Generalsanierung Sportmittelschule Hauzenberg BA1 – Rückbau Kinderhort mit Zuführung einer schulischen Nutzung in best. Hauptschule und Sanierung - Innentüren
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hauzenberg
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hauzenberg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.hauzenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Sportmittelschule Hauzenberg BA1 – Rückbau Kinderhort mit Zuführung einer schulischen Nutzung in best. Hauptschule und Sanierung - Innentüren
Sanierung des bestehenden Klassentraktes mit Fachräumen und Aula.
Einbau neuer Innentüren in 3 Stockwerken.
94051 Hauzenberg
Innentür als Stocktürelement:
- 2 Stück Holz-Innentürelemente, Größe ca. 1,00*2,12m
- 7 Stück Holz-Innentürelemente, Größe ca. 1,10*2,12m
- 2 Stück T30-Holz-Innentürelemente, Größe ca. 1,10*2,12m
- 2 Stück Holz-Innentürelemente mit Oberlicht, Größe ca. 1,165*2,88m
- 17 Stück Holz-Innentürelemente mit Oberlicht, Größe ca. 1,21*2,88m
- 1 Stück T30-Holz-Innentürelement mit Oberlicht, Größe ca. 1,21*2,88m
- 1 Stück Holz-Innentürelement mit Oberlicht, Größe ca. 2,00*2,88m
Innentür mit Umfassungszarge:
- 1 Stück Holz-Innentürelement, Größe ca. 1,01*2,01m
- 1 Stück Holz-Innentürelement, Größe ca. 1,01*2,135m
Stahlblechtür:
- 1 Stück T30-RS-Stahlblechtür mit Eckzarge, Größe ca. 1,01*2,01m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hauzenberg
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94051
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Ort: Landshut
Postleitzahl: 84023
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsangabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hauzenberg
Postleitzahl: 94051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hauzenberg.de