Hanauer Str, Elektroarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 667 / 2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hanauer Str, Elektroarbeiten
Bau von 126 Wohneinheiten, 2 Bewohnertreff, 1 Gewerbeeinheit, Mobilitätskonzept, 99 Tiefgaragenstellplätze
Hanauer Str. München
Umfang ca. 18 Zählerschränke, ca. 135 Elektroverteiler, ca. 8.500 m Hauptleitungen, ca. 70
km Installationskabel, ca. 6.500 Installationsgeräte, ca. 750 Leuchten, Türsprechanlage mit ca. 130
Endstellen, ca. 40 km Fernmeldeleitungen, ca. 126 Multimediaverteiler 4reihig, ca. 1.000
Fernmeldeanschlüsse, 1 Brandmeldezentrale mit Sensorkabel, 1 SiBel-Zentrale, 1 Antennenanlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hanauer Str, Elektroarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81737
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.naeder.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6F6XHX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).