Leasing und Kauf von Dienstfahrzeugen für die Regierung von Oberbayern Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-12-23-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leasing und Kauf von Dienstfahrzeugen für die Regierung von Oberbayern
Leasing und Kauf von Dienstfahrzeugen für die Regierung von Oberbayern
Kauf von 1 Fahrzeug der Klasse Utilities/Personentransporter 9-Sitzer (Diesel)
Kauf von 1 Fahrzeug der Klasse Utilities/Personentransporter 9-Sitzer (Diesel)
Los 1: Bereitstellung zwischen 01.05.2023 und 01.04.2024
Kauf von 4 Fahrzeugen der Klasse Utilities/Kastenwagen (Diesel)
Kauf von 4 Fahrzeugen der Klasse Utilities/Kastenwagen (Diesel)
Los 2: Bereitstellung zwischen 01.05.2023 und 01.04.2024
Leasing von 24 Fahrzeugen der „Kompaktklasse (Vollhybrid-Benzin)“
Leasing von 24 Fahrzeugen der „Kompaktklasse Vollhybrid-Benzin)"
Der Vertrag beginnt am 01.04.2024 und endet spätestens zum 30.04.2027, sobald das letzte Fahrzeug nach Ablauf des Leasingzeitraums des jeweiligen Einzel-Leasingvertrags gemäß Ziffer 10 der Leistungsbeschreibung an den AN zurückgegeben wurde, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf von 1 Fahrzeug der Klasse Utilities/Personentransporter 9-Sitzer (Diesel)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf von 4 Fahrzeugen der Klasse Utilities/Kastenwagen (Diesel)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leasing von 24 Fahrzeugen der „Kompaktklasse (Vollhybrid-Benzin)“
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das zugrundeliegende Vergabeverfahren betreffend alle (Fach- und Teil-)Lose werden mit dem heutigen Kalendertag nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 (u. S. 2) der Vergabeverordnung (VgV) aufgehoben.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte
Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen
sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend
gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt
und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn
der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
Abs. 3 GWB)