Umzug Nephrologie München Klinik- Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: MüK_Nephrologie_OPL
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 068-205036)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.muenchen-klinik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Umzug Nephrologie München Klinik- Objektplanung
Gegenstand des Auftrags ist die stufenweise Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 und Besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI zur Realisierung des Umzugs der Nephrologie der München Klinik Harlaching in die München Klinik Neuperlach.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Mit dem Angebot sind abzugeben:
1.) Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bieters
1. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden
(Sachschäden und Vermögensschäden),
3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro
Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend
unter Ziffer 1 bis 3 genannt, ist eine Eigenerklärung des Bieters einzureichen, aus der hervorgeht, dass im
Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter Ziffer 1 bis 3 angepasst werden wird.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Eigenerklärung von
jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
2.) Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz für vergleichbare Leistungen (Objektplanung Gebäude
gem. §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der
HOAI) des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022), in EUR netto.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen durchschnittlichen Umsätze für vergleichbare Leistungen
(Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen
der vorherigen Fassungen der HOAI) der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je
Geschäftsjahr anzugeben.
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Umsatz für vergleichbare Leistungen (Objektplanung Gebäude
gem. §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen
der HOAI) des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022) von jeweils EUR
400.000,00 netto.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1.) Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bieters
1. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden
(Sachschäden und Vermögensschäden),
3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro
Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend
unter Ziffer 1 bis 3 genannt, ist eine Eigenerklärung des Bieters einzureichen, aus der hervorgeht, dass im
Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter Ziffer 1 bis 3 angepasst werden wird.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Eigenerklärung von
jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
2.) Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz für vergleichbare Leistungen (Objektplanung Gebäude
gem. §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der
HOAI) des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022), in EUR netto.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen durchschnittlichen Umsätze für vergleichbare Leistungen
(Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI) der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr anzugeben.
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Umsatz für vergleichbare Leistungen (Objektplanung Gebäude
gem. §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen
der HOAI) des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022) von jeweils EUR
400.000,00 netto.
Mit dem Angebot sind abzugeben:
1.) Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bieters
1. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden
(Sachschäden und Vermögensschäden),
3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro
Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend
unter Ziffer 1 bis 3 genannt, ist eine Eigenerklärung des Bieters einzureichen, aus der hervorgeht, dass im
Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter Ziffer 1 bis 3 angepasst werden wird.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Eigenerklärung von
jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
2.) Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz für vergleichbare Leistungen (Objektplanung Gebäude
gem. §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der
HOAI) des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022), in EUR netto.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen durchschnittlichen Umsätze für vergleichbare Leistungen
(Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen
der vorherigen Fassungen der HOAI) der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je
Geschäftsjahr anzugeben.
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Umsatz für vergleichbare Leistungen (Objektplanung Gebäude
gem. §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen
der HOAI) des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022) von jeweils EUR
150.000,00 netto.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1.) Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bieters
1. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden
(Sachschäden und Vermögensschäden),
3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro
Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend
unter Ziffer 1 bis 3 genannt, ist eine Eigenerklärung des Bieters einzureichen, aus der hervorgeht, dass im
Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter Ziffer 1 bis 3 angepasst werden wird.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Eigenerklärung von
jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
2.) Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz für vergleichbare Leistungen (Objektplanung Gebäude
gem. §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der
HOAI) des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022), in EUR netto.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen durchschnittlichen Umsätze für vergleichbare Leistungen
(Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI) der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr anzugeben.
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Umsatz für vergleichbare Leistungen (Objektplanung Gebäude
gem. §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen
der HOAI) des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022) von jeweils EUR
150.000,00 netto.
Mit dem Angebot sind abzugeben:
1.) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der
Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in
den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022) ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der
Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters
(Dipl.-Ing., Bachelor oder Master Bauingenieurwesen oder Architektur) von 5 jeweils in den letzten drei (3)
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022).
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der
Bietergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes
Mitglieds der Bietergemeinschaft je Jahr.
2.) Eigenerklärung über drei (3) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der
Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe:
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung,
- der Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des
Mitglieds der Bietergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und
Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
1. Es handelt es sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 33 ff. HOAI
i.V.m. Anlage 10 HOAI bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI für den
Umbau von Gebäuden;
2. Fertigstellung der Leistungsphase 8 des Referenzprojekts des Bieters im Zeitraum von 2018 bis zum
Fristablauf zur Abgabe der Angebote (mit dem Referenzprojekt kann vor 2018 begonnen worden sein);
3. Das Referenzobjekt hat eine vergleichbare Größe (mind. 500 m² BGF);
4. Die Baukosten des Referenzprojektes (KGR 300 und 400 nach DIN 276:2018-12, in EUR netto) betrugen
mindestens EUR 1.000.000,00 netto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft erfasst sind (z. B. wenn
sich der Referenzauftrag nur auf einen Teil einer Gesamtmaßnahme bezog);
5. Dem Bieter/ Mitglied der Bietergemeinschaft im Referenzprojekt beauftragte und von ihm selbst vollständig
erbrachte Leistungsphasen der Objektplanung Gebäude gem. § 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 bzw. gem. den
jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI: Leistungsphasen 1 bis 8;
6. Gültig für mindestens 2 der 3 Referenzprojekte: die referenzgegenständlichen Leistungen betrafen einen
Umbau im laufenden Betrieb.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder
werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage AV_2)
an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt
wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben
wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage AV_2) verwiesen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1.) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der
Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in
den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022) ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der
Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters (Dipl.-Ing., Bachelor oder Master Bauingenieurwesen oder Architektur) von 5 jeweils in den letzten drei (3)
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022).
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der
Bietergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes
Mitglieds der Bietergemeinschaft je Jahr.
2.) Eigenerklärung über drei (3) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der
Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe:
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung,
- der Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des
Mitglieds der Bietergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und
Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
1. Es handelt es sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 33 ff. HOAI
i.V.m. Anlage 10 HOAI bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI für den
Umbau von Gebäuden;
2. Fertigstellung der Leistungsphase 8 des Referenzprojekts des Bieters im Zeitraum von 2018 bis zum
Fristablauf zur Abgabe der Angebote (mit dem Referenzprojekt kann vor 2018 begonnen worden sein);
3. Das Referenzobjekt hat eine vergleichbare Größe (mind. 500 m² BGF);
4. Die Baukosten des Referenzprojektes (KGR 300 und 400 nach DIN 276:2018-12, in EUR netto) betrugen
mindestens EUR 1.000.000,00 netto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom
Auftragsumfang des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft erfasst sind (z. B. wenn
sich der Referenzauftrag nur auf einen Teil einer Gesamtmaßnahme bezog);
5. Dem Bieter/ Mitglied der Bietergemeinschaft im Referenzprojekt beauftragte und von ihm selbst vollständig
erbrachte Leistungsphasen der Objektplanung Gebäude gem. § 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 bzw. gem. den
jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI: Leistungsphasen 1 bis 8;
6. Gültig für mindestens 2 der 3 Referenzprojekte: die referenzgegenständlichen Leistungen betrafen einen
Umbau im laufenden Betrieb.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder
werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage AV_2)
an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches
Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt
wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in
allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben
wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage AV_2) verwiesen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Mit dem Angebot sind abzugeben:
1.) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der
Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in
den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022) ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der
Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters
(Dipl.-Ing., Bachelor oder Master Bauingenieurwesen oder Architektur) von 2 jeweils in den letzten drei (3)
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022).
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der
Bietergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes
Mitglieds der Bietergemeinschaft je Jahr.
2.) Eigenerklärung über mindestens eine (1) bis maximal drei (3) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der
Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe:
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung,
- der Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des
Mitglieds der Bietergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und
Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
1. Es handelt es sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 33 ff. HOAI
i.V.m. Anlage 10 HOAI bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI für den
Umbau von Gebäuden;
2. Fertigstellung der Leistungsphase 8 des Referenzprojekts des Bieters im Zeitraum von 2018 bis zum
Fristablauf zur Abgabe der Angebote (mit dem Referenzprojekt kann vor 2018 begonnen worden sein);
3. Das Referenzobjekt hat eine Größe von mind. 200 m² BGF;
4. Dem Bieter/ Mitglied der Bietergemeinschaft im Referenzprojekt beauftragte und von ihm selbst vollständig
erbrachte Leistungsphasen der Objektplanung Gebäude gem. § 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 bzw. gem. den
jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI: Leistungsphasen 3 bis 8;
5. Gültig für mindestens 1 der 3 Referenzprojekte: die referenzgegenständlichen Leistungen betrafen einen
Umbau im laufenden Betrieb.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder
werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage AV_2)
an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt
wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben
wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage AV_2) verwiesen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1.) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der
Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in
den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022) ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der
Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters (Dipl.-Ing., Bachelor oder Master Bauingenieurwesen oder Architektur) von 2 jeweils in den letzten drei (3)
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022).
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der
Bietergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes
Mitglieds der Bietergemeinschaft je Jahr.
2.) Eigenerklärung über mindestens eine (1) bis maximal drei (3) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der
Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe:
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung,
- der Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des
Mitglieds der Bietergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und
Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
1. Es handelt es sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 33 ff. HOAI
i.V.m. Anlage 10 HOAI bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI für den
Umbau von Gebäuden;
2. Fertigstellung der Leistungsphase 8 des Referenzprojekts des Bieters im Zeitraum von 2018 bis zum
Fristablauf zur Abgabe der Angebote (mit dem Referenzprojekt kann vor 2018 begonnen worden sein);
3. Das Referenzobjekt hat eine Größe von mind. 200 m² BGF;
4. Dem Bieter/ Mitglied der Bietergemeinschaft im Referenzprojekt beauftragte und von ihm selbst vollständig
erbrachte Leistungsphasen der Objektplanung Gebäude gem. § 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 bzw. gem. den
jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI: Leistungsphasen 3 bis 8;
5. Gültig für mindestens 1 der 3 Referenzprojekte: die referenzgegenständlichen Leistungen betrafen einen
Umbau im laufenden Betrieb.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder
werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage AV_2)
an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches
Projektblatt (max. 1 DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt
wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in
allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben
wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Anlage AV_2) verwiesen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.