Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Tests sowie Unterstützung zur Barrierefreiheit von E-Government-Verfahren Referenznummer der Bekanntmachung: 2023RF000002
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 089-274430)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stmelf.bayern.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stmelf.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Tests sowie Unterstützung zur Barrierefreiheit von E-Government-Verfahren
Im Rahmen der Ausschreibung wird ein externer Dienstleister gesucht, der das StMELF bei der Sicherstellung der Barrierefreiheit der IT-Systeme des StMELF und seiner nachgeordneten Behörden unterstützt.
Hierfür soll eine Rahmenvereinbarung über zwei Jahre abgeschlossen werden mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr.
Die Abnahmemenge beträgt maximal 100 Personentage pro Jahr.
Es werden Dienstleistungen benötigt im Bereich der gesetzlich geforderten Sicherstellung der Barrierefreiheit von E-Government-Verfahren, insbesondere die Durchführung von Tests auf Barrierefreiheit einschließlich der Erstellung detaillierter Testberichte, die Sicherstellung der Barrierefreiheit der Apache-Wicket-Komponenten des Digitalisierungsbaukastens Racy10 des StMELF, die Schulung und Beratung der Anwendungsentwicklung und Fachseite sowie die Unterstützung bei der Berücksichtigung der Barrierefreiheit in den Prozessen der Anwendungsentwicklung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/bccb4f0f-5365-4f10-b44e-be8e2bc8e2ed
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/a52c960c-5277-4a9b-a53b-b98295789911
- Eigenerklärung zur Verfügbarkeit eines durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder gleichwertig akkreditiertes Software-Prüflabor
- Eigenerklärung über mindestens zwei geeignete Referenzen über füher ausgeführte Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren
- Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der druch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzen Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" und Formblatt "Eigenerklärung" aus den Vertragsbedingungen/Formulare vorzulegen.
- Eigenerklärung zur Verfügbarkeit eines durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder gleichwertig akkreditiertes Software-Prüflabor. Der Betrieb eines Test-Centers mit entsprechender Infrastruktur für den Test auf Barrierefreiheit und die Durchführung der Tests auf Basis aller bestehenden Normen wird als gleichwertig zur Akkreditierung angesehen.
- Eigenerklärung über mindestens zwei geeignete Referenzen über füher ausgeführte Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren
- Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der druch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzen Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" und Formblatt "Eigenerklärung" aus den Vertragsbedingungen/Formulare vorzulegen.
- Verfügbarkeit eines durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder gleichwertig akkreditiertes Software-Prüflabor
- Mindestanforderung an die mindestens zwei geeigneten Referenzen zur Dienstleistung sind:
Es sind folgende Angaben anzugeben:
- Bei Bietergemeinschaften: Name des Unternehmens, das die Referenzleistung durchgeführt hat
- Angabe des öffentlichen Empfängers / Behörde (Name/Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und e-Mail-Adresse)
- Angabe des Auftragswerts
- Angabe des im Referenzprojekt geleisteten Stundenvolumen
- Angabe des Erbingungszeitraums (Beginn und Ende des Referenzprojekts)
- Beschreibung des Referenzprojekts.
Das Ende des Referenzprojekts darf nicht vor Ablauf eines Zeitraums von 3 Jahren vor der Frist zur Angebotsabgabe liegen.
Eine Referenz ist geeignet, wenn das Referenzprojekt mit der vorliegenden Leistung vergleichbar ist. Das Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn Leistungsgegenstand die Durchführung von Tests auf Barrierefreiheit für öffentliche Stellen oder Behörden im Bereich von Webanwendungen mit komplexen Formularen, einschließlich der Erstellung entsprechender Prüfberichte, war.
Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus der Beschreibung des Referenzprojektes ergeben.
Es werden nur die vom Bewerber in den hierfür vorgesehenen Feldern genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist einzusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z.B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o.Ä), werden diese nicht berücksichtigt.
- Verfügbarkeit eines durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder gleichwertig akkreditiertes Software-Prüflabor. Der Betrieb eines Test-Centers mit entsprechender Infrastruktur für den Test auf Barrierefreiheit und die Durchführung der Tests auf Basis aller bestehenden Normen wird als gleichwertig zur Akkreditierung angesehen.
- Mindestanforderung an die mindestens zwei geeigneten Referenzen zur Dienstleistung sind:
Es sind folgende Angaben anzugeben:
- Bei Bietergemeinschaften: Name des Unternehmens, das die Referenzleistung durchgeführt hat
- Angabe des öffentlichen Empfängers / Behörde (Name/Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und e-Mail-Adresse)
- Angabe des Auftragswerts
- Angabe des im Referenzprojekt geleisteten Stundenvolumen
- Angabe des Erbingungszeitraums (Beginn und Ende des Referenzprojekts)
- Beschreibung des Referenzprojekts.
Das Ende des Referenzprojekts darf nicht vor Ablauf eines Zeitraums von 3 Jahren vor der Frist zur Angebotsabgabe liegen.
Eine Referenz ist geeignet, wenn das Referenzprojekt mit der vorliegenden Leistung vergleichbar ist. Das Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn Leistungsgegenstand die Durchführung von Tests auf Barrierefreiheit für öffentliche Stellen oder Behörden im Bereich von Webanwendungen mit komplexen Formularen, einschließlich der Erstellung entsprechender Prüfberichte, war.
Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus der Beschreibung des Referenzprojektes ergeben.
Es werden nur die vom Bewerber in den hierfür vorgesehenen Feldern genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist einzusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z.B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o.Ä), werden diese nicht berücksichtigt.
Das geforderte Software-Prüflabor wird wie folgt definiert:Es muss ein durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Software-Prüflabor oder gleichwertig, vorhanden sein. Der Betrieb eines Test-Centers mit entsprechender Infrastruktur für den Test auf Barrierefreiheit und die Durchführung der Tests auf Basis aller bestehenden Normen wird als gleichwertig zur Akkreditierung angesehen.Die Leistungsbeschreibung wurde in Punkt 5 entsprechend angepasst. Der EVB-IT-Vertrag wurde unter 1.2.1 "Vertragsbestandteile" in der Version Nummer Datum der Leistungsbeschreibung auf 19.05.2023 geändert.Das Eigungskriterium Nr. 6.1 wurde um "Der Betrieb eines Test-Centers mit entsprechender Infrastruktur für den Test auf Barrierefreiheit und die Durchführung der Tests auf Basis aller bestehenden Normen wird als gleichwertig zur Akkreditierung angesehen.“ ergänzt.