Erneuerung 110 kV SK143 Nürnberg Projetteil 1.1 und Projektteil 5 Referenznummer der Bekanntmachung: PT1.1 und 5 2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90441
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.n-ergie-netz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung 110 kV SK143 Nürnberg Projetteil 1.1 und Projektteil 5
Im Stadtgebiet Nürnberg wird in den kommenden Jahren die 110 kV Streckenleitung SK143 erneuert. Die Gesamtmaßnahme mit einer Länge von ca. 4200 m gliedert sich in mehrere Projektteile bzw. Baulose, deren Abarbeitung sich über mehrere Jahre erstreckt. Diese Ausschreibung beinhaltet den Projetteil 1.1 und den Projektteil 5 für die Ausführung in 2023. Leistungen: Tiefbauarbeiten und Verlegung von Hochspannungskabelrohren in offener Bauweise, Mitverlegen von Rohrzügen. Rückbau sowie Sichern von bestehenden 110kV-Ölkabelsystemen. Die Wiederverfüllung der Baugräben und -gruben wird mittels Flüssigbodentechnik ausgeführt (Einsatz von Flüssigboden).
Baulos 1 Projektteil 1.1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Tiefbauarbeiten und Verlegung von Hochspannungskabelrohren sowie Rohrzügen.Gliederung in 3 Bauabschnitte:Bauabschnitt 1: Beräumung Mantelrohre mittels HDW-Verfahren und Neubelegung der Bestandsquerungen unterhalb einer Bahnlinie 2 x Stahlrohre d 610, Länge ca. 40 m.Bauabschnitte 2 und 3: Verlegung in offener Bauweise mit befestigter Oberfläche Länge ca. 330 m. Rückbau 110kV HS-Kabel (Ölkabel) Länge ca. 200 m.
Baulos 2 Projektteil 5
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Tiefbauarbeiten und Verlegung von Hochspannungskabelrohren sowie Rohrzügen in offener Bauweise mit unbefestigter Oberfläche Länge ca. 300 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baulos 1 Projektteil 1.1
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baulos 2 Projektteil 5
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.