Van-Gogh-Straße 5, Neubau/Erweiterung am Haus für Kinder KIHO (3), Leistungen der Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023002410
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuernberg.de/internet/hochbauamt/
Abschnitt II: Gegenstand
Van-Gogh-Straße 5, Neubau/Erweiterung am Haus für Kinder KIHO (3), Leistungen der Objektplanung
Zur Vergabe ausgeschrieben sind die Leistungen der Objektplanung, Lph 1 - 9 gemäß HOAI, für folgende Neubaumaßnahme:
Als Erweiterungsbau des "Haus für Kinder" soll ein 3-gruppiger Hort errichtet werden. Zur Umsetzung der "Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg" soll im Zuge der Planung geprüft werden, den klimafreundlichen Erweiterungsbau nach Möglichkeit als Holzbau auszuführen.
Für die Neubaumaßnahme sind die Leistungen der Objektplanung ausgeschrieben.
Die zu erbringende Leistung umfasst die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI sowie eine Reihe von besonderen Leistungen gemäß der dem Mustervertrag beigefügten Leistungstabelle. Die Bauherrin behält sich die stufenweise Beauftragung, zunächst der Leistungsphasen 1 und 2, sowie die teilweise Beauftragung der Besonderen Leistungen, vor. (siehe auch II.2.11 Angaben zu Optionen)
Auf dem Grundstück, Gemarkung Worzeldorf, an der südlichen Stadtgrenze gelegen, soll als Erweiterungsbau des Haus für Kinder ein 3 gruppiger Hort errichtet werden. Zur Umsetzung der Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg soll geprüft werden, den Erweiterungsbau nach Möglichkeit als Holzbau auszuführen.
Auf Basis des genehmigten Raumprogramms ergibt sich folgender Kennwert:
Nutzfläche gemäß DIN 277: 587 qm
Das Gebäude soll als „Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG“ zertifiziert werden. Die Inanspruchnahme einer entsprechenden Förderung im Programm „Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (499)“ (KFN) ist beabsichtigt. Hierfür müssen mindestens die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) eingehalten werden. Voraussetzung für die Verleihung des QNG ist eine Zertifizierung mit einem akkreditierten Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen und die Erfüllung besonderer, QNG-spezifischer Anforderungen. Geeignete Zertifizierungssysteme sind derzeit DGNB, hier muss mindestens die Kategorie „Silber“ eingehalten werden, oder BNB, hier ist mind. „Bronze“ zu erreichen. Dies entspricht jeweils einem Erfüllungsgrad bei den Anforderungskriterien von mindestens 50%.
Die Leistungen der Tragwerksplanung, der Fachplanungen Technische Gebäudeausrüstung, die Beratungsleistungen vorbeugender Brandschutz und Erstellung Brandschutzkonzept, die Beratungsleistungen Bauphysik, die Planung Freianlagen, die Nachhaltigkeits-Koordination mit dem Ziel der Zertifizierung, sowie die SiGe-Koordination werden separat vergeben.
Als weitere Beteiligte sind diverse Fachabteilungen der Stadt Nürnberg wie u. a. Arbeitssicherheit, Behindertenvertretungen, Personalvertretung und Kommunales Energiemanagement in den Planungsprozess einzubinden.
Referenzen nach Vergleichbarkeit, Qualität und Bearbeitungsumfang:
- Referenz Nachhaltiges Bauen (21,43 %)
- Referenz Kindertageseinrichtung (14,29 %)
- Referenz Vergleichbare Größenordnung (14,29 %)
- Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern und geförderten Maßnahmen (7,14 %)
- Bürostruktur und Qualifikation der Mitarbeiter*innen (14,29 %)
- Sicherstellung Kosten / Termine / Qualitäten (14,29 %)
- Technische Ausstattung / Maßnahmen zur Qualitätssicherung (14,29 %)
Die genaue Definition und Gliederung der Kriterien ist dem Kriterienkatalog (Eignungskriterien) zu
entnehmen.
Die Beschränkung der Zahl der nicht ausgeschlossenen Bewerber welche zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden ergibt sich anhand der im Bewerbungsbogen erreichten Wertungspunkte. Dabei werden die Bewerber mit den höchsten Punktwerten ausgewählt. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Die Auftraggeberin behält sich die stufenweise (auch teilweise) Beauftragung einzelner Leistungsphasen
der HOAI sowie die Beauftragung von den einzelnen Leistungsphasen der HOAI zugeordneten Besonderen Leistungen vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufszulassung als Architekt oder Architektin oder vergleichbarer Nachweis.
Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft oder ist der Nachweis der Berufszulassung für jedes Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen. Im Rahmen der Eignungsleihe ist ebenso die Berufszulassung nachzuweisen.
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
- Angaben zum Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre in EUR.
Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind diese Nachweise und Angaben für jedes Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen.
Die Vorlage einer nicht zutreffenden Versicherungsbescheinigung führt zwingend zum Ausschluss.
Wenn der Bewerber beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) dieser Unternehmen nachweisen, dass diese gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Die Auftraggeberin verlangt eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden über mindestens 0,5 Mio. Euro und für sonstige Schäden über mindestens 0,5 Mio. EUR. Zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag ist Versicherungsschutz mindestens in Höhe der o. g. genannten Deckungssummen zu gewährleisten.
Dieser Betrag muss in jedem Versicherungsjahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen (§ 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VgV).
Die Höhe des Umsatzes wird im Wertungssystem nicht bepunktet; bei berechtigten Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kann dies jedoch zum Ausschluss führen.
- Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Führungskräfte für die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Beschäftigten (ohne Führungskräfte, einschließlich der Ingenieure) für die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Ingenieure, die in der Zahl der Beschäftigten (ohne Führungskräfte) enthalten sind, für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft ist die Summe der Mitarbeiter der Gemeinschaft anzugeben.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (oder vergleichbarer Zusammenschluss) im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wenn der Bewerber beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) dieser Unternehmen nachweisen, dass diese gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Die Zahl der Führungskräfte, Beschäftigten und Ingenieure werden im Wertungssystem nicht bepunktet; bei berechtigten Zweifeln an der personellen Leistungsfähigkeit kann dies jedoch zum Ausschluss führen.
Nachweis gemäß § 75 VgV zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung Architekt oder Architektin im Sinne von Art. 1 oder Art. 2 Bayerisches Baukammerngesetz (BauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber haben anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Die Bewerber haben anzugeben, ob sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten. Diese Abfrage dient der Überprüfung von etwaiger (unzulässiger) Mehrfachbewerbungen.
Die Bewerber haben anzugeben, ob wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen. Diese Abfrage dient der Überprüfung von etwaiger (unzulässiger) Mehrfachbewerbungen.
Die Bewerber haben zu bestätigen, dass sie nicht im Widerspruch zur Verordnung (EU) 2022/576 mit Personen oder Unternehmen zusammenarbeiten, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
Die Bewerber geben mit Ihrem Angebot eine Erklärung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ab.
Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind diese Angaben für jedes Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen.
Bei der durch den Auftraggeber durchzuführenden Prüfung wird zunächst die Erfüllung der formalen Kriterien
(Ausschlusskriterien) der Bewerbung abgeprüft (Auswahlschritt I). Im Anschluss werden die Bewerbungen,
welche die formalen Bedingungen erfüllen, qualitativ mittels Punkten bewertet (Auswahlschritt II).
Es ist nur die digitale Bearbeitung und Abgabe des Teilnahmeantrages möglich.
Die Stadt Nürnberg als nicht oberste Bundesbehörde behält sich vor, die Angebotsfrist auf nicht weniger
als 10 Tage (voraussichtlich 15 Tage), gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur
Angebotsabgabe, zu verkürzen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages wird hierüber das gegenseitige
Einvernehmen hergestellt (§17 Abs. 7 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.