kompakter Tisch-Mischkryostat - PR403212-2270-W Referenznummer der Bekanntmachung: PR403212-2270-W
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
kompakter Tisch-Mischkryostat - PR403212-2270-W
kompakter Tisch-Mischkryostat
Fraunhofer EMFT
Hansastraße 27d
80686 München
Deutschland
Es soll ein 3He/4He-Mischkryostat mit geschlossenem Kreislauf beschafft werden, der Temperatu-ren unter 15 mK erreicht. Er soll dazu dienen, die Zuverlässigkeit elektrischer Verbindungen und Schlüsseleigenschaften supraleitender Qubit-Schaltungen, wie z. B. deren Resonator- und Qubit-Frequenzen oder Kohärenzzeiten, unter kryogenen Bedingungen zu charakterisieren. Zu diesem Zweck muss der Verdünnungskryostat die erforderliche Verkabelung (HF/DC-Kabel, Dämpfungs-glieder, Isolatoren, HEMTs usw.) bereitstellen. Obwohl der Kryostat mehr als 50 DC- und 26 HF-Kabel enthalten soll, muss er kompakt genug sein, um auf einem 1m x 1m großen Tisch Platz zu finden und eine Abkühlzeit von etwa 4 Stunden sowie eine Aufwärmzeit von weniger als 3 Stun-den aufweisen.
Das Gesamtsystem muss eine Einheit zur Steuerung der Elektronik und zur Handhabung des Gas-gemischs enthalten. Vibrationen des Kompressors sollten durch eine schwingungsarme Konstruk-tion minimiert werden. Für den Betrieb des Kryostaten sollten außer Kühlwasser, Druckluft und Strom keine weiteren Medien erforderlich sein. Die Installationshöhe darf 3,30 m nicht überschrei-ten. Der kryogenfreie Verdünnungskühlschrank muss betriebsbereit sein, d. h. er muss mit allen erforderlichen Komponenten und Software ausgestattet sein. Weitere Informationen zu den Spe-zifikationen des Systems sind im folgenden Abschnitt zu finden.
Optionen:
O1. Kosten und Umfang eines Wartungsvertrages (O)
O2. Geeigneter Tisch, auf dem der Kryostat aufgestellt werden kann (O)
Optionen:
O1. Kosten und Umfang eines Wartungsvertrages (O)
O2. Geeigneter Tisch, auf dem der Kryostat aufgestellt werden
kann (O)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1881f50d40f-7e31fe3c1c5be3f0
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1881f50d40f-7e31fe3c1c5be3f0
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1881f50d40f-7e31fe3c1c5be3f0
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de