Vier baugleiche Tanklöschfahrzeuge TLF-WB (Baubeschreibung Bayern) LKR Aschaffenburg / Wörth a.Main Referenznummer der Bekanntmachung: 4x TLF-WB LKR AB und Wörth a.Main
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vier baugleiche Tanklöschfahrzeuge TLF-WB (Baubeschreibung Bayern) LKR Aschaffenburg / Wörth a.Main
Beschaffung von vier baugleichen Feuerwehrfahrzeugen Tanklöschfahrzeug TLF-WB nach Baubeschreibung Bayern für den LKR Aschaffenburg und die Stadt Wörth a.Main
Los 1 - Viel Tanklöschfahrzeuge WB
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von vier baugleichen Tanklöschfahrzeugen Waldbrand nach der techn. Baubeschreibung des bayerischen StMI von 07/2022
Los 2 - Vier Beladungen für TLF-WB
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von vier Beladungen für vier baugleiche Tanklöschfahrzeuge WB
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mind. drei Referenzen von gleichen oder vergleichbaren Fahrzeugen an deutsche Feuerwehren in den letzten 12 Monaten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.