Lüftungsarbeiten, Raumlufttechnisch Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: H20b150123
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lüftungsarbeiten, Raumlufttechnisch Anlagen
Raumlufttechnische Anlagen DIN 18379
Fürkhofstraße 28, 81927 München
18 Stück Raumluftgeräte von 2.000 bis 19.000 m3/h
26 Stück Dezentrale Raumluftgeräte bis 400 m3/h
18.000 m2 Lüftungskanäle Stahl, verzinkt
2 Stück Küchen-Lüftungsdecken
980 Stück Luftauslässe
431 Stück Brandschutzklappen
5 Stück Lüftungstürme, Stahl, H bis 5 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vor Auftragserteilung sind – gemäß der städtischen Vorgaben – stadtintern verschiedene
Stellen und Gremien zu befassen. Aufgrund der Dauer dieses Prozesses ist die Festsetzung
einer kürzeren Bindefrist nicht möglich. Sobald jedoch die Angebotsprüfung und -wertung
insoweit abgeschlossen ist, dass der erfolgreiche Bieter - vorbehaltlich des noch erforderlichen
internen Genehmigungslaufs – feststeht, werden alle Bieter darüber unverzüglich informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.