Bayer. Rotes Kreuz Amberg-Sulzbach - Neubau Kita Mosacherweg Referenznummer der Bekanntmachung: 005/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kvamberg-sulzbach.brk.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bayer. Rotes Kreuz Amberg-Sulzbach - Neubau Kita Mosacherweg
Die geplante Kindertagesstätte am Mosacherweg in Amberg befindet sich im Osten der ca. 45.000 Einwohner großen Stadt in der Oberpfalz. Hier soll in einem neu erschlossenen Baugebiet ein Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte mit 2 Kindergarten- und 2 Kinderkrippengruppen entstehen.
Die Einrichtung ist somit für 50 Kindergarten- und 24 Krippenkinder auszulegen.
Das Baugrundstück für die Kindertagesstätte befindet sich an der Erschließungsstraße des Baugebiets, angrenzend an einen Kinderspielplatz, den abgrenzenden Lärmschutzwall zur Kreisstraße AM30 und einem Fußweg. Das Grundstück weist ein deutliches Gefälle auf, so dass eine Bebauung mit einem Vollgeschoss und einem Kellergeschoss mit ebenerdigem Ausgang möglich ist.
Für das Projekt ist eine Baueingabe im 3. Quartal 2023 und eine Fertigstellung im 4. Quartal 2024 angedacht.
Der Neubau soll sowohl hinsichtlich Qualität und Gestaltung als auch wirtschaftlich und funktional überzeugen.
Kita Mosacherweg Mosacherweg 92224 Amberg
Auftragsgegenstand sind die Leistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI. Die Auftraggeberin beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-9.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLV6X93
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über
das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.
Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die
aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen
die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei
der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte
Vergabekammer.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags
gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen
werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10
Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
inweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die
abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf
Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret
mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.