Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 840.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mvv-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 840.
Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 840: Fürstenfeldbruck (S) [R] - Buchenau (S) als Gesamtleistung (Linie).
Landkreis Fürstenfeldbruck.
— ca. 302.551 Nwkm/a,
— 5 Niederflurbusse neu 12 m,
— ca. 20 Haltestellen.
Geschätzter Wert ohne MwSt:
Spanne von 4.800.000 bis [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Karlsfeld
NUTS-Code: DE217 Dachau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen:
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd02=Öffentliche Dienstleistungsaufträge nach §3 Nr. 2 SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd10=m3#cvd11=5#cvd12=0#cvd13=0#
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtige Angebote gem. § 134 GWB und § 62 VgV.
Der Vertrag begründet während der Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) Verordnung(EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 8a Abs. 8 PBefG. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotential dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.