Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 58 Referenznummer der Bekanntmachung: 13-8040.1/2023-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 58
Der Landkreis Straubing-Bogen beabsichtigt, Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 58 (Bogen-St.Englmar-Viechtach) zu vergeben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Straubing-Bogen beabsichtigt, Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 58 (Bogen - St. Englmar - Viechtach) zu vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.