Baureinigung, Gymnasium Referenznummer der Bekanntmachung: H60154323
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baureinigung, Gymnasium
Baureinigung, Gymnasium
Grundstück ehemalige Bayernkaserne Süd,
Helene-Wessel-Bogen, Schwabing - Freimann,
80939 München
Baureinigung des Bauteils BS2 bestehend aus::
Gymnasium mit 3-fach Turnhalle, Schwimmbad-
Gymnasium und Tiefgaragenanteil.
Ausführung als Grobreinigung,
Zwischen- und Nachreinigung sowie
Baufeinreinigung kurz vor Nutzerübergabe.
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Grobreinigung (innen und außen) ca. 275 h
Zwischen- und Nachreinigung (2 Reinigungsdurchgänge) ca. 26.000 m2
Baufeinreinigung vor Nutzerübernahme (1 Reinigungsdurchgang) ca. 26.000 m2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=245476
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=245476
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=245476
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Start Baureinigung 16.10.2023
Ende Baureinigung 08.04.2025
Fertigstellung Gesamtleistung 08.07.2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.