Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs TLF3000 für die Gemeinde Walderbach, FF Walderbach Referenznummer der Bekanntmachung: w-0917
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Walderbach
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93194
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.walderbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs TLF3000 für die Gemeinde Walderbach, FF Walderbach
Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs TLF 3000 nach DIN 14530-22, DIN EN 1846-2, DIN EN 1846-3, E DIN 14502-2, DIN 14502-3 und den dazugehörenden normativen Verweisungen und ergänzenden Normen für die Gemeinde Walderbach in drei Losen.
Lieferung Fahrgestells Tanklöschfahrzeug TLF3000
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines Fahrgestells für ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 nach
DIN 14530-22, DIN EN 1846-2, DIN EN 1846-3, E DIN 14502-2, DIN 14502-3 und den dazugehörenden normativen Verweisungen und ergänzenden Normen
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören:
• Zulieferung eines Fahrgestells durch den Auftragnehmer aus Los 1 an einen Stand-ort des Auftragnehmers aus Los 2
• Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen;
• Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile.
Lieferung Aufbau Tanklöschfahrzeug TLF3000
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines Aufbaus für ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 nach DIN 14530-22, DIN EN 1846-2, DIN EN 1846-3, E DIN 14502-2, DIN 14502-3 und den dazugehörenden normativen Verweisungen und ergänzenden Normen sowie Komplettmontage des Fahrzeugs auf ein beigestelltes Fahrgestell und Auslieferung
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören:
• Abnahme (stellvertretend für den Auftraggeber) und Zwischenlagerung des zugelieferten Fahrgestells;
• Lieferung / Montage des feuerwehrtechnischen Aufbaus;
• Einbau/Montage der beigestellten feuerwehrtechnischen Beladung;
• Komplettmontage, Zulassung nach StVZO und DIN EN 1846;
• Übergabe/Abnahme des Komplettfahrzeugs;
• Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen;
• Einweisung des Bedienpersonals des Auftraggebers;
• Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile;
Lieferung Beladung Tanklöschfahrzeug TLF3000
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung der Beladung für ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 nach DIN 14530-22, DIN EN 1846-2, DIN EN 1846-3, E DIN 14502-2, DIN 14502-3 und den dazugehörenden normativen Verweisungen und ergänzenden Normen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Auftragsunterlagen
Eigenerklärung zur Eignung, insbesondere bezüglich
• der Fachkunde bzw. Fachkompetenz in fachlicher und technischer Hinsicht
• ausreichender Fertigungskapazitäten
• der Verfügbarkeit über das notwendige Personal und Gerät
• der finanziellen Leistungsfähigkeit
• des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
• Insolvenzverfahren und Liquidation
• Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
um eine fristgerechte und korrekte Ausführung des Auftragsgegenstandes entsprechend der Leistungsbeschreibung zu gewährleisten.
Eigenerklärung bezüglich
• von mindestens drei Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
• Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers (§55 Abs. 2 VgV)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.