmachung),
bei Kommanditgesellschaften sind die Handelsregisterauszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der
persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen (nach gesonderter Aufforderung).
Bei Partnerschaftgsgesellschaften und Parnterschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis
der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als diese Bekanntmachung) (nach gesonderter
Aufforderung).
Erklärungen nach GWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB.
Erklärung zur Einhaltung von § 128 GWB.
Erklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen.
Erklärung zu den Personen, die die Leistung erbringen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. III.2.2.
Berufsstand: siehe III.2.1.
Im Übrigen: Siehe III.1.2 bis III.2.3.
1. durchschnittlicher Umsatz (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Planung Freianlagen iSd. § 38 HOAI 2021
zu 1. mindestens [Betrag gelöscht] EUR spezifischer Jahresumsatz; liegt dieser nicht vor, wird die Bewerbung sofort ausgeschlossen.
2. Personalstärke des Bewerbers für PLANER (nur Architekten/Ingenieure), berechnet nach Vollzeitäquivalenten (Ein Vollzeitäquivalent beträgt 38 h/Woche; zwei Personen mit einmal 18 und einmal 20 Stunden/Woche ergeben also ein Vollzeitäquivalent) (Doppelnennung mit Ziffer 3 möglich)
3. Personalstärke des Bewerbers für BAULEITER (Architekten/Ingenieure/Techniker mit Abschlussprüfung) berechnet nach Vollzeitäquivalenten (Ein Vollzeitäquivalent beträgt 38 h/Woche; zwei Personen mit einmal 18 und einmal 20 Stunden/Woche ergeben also ein Vollzeitäquivalent) (Doppelnennung mit Ziffer 2 möglich)
4. Referenz 1 (Mindestprojekt), Leistungen im Zeitraum ab 01.05.2013, nur Schule/Kindergarten/Kindertagesstätte, Leistungsbild Freianlagenplanung, mindestens HZ III, mindestens 600.000 € brutto Gesamtbaukosten KG 500, Angaben zum Projektleiter und Angaben zu Schul- und Pausenhofplanung, Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen
5. Referenz 2 Leistungen im Zeitraum ab 01.05.2023, Leistungsbild Freianlagenplanung, Angaben zum Projektleiter und Angaben zu Schul- und Pausenhofplanung, Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen
6. Referenz 3 Referenzen öffentlich geförderte Projekte, die nach dem 01.05.2013 begonnen wurden, bei denen der Bieter Zuarbeit zum Fördermittelnachweis erbracht hat
7. Berufserfahrung in PROJEKTLEITUNG des konkret für das Projekt vorgesehenen verantwortlichen PROJEKTLEITERS
8. Berufserfahrung in BAULEITUNG des konkret für das Projekt vorgesehenen verantwortlichen BAULEITERS
zu 2. mindestens 2 Planer/Personen in Vollzeit (nicht: 2 Vollzeitäquivalente!); liegen diese nicht vor, wird die Bewerbung sofort ausgeschlossen.
zu 3. mindestens 2 Bauleiter/Personen in Vollzeit (nicht: 2 Vollzeitäquivalente!); liegen diese nicht vor, wird die Bewerbung sofort ausgeschlossen
zu 4. mindestens im Zeitraum ab 01.05.2013, nur Schule/Kindergarten/Kindertagesstätte, mindestens HZ III, mindestens 600.000 € brutto Gesamtbaukosten KG 500, mindestens erbracht sein müssen bei mindestens einem Bauabschnitt seit 01.05.2013 die Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5 bis 8 bis zur Abnahme der Hauptgewerke (vgl. § 650s BGB, Teilabnahme der eigenen Leistung noch nicht erforderlich); liegt dies nicht vor, wird die Bewerbung sofort ausgeschlossen.
zu 5. mindestens erbracht sein muss im Referenzzeitraum die Leistungsphase 5 vollständig und die Leistungsphase 8 muss begonnen sein, sonst wird die Referenz nicht gewertet
zu 6. ein zu wertendes Projekt erfüllt alle Vorgaben, insbesondere [Betrag gelöscht] EUR brutto Gesamtbaukosten KG 500
zu 7. nur Landschaftsarchitekten zulässig.
Landschaftsarchitekten, § 75 VgV. Der Projektleiter muss Landschaftsarchitekt sein.
- Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft, jeweils ggf. mit Subunternehmer, gesamtschuldnerisch
haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
- Nachweis einer bestehenden/im Auftragsfalle vorbehaltlos gewährten Haftpflichtversicherung über
3.000.000,00 € für Personenschäden und sonstige
Schäden, 2-fach maximiert, ist zu erbringen. Bei ARGE muss die Versicherung für die ARGE als solche
bestehen. Die Versicherungssummen müssen jeweils 2-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen! Bei
Projektversicherung ist es ausreichend, wenn die Versicherungssumme 2-fach für die gesamte Laufzeit zur
Verfügung steht.
- stufenweise Beauftragung, aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Mehrhonorar abgeleitet werden
- voraussichtlich Bildung von Bauabschnitten, daraus kann kein Mehrhonorar abgeleitet werden
- zahlreiche Besondere Leistungen als Optionen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerbung ist nur zulässig auf den von der Vergabestelle vorgegebenen Formularen.
Die Teilnahmeunterlagen sind als .xlsx-Datei hochzuladen. Die übrigen Unterlagen sind als .pdf-Dateien hochzuladen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglic hin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html