Rahmenvertrag: Autorentätigkeit, Redaktion, Fotoredaktion, Autorentätigkeit mit Phonetik-Expertise für Online-Sprachlernangebote Referenznummer der Bekanntmachung: 42/202305
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goethe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag: Autorentätigkeit, Redaktion, Fotoredaktion, Autorentätigkeit mit Phonetik-Expertise für Online-Sprachlernangebote
Lieferung/Leistung von Autorentätigkeit, Redaktion, Fotoredaktion sowie Autorentätigkeit mit Phonetik-Expertise für Sprachlernangebote und Online-Sprachiernangebote auf der Lernplattform des Goethe-Instituts und für webbasierte Übungsangebote. Zudem Autorentätigkeit für Fortbildungsangebote und DLLbasierte Fortbildungsangebote.
Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage A "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen
Autorentätigkeit
Goethe-Institut e.V. - Zentrale Oskar-von-Miller-Ring 18 80333 München
Konzeption von Inhalten und Erstellung von Manuskripten mit und ohne didaktische Progression für kostenpflichtige und kostenlose Kursinhalte und Übungsmaterial für (Online-)Sprachkurse und andere Webangebote.
Dieser Rahmenvertrag tritt mit Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung in Kraft. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei (2) Jahre ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens. Bis zu einer Vertragsdauer von maximal vier (4) Jahren verlängert er sich jeweils um ein (1) weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
Redaktion
Goethe-Institut e.V. - Zentrale Oskar-von-Miller-Ring 18 80333 München
Mitwirkung an der Konzeption und Redaktion von Manuskripten mit und ohne didaktische Progression für kostenpflichtige und kostenlose Kursinhalte und Übungsmaterial für (Online-)Sprachkurse und andere Webangebote.
Dieser Rahmenvertrag tritt mit Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung in Kraft. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei (2) Jahre ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens. Bis zu einer Vertragsdauer von maximal vier (4) Jahren verlängert er sich jeweils um ein (1) weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
Fotoredaktion
Goethe-Institut e.V. - Zentrale Oskar-von-Miller-Ring 18 80333 München
Recherche von inhaltlich und didaktisch passendem Bildmaterial für Manuskripte für Kursinhalte und Übungsmaterial für (Online-)Sprachkurse und andere Webangebote sowie Rechteanfragen und Ablage der Bildrechte / Lizenzbedingungen.
Dieser Rahmenvertrag tritt mit Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung in Kraft. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei (2) Jahre ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens. Bis zu einer Vertragsdauer von maximal vier (4) Jahren verlängert er sich jeweils um ein (1) weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
Autorentatigkeit mit Phonetik-Expertise
Goethe-Institut e.V. - Zentrale Oskar-von-Miller-Ring 18 80333 München
Konzeption von Phonetik-Inhalten und Erstellung von Manuskripten mit und ohne didaktische Progression für Kursinhalte und Übungsmaterial für (Online-)Sprachkurse und andere Webangebote sowie fachliche Beratung.
Dieser Rahmenvertrag tritt mit Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung in Kraft. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei (2) Jahre ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens. Bis zu einer Vertragsdauer von maximal vier (4) Jahren verlängert er sich jeweils um ein (1) weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
Autorentatigkeit für Fortbildungsangebote
Goethe-Institut e.V. - Zentrale Oskar-von-Miller-Ring 18 80333 München
Erstellung von Konzepten, Materialien sowie fachlichen Gutachten für Online- und Printprodukte, Audio- und/oder Videomaterial für Aus- und Fortbildungsangebote.
Dieser Rahmenvertrag tritt mit Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung in Kraft. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei (2) Jahre ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens. Bis zu einer Vertragsdauer von maximal vier (4) Jahren verlängert er sich jeweils um ein (1) weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
Autorentatigkeit für DLL-basierte Fortbildungen
Goethe-Institut e.V. - Zentrale Oskar-von-Miller-Ring 18 80333 München
Konzeption von Fortbildungsinhalten und Erstellung von Manuskripten für Online- und Printprodukte, Audio- und/oder Videomaterial für Aus- und Fortbildungsangebote auf Basis der Inhalte von Deutsch Lehren Lernen (DLL) sowie fachliche Beratung.
Dieser Rahmenvertrag tritt mit Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung in Kraft. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei (2) Jahre ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens. Bis zu einer Vertragsdauer von maximal vier (4) Jahren verlängert er sich jeweils um ein (1) weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Anlage B.2);
2) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Anlage B.3).
3) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Anlage B.4) Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B.5);
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
4) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B.5);
5) Angabe des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft (ggf. einschl. der Unterauftragnehmer) des durch das/die Unternehmen erzielten Umsatzes mit vergleichbaren Dienstleistungen (netto), jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Anlage B.6)
6) Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Anlage B.7).Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHX6XYF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.