Hanauer Str., Baustelleneinrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 658 / 2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hanauer Str., Baustelleneinrichtung
Neubau einer Wohnanlage mit 126 Wohneinheiten, 2 Bewohnertreff, 1 Gewerbeeinheit, Mobibitätskozept, 99 Tiefgaragenstellplätze
Hanauer Str. München
Baustelleneinrichtung bestehend aus: Bauzaun Metall (ca. 320m), Bauzaun Metall vor- und unterhalten (ca. 43,840 m Wo), Bürocontainer Bauleitung (1St.), Gebrauchsüberlassung Bürocontainer Bauleitung (ca. 137 StWo), Büro- und Besprechungscontainer (1 St.), Gebrauchsüberlassung Büro- und Besprechungscontainer (ca. 137 StWo), Aufenthaltscontainer (3 St), Gebrauchsüberlassung Aufenthaltscontainer (ca. 411StWo), Sanitätscontainer (1St.), Gebrauchsüberlassung Santiätscontainr (ca. 137 StWo), Winterdienst Schneeräumen (ca. 5000m²), Winterdienst Streudienst (ca. 5000m²)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hanauer Str., Baustelleneinrichtung
Ort: Mainz
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6F6J1S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).