Kanalreinigung, optische Inspektion und Dichtheitsprüfungen Stadt Schwabach Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/0028
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kanalreinigung, optische Inspektion und Dichtheitsprüfungen Stadt Schwabach
Für die Fortschreibung der Kanaldatenbank der Stadt Schwabach und um den Anforderungen zur Eigenkontrolle des öffentlichen Kanalnetzes nachzukommen, sollen im Bereich Schwabach-Limbach die vorhandenen Kanäle inspiziert werden. Die öffentlichen Haltungen im Untersuchungsgebiet sollen hierbei nach einer vorbereitenden Hochdruckreinigung mittels Kanal-TV-Befahrung begutachtet und auf Dichtigkeit geprüft werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Untersuchungsgebiet wird wie folgt eingegrenzt:
- Norden: Ellbogental, Kappelbergsteig
- Osten: Pommernstraße
- Süden: Flurstraße/ Schwabach
- Westen: Nasbachtal, Galgenweg, Vogelweidestraße, Badener Straße
Folgende Arbeiten fallen an:
- Ca. 22 km Kanalnetz DN150 bis DN1600
- Ca. 590 Schächte
- Dichtheitsprüfungen an Haltungen und Schächten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und 124 GWB (vgl. Formblatt L 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 2)
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (vgl. Formblatt L 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 2)
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (vgl. Formblatt L 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 2)
- Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (vgl. Formblatt L 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 2)
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (vgl. Formblatt L 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 3)
Die o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind – vorzugsweise durch Ausfüllen des in den Vergabeunterlagen enthaltenen VHL Formblattes L 124 – Eigenerklärung zur Eignung – und unter Berücksichtigung der übrigen o.g. Vorgaben - vorzulegen. Sie müssen nicht vorgelegt werden, sofern und soweit der Auftraggeber diese im Rahmen eines entsprechenden Präqualifikationssystems erhalten kann.
Beabsichtigt der Bieter gemäß seinem Angebot, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die Eignung anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben.
Gelangt ein Angebot in die engere Wahl, sind zur Bestätigung der o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (soweit der Betrieb Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
- Gewerbeanmeldung
- Berufs-/Handelsregisterauszug
- Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. (vgl. Formblatt L 124 – Eigenerklärung zur Eignung Seite 1)
- Eigenerklärung über den Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall
- für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000,00 €,
- für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1.500.000,00 €,
(vgl. Formblatt L 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 1)
Die o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind – vorzugsweise durch Ausfüllen des in den Vergabeunterlagen enthaltenen VHL Formblattes L124 – Eigenerklärung zur Eignung – und unter Berücksichtigung der übrigen o.g. Vorgaben - vorzulegen. Sie müssen nicht vorgelegt werden, sofern und soweit der Auftraggeber diese im Rahmen eines entsprechenden Präqualifikationssystems erhalten kann.
Beabsichtigt der Bieter gemäß seinem Angebot, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die Eignung anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben.
Gelangt ein Angebot in die engere Wahl, sind zur Bestätigung der o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
- entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung zu in den letzten drei Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum ausgeführten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. Formblatt L124 – Eigenerklärung zur Eignung Seite 1)
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (vgl. Formblatt L 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 2)
- Nachweis der Gütesicherung des Unternehmens zur Erfüllung der Anforderungen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ-961 Beurteilungsgruppe „I“
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist. Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung (Sanierungshandbuch bei Gruppe S)
Die o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind – vorzugsweise durch Ausfüllen des in den Vergabeunterlagen enthaltenen VHB Formblattes L 124 – Eigenerklärung zur Eignung –und unter Berücksichtigung der übrigen o.g. Vorgaben - vorzulegen. Sie müssen nicht vorgelegt werden, sofern und soweit der Auftraggeber diese im Rahmen eines entsprechenden Präqualifikationssystems erhalten kann.
Beabsichtigt der Bieter gemäß seinem Angebot, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die Eignung anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben.
Gelangt ein Angebot in die engere Wahl, sind zur Bestätigung der o.g. Eigenerklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
- drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen jeweils durch Angabe der Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners; (vgl. Formblatt L 124 - Eigenerklärung zur Eignung Seite 1)
- entsprechende Nachweise zu der Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
ausschließlich elektronische Angebotsöffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.