Prozessbegleitung und Change-Management für „FMD-Digital 2“ Referenznummer der Bekanntmachung: PR181872
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91058
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prozessbegleitung und Change-Management für „FMD-Digital 2“
Fraunhofer Verbund Mikroelektronik sucht einen Auftragnehmer/Beratungsdienstleister, welcher im Rahmen des Projekts „FMD-Digital 2“ koordinative Leistungen erbringt.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Fraunhofer Verbund Mikroelektronik sucht einen Auftragnehmer/Beratungsdienstleister, welcher im Rahmen des Projekts „FMD-Digital 2“ koordinative Leistungen erbringt. Laufzeit der Beauftragung ist 1.11.2022 bis 31.12.2024. Eine Projektverlängerung bis 30.6.2026 ist möglich, bitte im Angebot auch eine Verlängerungsoption vorsehen. Wir gehen von einem Aufwand in Höhe von 4-8 Personen-Tagen pro Monat aus. Die Leistung sollte hauptsächlich von einer einzelnen Person ausgeübt werden.
Laufzeit der Beauftragung ist 1.11.2022 bis 31.12.2024. Eine Projektverlängerung bis 30.6.2026 ist möglich, bitte im Angebot auch eine Verlängerungsoption vorsehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70197
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.