Generalsanierung Sportmittelschule Hauzenberg BA1 – Rückbau Kinderhort mit Zuführung einer schulischen Nutzung in best. Hauptschule und Sanierung - Fliesen- und Natursteinarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hauzenberg
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hauzenberg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.hauzenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Sportmittelschule Hauzenberg BA1 – Rückbau Kinderhort mit Zuführung einer schulischen Nutzung in best. Hauptschule und Sanierung - Fliesen- und Natursteinarbeiten
Sanierung des bestehenden Klassentraktes mit Fachräumen und Aula.
Liefern und verlegen von keramischen Wandfliesen, Steinzeug- und Natursteinfliesen in 3 Stockwerken des Klassentraktes.
94051 Hauzenberg
Fliesenarbeiten:
ca. 85 m² Keramische Wandfliesen, Größe 60*30cm
ca. 370 m² Feinsteinzeug-Bodenfliesen, Größe 60*60cm
ca. 290 lfm Feinsteinzeug-Sockelleisten
ca. 70 m² Naturstein-Bodenfliesen, Granit, Größe 50*50cm
ca. 70 lfm Naturstein-Sockelleisten, Granit
ca. 18 Stück Kristallspiegel, bruchsicher, 60*90cm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Breitenberg
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94139
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Ort: Landshut
Postleitzahl: 84023
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsangabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hauzenberg
Postleitzahl: 94051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hauzenberg.de