Auswahlverfahren Dienstleistungskonzession Flexi-RTW 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: AV1D62EA
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – Konzessionen
Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://lra-regensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auswahlverfahren Dienstleistungskonzession Flexi-RTW 2023
Die vertragsgegenständliche Leistung des Konzessionsnehmers besteht in der Vorhaltung und dem Betrieb eines sog. flexiblen RTW (Flexi-RTW) im Verbandsgebiet des ZRF Regensburg. Bei dem Gegenstand des vorliegenden Konzessionsvertrags handelt es sich um ein Pilotprojekt.
Falkenstein
Leistungsgegenstand ist die Vorhaltung und der Betrieb eines sogenannten RDB-übergreifenden „flexiblen RTW“ (Flexi-RTW). Bei einem Flexi-RTW handelt es sich um ein Rettungsmittel, das im Gegensatz zu einem konventionellen RTW nicht an einer einzigen Rettungswache oder einem einzigen Stellplatz vorgehalten wird. Stattdessen verrichtet der Flexi-RTW seinen Dienst in Abhängigkeit von der Disposition der umliegenden RTW flexibel im vorgesehenen Einsatzbereich (siehe zu den Einzelheiten der Gebietsabsicherung näher die Anlage 6 der Auswahlunterlagen). Dabei soll das Ziel verfolgt werden, bei Abwesenheiten der umliegenden RTW die dadurch entstehenden Versorgungslücken minimieren zu können. Dies ist vor allem in ländlichen Bereichen (wie vorliegend in der Region von Falkenstein) notwendig, da hier häufig einerseits längere Transportwege in die Zielkliniken und somit eine längere Einsatzbindung gegeben sind und andererseits Duplizitäten durch umliegende Rettungsdienststandorte häufig nicht in ausreichendem Maße innerhalb der 12-Minuten-Frist abgedeckt werden können.
Die vorgesehene wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung ohne Rüstzeiten sowie Vor- und Nacharbeiten) des Flexi-RTW beträgt 84 Stunden pro Woche.
Die Stundenzahl ist nach derzeitigem Stand wie folgt einzubringen:
Montag bis Sonntag: 08.00 – 20.00 Uhr
Die Vorhaltung am Feiertag ist ebenfalls von 08.00 – 20.00 Uhr.
Für die vorliegende Vergabe sind die Bestimmungen des Konzessionsvergaberechts nach GWB und KonzVgV nicht anwendbar (siehe näher unten Ziffer VI. 3.). Die vorliegende europaweite Bekanntmachung erfolgt freiwillig und überobligatorisch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungskriterien/-nachweise sind in Ziffer 12 lit. b) der Bewerbungsbedingungen (Teil A der Auswahlunterlagen) im Einzelnen aufgeführt. Dort sind folgende Mindestanforderungen an die Eignung benannt:
1) Vorlage einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen bzw. von Zuschlagsverboten
2) Nachweis über das Vorliegen einer gemeinnützigen Organisation oder Vereinigung
3) Benennung einer vergleichbaren Referenz im Bereich der Notfallrettung
4) Nachweis der fachlichen Eignung
5) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung
Ferner wird festgestellt, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in der Lage ist, durch einen Aufwuchs des Leistungspotenzials auch Großschadenslagen zu bewältigen (Sonderbedarf).
Zuschlagskriterien (siehe näher Ziffer 12 lit. e) der Bewerbungsbedingungen) sind:
1) Leistungskosten (50 %)
2) Konzept Notfallrettung (50 %)
Vorrangig gelten die Angaben in den Auswahlunterlagen (s. dazu auch näher unten Ziffer VI.3).
Vorlage einer Genehmigung des Konzessionsnehmers nach Art. 21 Abs. 1 BayRDG oder eines genehmigungsfähiges Antrags - siehe näher Ziffer 13 der Bewerbungsbedingungen (Teil A der Auswahlunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vorliegende Auswahlverfahren unterliegt allein den verwaltungsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere denjenigen aus Art. 2 Abs. 14, Art. 13 und 19 BayRDG sowie den einschlägigen Bestimmungen des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG). Die Bestimmungen der §§ 97 ff., 148 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) finden nach des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB keine Anwendung (siehe dazu näher Ziffer 2 der Bewerbungsbedingungen - Teil A der Auswahlunterlagen). Die vorliegende europaweite Bekanntmachung erfolgt deshalb rein freiwillig und überobligatorisch. Mit dieser Bekanntmachung ist keinerlei Bindung an die Bestimmungen des Vergaberechts verbunden.
2. Hinsichtlich der Angaben oben bei Ziffer II.2.7) (Laufzeit der Konzession) ist zu ergänzen: Der Vertrag wird für die Dauer des Pilotprojekts zunächst für zwei Jahre abgeschlossen. Nach einer positiven Empfehlung des Instituts für Notfallmedizin bei der LMU München (INM) für das vorliegende Pilotprojekt wird der Vertrag um acht Jahre verlängert. Die Dauer des Leistungszeitraumes beträgt somit insgesamt maximal zehn Jahre.
3. Das vorliegende Bekanntmachungsformular bietet nicht ausreichend Platz für die exakte Benennung aller Teilnahmeregeln und -kriterien. Daher sind diese oben unter Ziffer III.1.4) nur zusammengefasst und teilweise verkürzt wiedergegeben. Im Einzelnen wird deshalb auf die betreffenden Ausführungen in Teil A der Auswahlunterlagen, dort unter Ziffern 12 bis 13 der Bewerbungsbedingungen verwiesen. Diese Ausführungen in den Bewerbungsbedingungen gelten vorrangig. Im Fall von Widersprüchen sowie von Abweichungen sind stets die Angaben in den Bewerbungsbedingungen / Auswahlunterlagen maßgeblich.
4. Die Auswahlunterlagen werden über das Vergabeportal „aumass“ in elektronischer Form uneingeschränkt, vollständig, direkt und frei verfügbar, unter dem oben bei bei Ziffer I.3) genannten Link zum Download zur Verfügung gestellt.
Eine kostenfreie Registrierung bei aumass.de wird den Bewerbern dringend empfohlen!
5. Das Angebot ist über das oben genannte Vergabeportal unter dem bei Ziffer I.3) genannten Link einzureichen. Postalisch, persönlich, elektronisch oder per Fax übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93014
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das vorliegende Auswahlverfahren unterliegt allein den verwaltungsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere denjenigen aus Art. 2 Abs. 14, Art. 13 und 19 BayRDG sowie den einschlägigen Bestimmungen des BayVwVfG (siehe oben Ziffer VI.3) und Ziffer 2 der Bewerbungsbedingungen - Teil A der Auswahlunterlagen). Für das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die verwaltungsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen aus Art. 2 Abs. 14, Art. 13 und 19 BayRDG sowie des BayVwVfG ist das VG Regensburg zuständig.
Bewerber, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, werden vor Vertragsschluss über das Ergebnis der Auswahlentscheidung informiert. Der Zuschlag erfolgt frühestens 30 Tage nach Erteilung dieser Information. Die mitgeteilte Vergabeentscheidung kann innerhalb dieser 30-Tages-Frist angegriffen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93014
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]